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Stadtplanung2024-06-03T11:01:06+02:00

Stadtplanung

Die Aufgaben der Stadtplanung sind vielfältig und umfassen die gesamte räumliche Planung im Gemeindegebiet. Neben der formellen Planung (Bebauungspläne und sonstige städtebauliche Satzungen) gehören auch informelle Planungen zum Arbeitsspektrum. Aktuelle Beispiele sind die Spielplatzkonzeption, das Radverkehrskonzept sowie die Suche nach alternativen Bauflächen (Alternativenprüfung). Auch die klimaangepasste Gestaltungsplanung von Straßen, Wegen und Plätzen nimmt einen großen Stellenwert ein.

Während die Inhalte und das Verfahren zur Aufstellung der formellen Bauleitpläne im Baugesetzbuch verbindlich geregelt sind, gibt es bei den informellen Planungen in der Regel keine festgelegten bzw. vorgegebenen Verfahren. Die Gemeinde Pfinztal bemüht sich im Rahmen der informellen Planungen um größtmögliche Transparenz und Bürgerbeteiligung.

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Gemeinde. Sie  bietet den Gemeinden die Möglichkeit, sowohl die baulichen Nutzungen (z. B. Nutzung zu Wohnzwecken, Nutzung zu gewerblichen Zwecken) als auch die sonstigen Nutzungen (z. B. landwirtschaftliche Nutzung, Nutzung von Flächen zur Erholung) im Gemeindegebiet unter der Berücksichtigung von städtebaulichen, sozial- und umweltverträglichen Aspekten zu steuern. Geregelt ist die Bauleitplanung im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen, wie z. B. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) oder der Planzeichenverordnung (PlanzV). Man unterscheidet zwei Arten von Bauleitplänen – den Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) und den Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung). Während die Zuständigkeit für die vorbereitende Bauleitplanung bei den Nachbarschaftsverbänden, in diesem Fall dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK), liegt, ist die Gemeinde für die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen im Rahmen der Selbstverwaltung selbst zuständig „Planungshoheit“). Auf die Aufstellung eines Bebauungsplans besteht kein Anspruch.

Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung) – Verfahren

Die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen richtet sich nach den Vorschriften des BauGB, wobei sich die einzelnen Verfahrensschritte – je nach Verfahrensart –, z. B. im Hinblick auf die Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit und der Behörden, unterscheiden können. Bebauungspläne können im förmlichen Verfahren, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB oder im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (sog. Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden.

Beteiligungsmöglichkeiten im Verfahren

Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber eine mehrstufige Beteiligung (frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und förmliche Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB) im Bebauungsplanverfahren vor. Während die frühzeitige Beteiligung verschiedene Formen (Auslegung der Entwurfsunterlagen, öffentlicher Informationstermin o. ä.) haben kann, ist die förmliche Beteiligung als öffentliche Auslegung des Planentwurfs für die Dauer von einem Monat durchzuführen (§ 3 BauGB). Jede Beteiligungsmöglichkeit wird zeitnah im Amtsblatt der Gemeinde Pfinztal bekanntgemacht, so dass jedermann die Möglichkeit hat, sich zu informieren. Über „Bebauungspläne im Aufstellungs-/Änderungsverfahren“ gelangen Sie zu den aktuell im Verfahren stehenden Bebauungsplänen.

Nachbarschaftsverband und Flächennutzungsplanung

In den dicht besiedelten Räumen des Landes wurden 1976 sogenannte Nachbarschaftsverbände gegründet, um die Planungen zwischen den betroffenen Gemeinde besser abstimmen zu können. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Aufstellung eines Gemeinsamen Flächennutzungsplanes. Dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe gehören elf Gemeinden an: Karlsruhe, Ettlingen, Stutensee, Rheinstetten, Pfinztal, Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsbad, Waldbronn, Linkenheim-Hochstetten, Weingarten und Marxzell. Seit 1985 liegt ein gültiger Flächennutzungsplan vor, der inzwischen einigen Änderungsverfahren unterworfen war.

Daten von 1997 Verbandsgebiet Pfinztal
Einwohner 441.914 17.355
Fläche (Ha) 50.256 3.105

Die Aufgaben der Flächennutzungsplanung

Der Flächennutzungsplan ist Teil der räumlichen Planung, die auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften Bund, Land, Gemeinde in unterschiedlicher Formen betrieben wird.

Die Aufgabe der Bauleitplanung im Flächennutzungsplan ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten.

Im Flächennutzungsplan ist nach §5 BauGB für das ganze Gemeindegebiet (im vorliegenden Fall für das Gebiet des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe) die Art der Bodennutzung, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen.

Das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die Planzeichenverordung formulieren die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Erarbeitung eines Flächennutzungsplanes. Der Plan ist für die Gemeinden und beteiligten Planungsträger verbindlich. Für die Bürger und Bürgerinnen hat er keine direkte Rechtsbindung. Diese wird erst durch die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung) festgelegt.

Nach dem Naturschutzgesetz Baden-Württemberg muss zum Flächennutzungsplan ein Landschaftsplan aufgestellt werden, um die Zielsetzungen und Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge darzustellen. Das vorrangige Ziel ist die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen für die Menschen. Eine besondere Aufgabe liegt in der Ausweisung von ‘Suchräumen’ für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Diese werden auch im Flächennutzungsplan dargestellt. Der Landschaftsplan erlangt selbst keine eigene Rechtskraft. Sein Inhalt wird, soweit erforderlich und geeignet, in den Flächennutzungsplan aufgenommen.

Bei Fragen zum aktuellen Flächennutzungsplan 2010 sowie dem aktuellen Stand der Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP 2030) wenden Sie sich bitte an die Planungs­stelle des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe Tel: 0721 1336111 oder info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de erfragen. Hier geht es zur Internetpräsenz des Nachbarschaftsverbandes.

Stadtentwicklung

Aufbauend auf den im Juli 2019 einstimmig im Gemeinderat gefassten Grundsatzbeschlüssen „Gemeindeentwicklungskonzept Pfinztal 2035“ und „Klimaoffensive“ befasst sich die Verwaltung aktuell intensiv mit der Thematik „Freiraumentwicklung“.

mehr zu Freiraumentwicklung

  • Städtebauliche Erneuerung „Neue Ortsmitte Söllingen“Die Gemeinde Pfinztal wurde im Jahr 2020 in das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes erfolgte durch Beschluss der Sanierungssatzung gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der Sitzung des Gemeinderates am 26.05.2020. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Sanierungssatzung im Mitteilungsblatt der Gemeinde wurde diese rechtsverbindlich.

    mehr zu Sanierungsgebiete

Hier finden Sie Informationen zum Breitbandausbau in Pfinztal. Allgemeinde Informationen zum Breitbandausbau im Landkreis Karlsruhe finden Sie unter https://www.landkreis-karlsruhe.de/Service-Verwaltung/Themen-Projekte/Digitalisierung-Infrastruktur/Breitbandausbau-Landkreis-Karlsruhe/

Das Gigabitbüro des Bundes hat einen Leitfaden zu Glasfaseranschluss und Inhouse-Verkabelung veröffentlicht. Diesen finden Sie hier.
Der Leitfaden zeigt kompakt und verständlich den Ablauf des Glasfaserausbaus auf – von der ersten Ausbauankündigung bis zur Vernetzung des ganzen Hauses.

Weitere Informationen zum Breitbandausbau in Pfinztal finden Sie hier

Informationen zu den einzelnen Ortschaften mit Stand 11.04.2024 finden Sie hier:

Berghausen

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