Rund
ums Bauen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema „Bauen“. Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Pfinztal keine eigene Baurechtszuständigkeit hat.

Da die Gemeinde Pfinztal keine eigene Baurechtszuständigkeit hat, ist für die Bewilligung von Baugesuchen das Landratsamt Karlsruhe als untere Baurechtsbehörde zuständig.

Alle für die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens oder des Kenntnisgabeverfahrens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) sind bei der Unteren Baurechtsbehörde (Landratsamt Karlsruhe) einzureichen.
Die Gemeinde entscheidet über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB.

Anträge zu Bauvorhaben können über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) zu folgenden Verfahren digital beim Landratsamt Karlsruhe eingereicht werden:
– Baugenehmigung beantragen
– Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
– Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
– Bauvorbescheid beantragen

Weitere Informationen erhalten Sie über den Link zum Thema Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe.

Bei Fragen zu folgenden Themen wenden Sie sich bitte direkt an die Baurechtsbehörde:

  • Baugenehmigungsverfahren
  • Bauvoranfragen
  • Notwendige Bauvorlagen
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • Vollzug des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Energien Allgemeine Bauaufsicht und Bauüberwachung sowie Abnahme von Bauvorhaben, Brandverhütungsschauen

Zuständigkeiten für Fragen zu Bauvorhaben

Ortsteile Söllingen und Kleinsteinbach

Maike Lamprecht
Baugesuche, Bebauungsplanauskünfte, Baulastenauskünfte (OT Kleinsteinbach u. Söllingen)
Rathaus II
Tel: 07240 62-242

Ortsteile Berghausen und Wöschbach

Elisa Maier
Baugesuche, Bebauungsplanauskünfte, Baulastenauskünfte (OT Berghausen und Wöschbach)
Rathaus II
Tel: 07240 62-245

Gutachterausschuss

Der Sitz des gemeinsamen Gutachterausschusses und dessen Geschäftsstelle ist bei der Stadt Bretten. Ansprechpartner finden Sie hier.

Der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bretten hat die Bodenrichtwerte gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und in der Sitzung am 20.05.2022
beschlossen. Zwischenzeitlich wurden Anpassungen des Beschlusses vom 20.05.2022 in Teilbereichen notwendig.
Dazu wurden in der Nachtragssitzung des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bretten gemäß § 193 Abs. 5 BauGB und der ImmoWertV am 23.03.2023 nachfolgend aufgeführte Änderungen zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen.

Stadt Bretten, Gemarkung Bauerbach
Die Umgriffsfläche der Richtwertzone 35011901 (zwischen Rosenstraße/Bürgerstraße) wurde geändert. Die Grundstücke Flst. Nrn. 573/1 und 151 (tlw.) wurden von der Richtwertzone 35011901 in die Richtwertzone 35016204 überführt.

Stadt Bretten, Gemarkung Ruit
Die Umgriffsfläche der Richtwertzone 35082002 (Hintere Dorfstraße) wurde geändert. Folgende Grundstücke Flst. Nrn. 54/2 (tlw.), 74, 1656/2 (tlw.), 1665/1, 1665/2, 1666 und 1667 wurden aus der Bodenrichtwertzone 35082002 in die Richtwertzone 35086202 überführt.

Gemeinde Pfinztal, Gemarkung Berghausen
Die Umgriffsfläche der Richtwertzone 35403003 (Röllerstraße/Blumenstraße) wurde geändert. Aus dem nördlichen Teilbereich der Richtwertzone 35403003 wurden die Grundstücke Flst. Nrn. 5799/45, 5799/55 und 5799/87 in die Richtwertzone 35402012 überführt. Dazu wurde das Grundstück Flst. Nr. 298/14 (tlw.) aus der Richtwertzone 35401011 herausgetrennt und ebenfalls in die Richtwertzone 35402012 überführt. Die Richtwertzone 35406204 (zwischen dem nördlichen Teilbereich der Karlsruher Straße und der Pfinz) wurde geteilt. In der Richtwertzone 35406204 verbleiben die Grundstücke Flst. Nrn. 51/1 (tlw.), 53, 54/2 (tlw.), 54/3 (tlw.), 55 (tlw.) und 57 (tlw.). Die Grundstücke Flst. Nrn. 39/1 (tlw.), 40 (tlw.), 41 (tlw.), 42 (tlw.), 43, 47 (tlw.), 51/1 (tlw.), 54 (tlw.), 54/2 (tlw.), 54/3 (tlw.), 55 (tlw.), 57 (tlw.) und 58 (tlw.) werden mit der Richtwertzone 35401020 zusammengeführt.

