Die Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl müssen in einem freien und demokratischen Verfahren unter Beteiligung der für die Gemeinderatswahl wahlberechtigten Mitglieder der Parteien bzw. Mitglieder der mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen (z. B. Vereine) bzw. bei nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen unter Beteiligung der wahlberechtigten Anhänger des Wahlvorschlags aufgestellt werden (§ 9 KomWG). Männer und Frauen sollen in den Wahlvorschlägen gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Aufstellungsversammlung, in der die Bewerberinnen und Bewerber für einen Wahlvorschlag gewählt werden, darf frühestens ab dem 20. August des Vorjahres der regelmäßigen Kommunalwahlen (für die Kommunalwahlen 2024: ab 20. August 2023) stattfinden.
Nähere Informationen finden Sie in den Dokumenten.
Zur Erleichterung der Formalien steht allen Vereinigungen und Parteien ab sofort der Votemanager zur Verfügung. Hier können sie Ihre Bewerberinnen und Bewerber eingeben und alle notwendigen Listen und Formulare ausdrucken. Dies erspart Ihnen mehrfaches ausfüllen und eingeben von Daten. Bitte beachten Sie, die Eingabe allein gilt nicht als Bewerbung. Nach dem Ausdrucken und unterschreiben müssen die Unterlagen beim Gemeindewahlausschuss abgegeben werden. Näheres entnehmen Sie bitte den o.a. Informationen sowie der Anleitung (PDF).
Hier gelangen Sie zum Votemanager: https://www.votemanager.de/parteienkomponente/