Gemeinde Pfinztal, Gemarkung Kleinsteinbach
Die Umgriffsfläche der Richtwertzone 35415871 (Industriestraße) wurde geändert. Das Grundstück Flst. Nr. 445/1 wurde von der Richtwertzone 35415871 in die Richtwertzone 35416203 überführt.

Gemeinde Pfinztal, Gemarkung Wöschbach
Die Umgriffsfläche der Richtwertzone 35432003 (Am Hohberg) wurde geändert. Die Grundstücke Flst. Nrn. 2562 und 2562/2 wurden von der Richtwertzone 35432003 in die Richtwertzonen 35436101, 35436201 und 35437001 überführt.

Stadt Kraichtal, Gemarkung Landshausen
Die Richtwertzone 34622003 (Eschbachstraße) mit Grundstück Flst. Nr. 6758 wurde in die Richtwertzone 34622001 überführt. Dazu wurde das Grundstück Flst. Nr. 5678 (tlw.) aus der Richtwertzone 34625851 herausgetrennt und ebenfalls in die Richtwertzone 34622001 überführt. Die Umgriffsfläche der Richtwertzone 34621001 (Hiegerstraße) wurde geändert. Das Grundstück Flst. Nr. 5622 wurde von der Richtwertzone 34621001 herausgetrennt und in die
Richtwertzonen 34626101, 34626201 und 34627001 überführt.

Stadt Kraichtal, Gemarkung Menzingen
Die Umgriffsfläche der Richtwertzone 34631001 (Siecherstraße) wurde geändert. Die Grundstücke Flst. Nrn. 10144 (tlw.), 10165, 10166 und 10169 wurden von der Richtwertzone 34631001 herausgetrennt und in die Richtwertzonen 34636101, 34636201 und 34637001 überführt.

Stadt Kraichtal, Gemarkung Münzesheim
Die Umgriffsfläche der Richtwertzone 34642001 (Beim Mühltor) wurde geändert. Die Grundstücke Flst. Nrn. 8454 und 8455 wurden aus der Richtwertzone 34642001 herausgetrennt und in die Richtwertzone 34643002 überführt. Dazu wurde das Grundstück Flst. Nr. 7346/3 (tlw.) aus der Richtwertzone 34642001 herausgetrennt und ebenfalls in die Richtwertzone 34633002 überführt. Die Umgriffsflächen der Richtwertzonen 34646101, 34646201 und 34647001 wurden
geändert. Die Grundstücke Flst. Nrn. 7949 und 7948 (tlw.) wurden aus den Richtwertzonen 34646101, 34646201 und 34647001 herausgetrennt und in die Bodenrichtwertzone 34642006 überführt. Dazu wurden die Grundstücke Flst. Nrn. 7943 (tlw.) und 7944 (tlw.) aus den Richtwertzonen 34646101, 34646201 und 34647001 herausgetrennt und in die Bodenrichtwertzone 34642006 überführt.

Stadt Kraichtal, Gemarkung Neuenbürg
Die Umgriffsfläche der Richtwertzone 34652001 (Prof.- Hubbuch-Straße) wurde geändert. Das Grundstück Flst. Nr. 102 (tlw.) wurde aus der Richtwertzone 34652001 herausgetrennt und in die Richtwertzonen 34656101, 34656201 und 34657001 überführt. Die Umgriffsfläche der Richtwertzone 34652001 (Oberdorfstraße) wurde geändert. Die Grundstücke Flst. Nrn. 107 (tlw.), 123, 1678 (tlw.), 1679 (tlw.), 1681 (tlw.) und 1681/1 (tlw.)
wurden aus der Richtwertzone 34652001 herausgetrennt und in die Bodenrichtwertzonen 34656101, 34656201 bzw. 34657001 überführt.

Stadt Kraichtal, Gemarkung Oberöwisheim
Die Umgriffsfläche der Richtwertzone 34671004 (Hochstraße) wurde geändert. Die Grundstücke Flst. Nrn. 6475 (tlw.) und 5112/1 (tlw.) wurden aus der Richtwertzone 34671004 herausgetrennt und in die Bodenrichtwertzonen 34676101, 34676201 und 34677001 überführt.

Stadt Kraichtal, Gemarkung Unteröwisheim
Für die Richtwertzone 34682101 wurde eine Wertänderung beschlossen. Folgende Grundstücke Flst. Nrn. 505/1, 505/2, 505/3, 505/6, 505/7, 505/8, 505/9, 505/10, 512/1, 512/3, 512/4, 512/5, 512/6, 512/7, 512/8, 512/9, 512/10, 512/11, 512/12, 512/13, 512/14, 512/15, 512/16, 512/17, 512/18, 512/19, 524, 524/1, 524/2, 524/3 sind davon betroffen.

Gemeinde Oberderdingen, Gemarkung Oberderdingen
Die Umgriffsfläche der Richtwertzone 34901025 (Sternenfelser Straße/Dietrich-BonhoefferStraße) wurde geändert. Eine Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 247/1 wurde aus der Richtwertzone 34901025 herausgetrennt und in die Bodenrichtwertzone 34902010 überführt.
Die Umgriffsflächen der Richtwertzonen 34902021 (Beethovenstraße) und 34902009 (Hintere Gasse) wurden geändert. Die Grundstücke Flst. Nrn. 619 (tlw.), 629 (tlw.), 630/1 (tlw.), 632 (tlw.), 635 (tlw.), 635/1 (tlw.) und 645 (tlw.) wurden aus der Richtwertzone 34902021 herausgetrennt und in die Richtwertzone 34902009 überführt. Ebenso wurde eine Teilfläche aus dem Grundstück Flst. Nr. 9 aus der Richtwertzone 34902009 sowie die Grundstücke Flst.
Nrn. 619 (tlw.), 629 (tlw.), 630/1 (tlw.), 632 (tlw.), 633/4, 634, 635 (tlw.), 635/1 (tlw.), 645 (tlw.), 645/1 (tlw.) und 645/3 aus der Richtwertzone 34902021 herausgetrennt und in die neue Richtwertzone 34908302 überführt.

Gemeinde Zaisenhausen, Gemarkung Zaisenhausen
Die Umgriffsflächen der Richtwertzonen 34756101, 34756201 und 34757001 (Ortsrand, Bahnbrückener Straße) wurden geändert. Die Grundstücke Flst. Nrn. 10546 (tlw.), 10547 und 10548 (tlw.) werden aus den Bodenrichtwertzonen 34756101, 34756201 und 34757001 herausgetrennt. Die Grundstücke Flst. Nrn. 10546 (tlw.) und 10548 (tlw.) werden in die Bodenrichtwertzone 34751002 überführt. Die Grundstücke Flst. Nrn. 10546 (tlw.) und 10547 werden in die Bodenrichtwertzone 34756204 überführt.

Hier finden Sie die Veröffentlichung als PDF

Definition:
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für
eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter der Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück bezüglich seiner Grundstücksmerkmale (z.B. hinsichtlich des Erschließungszustands, des beitrags- und abgabenrechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswertes des betreffenden Grundstückes zu berücksichtigen.
Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwertes begründen keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber dem Träger der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden, Landwirtschaftsbehörden etc.

Veröffentlichung:
Die Bodenrichtwerte für das Gebiet der Stadt Bretten, der Stadt Kraichtal und der Gemeinden
Pfinztal, Oberderdingen, Sulzfeld, Gondelsheim, Kürnbach und Zaisenhausen werden in dem
vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg erstellten zentralen
Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg (BORISBW) zur Verfügung gestellt und veröffentlicht.
BORIS-BW erreichen Sie im Internet über: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw

Hinweis:
Die hier genannten Bodenrichtwerte bzw. die Bodenrichtwertzonen, welche unter der städtebaulichen Anwendung „BORIS-BW“ zur Verfügung gestellt werden, weichen ggf. von den für die Grundsteuer B eingestellten Werten ab.
Darüber hinaus erteilt die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses schriftliche Auskünfte. Diese Auskünfte sind nach § 4 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bretten in der Fassung vom 01.01.2023 gebührenpflichtig.
Stadtverwaltung Bretten
Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses
Hermann-Beuttenmüller-Straße 6
75015 Bretten
Tel.: 07252/921 – 355
E-Mail: gutachterausschuss@bretten.de
Bretten, den 22.05.2023
gez. Alexander Ketzel
Vorsitzender des gemeinsamen Gutachterausschusses

Für den Abruf der Bodenrichtwerte für die Grundsteuer verwenden Sie bitte ab Juli 2022 folgende Internetadresse: http://grundsteuer-bw.de

Aktueller Hinweis zum Gemeinsamen Gutachterausschuss

Erddeponie Schaftrieb

Mitten im Wald zwischen dem Ortsteil Berghausen und Walzbach-Jöhlingen liegt die gemeindeeigene Erddeponie Schaftrieb. Die Zufahrt erfolgt über die Bundesstraße 293.

Auf der Erddeponie darf nur unbelasteter Boden der Qualitätsstufe „Z0“ nach den Regelungen der „Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial“ vom 14. März 2007 angeliefert und eingebaut werden.

Für die Anlieferung des unbelasteten Erdaushubmaterials Z0 ist eine Anlieferungserklärung (PDF) abzugeben. Entspricht der Erdaushub den Anforderungen, wird die Anlieferungserklärung quittiert und per E-Mail zurückgesandt.

Die Anlieferung des Erdmaterials auf der Erddeponie erfolgt in Absprache mit den Deponiewärtern und ist nach Möglichkeit mind. drei Tage vorher anzukündigen. Bei Regen kann eine Anlieferung aufgrund schlechter Wegeverhältnisse nicht garantiert werden. Die Berechnung der Menge erfolgt im Wassermaß. Je Kubikmeter Erdaushubmaterial werden 14 € berechnet.

Hendrik Schmidt
Abfallwirtschaft
Rathaus II
Tel: 07240 62-217

Herr Künzler/Herr Becker
Deponiewärter
Mobil: 0178 90 93 93 0

Zuständig für die Erdgasversorgung in Pfinztal ist die Erdgas Südwest GmbH Ettlingen.
Auskünfte und allgemeine Informationen zur Erdgasversorgung, wie z.B. zu Preisen oder zum Hausanschluss, erhalten Sie unter Tel. 07243 216 -0.

Notruf bei Störungen – Tel. 01802 056229

Verkauf

Ankauf

Im Hinblick auf die Umsetzung von ökokontofähigen Aufwertungsmaßnahmen ist die Gemeinde Pfinztal stets auf der Suche nach geeigneten Grundstücken. Dies sind insbesondere Grundstücke im Außenbereich – auch landwirtschaftlich genutzte Grundstücke.

Ansprechpartnerinnen sind:

Nicole Kauff
Grundbucheinsichtsstelle, Grundstücksverkehr
Rathaus III
Tel: 07240 62-250
Marianne Klemenz
Grundbucheinsichtsstelle, Grundstücksverkehr
Rathaus III
Tel: 07240 62-251

Miete & Pacht

Für Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen werden Leitungsauskünfte benötigt (Erkundigungs- und Sicherungspflicht). Die Lage der im Erdboden verlegten Leitungen und Kabel können Sie hier erfahren:

Strom

Leitungsauskünfte hierzu erhalten Sie bei der NetzeBW.

Gas

Leitungsauskünfte hierzu erhalten Sie bei der Netze Südwest.

Wasserleitungen und Kanäle

Für Auskünfte zu Wasserleitungen und Kanäle wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:

Jeanette Gengenbach
Leitungsauskünfte
Rathaus II
Tel: 07240 62-212

Hier (PDF) erhalten Sie die Bauherreninfo für Wohngebäude zum nachhaltigen Bauen der Umwelt- und Energieagentur des Landkreises Karlsruhe. Zu den für Sie zusammengestellten produktneutralen Informationen kommen Sie auch direkt über den Link zeozweifrei.de/wohngebaeude.

Mit einer Fläche von insgesamt 2.162 ha stehen nahezu zwei Drittel der Gemarkungsfläche der Gemeinde Pfinztal unter Landschaftsschutz. Das Landschaftsschutzgebiet „Pfinzgau“ wurde 1991 vom Landratsamt Karlsruhe als Untere Naturschutzbehörde per Verordnung festgesetzt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde.

mehr zu Schutzgebiete

Eine Baulandumlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren). Es ist im Baugesetzbuch in den §§ 45 ff. geregelt. Eine Baulandumlegung dient der Versorgung mit Bauland für Wohn- Gewerbe- und Industrieflächen.

Zweck des Umlegungsverfahrens ist es, bebaute oder unbebaute Grundstücke so neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Dies kommt unter anderem bei der Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten zum Einsatz. Zuletzt ist dies in Pfinztal im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes „Heilbrunn-Engelfeld“ in Söllingen erfolgt.

Jeder Eigentümer und jede Eigentümerin, der oder die ein Grundstück in die Umlegung gegeben hat, soll auch wieder ein Grundstück entsprechend den vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes neu zugeteilt bekommen. Die Grundstücke werden sowohl im Interesse der Öffentlichkeit, als auch im Interesse der Eigentümer neugestaltet.

Derzeit laufen in Pfinztal keine Umlegungsverfahren.

Beratung & Information

Schutzgebiet