Haushalt

Haushaltssatzung

Die Gemeinde erlässt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung.

Sie beinhaltet die Gesamtbeträge der Einnahmen und Ausgaben, die Höhe der möglichen Kreditaufnahme für Investitionen und den Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre. Ferner sind in ihr der Höchstbetrag für Kassenkredite und die Höhe der Grund- und Gewerbesteuer festgelegt.

Der Fachbedienstete für das Finanzwesen erstellt in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachämtern den Entwurf. Dieser wird in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat beraten,  gegebenenfalls mit Änderungen versehen, und dann beschlossen. Anschließend wird er der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Erst im Anschluss daran kann über die Haushaltsmittel verfügt werden.

Haushaltsplan

Die wesentliche Anlage zur Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Er enthält die voraussichtlichen Einnahmen und wie viel Geld für welche Ausgaben ausgegeben werden darf. Der Haushaltsplan stellt eine Art Zukunftsprognose für die Gemeinde dar und bestimmt somit das kommunalpolitische Handeln von Gemeinderat und Gemeindeverwaltung.

Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu planen und zu führen, sodass eine stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist.

Die Gemeinde erbringt für ihre Bürgerinnen und Bürger Leistungen, die für ein geregeltes Leben notwendig sind und das Ziel haben, die Lebensqualität zu erhalten bzw. zu steigern und das Zusammenleben möglichst attraktiv zu gestalten. Doch nicht bei allen Leistungen und Aufgaben kann sie frei entscheiden, ob und in welchem Umfang diese erbracht werden.

Hier wird zwischen „Pflichtaufgaben“ (z.B. Kindergärten, Schulen, Feuerwehr, Abwasserbeseitigung) und „freiwilligen Aufgaben“ (z.B. Büchereien, Spielplätze, sportliche oder kulturelle Einrichtungen) unterschieden. Nur das Geld, das nach der Erfüllung der Pflichtaufgaben übrig bleibt, kann für freiwillige Aufgaben eingesetzt werden.

Die Einnahmen und Ausgaben werden im Haushaltplan in zwei großen Bereichen aufgeführt:

Im Ergebnishaushalt werden nur die laufenden Erträge und Aufwendungen, welche die Gemeinde regelmäßig zu leisten hat oder selbst erhält verbucht (z.B. Grund- und Gewerbesteuer, Personalausgaben, Unterhaltskosten für die öffentlichen Gebäude, Vereinszuschüsse).

Im Finanzhaushalt, dem auch der Investitionsplan werden nur Einzahlungen und Auszahlungen getätigt. Während im Finanzhaushalt jede Zahlung dargestellt wird, handelt es sich im Investitionsplan meist um große und einmalige Projekte und Investitionen (z.B. Erlöse für Grundstücksverkäufe, Baumaßnahmen (z.B. Bau eines Kindergartens, Sanierung der Kläranlage), Kauf einer Feuerwehrdrehleiter).

Die Höhe der Erträge und Aufwendungen müssen im Ergebnishaushalt ausgeglichen sein (Haushaltsausgleich). Die Gemeinde soll im Ergebnishaushalt mehr Einnahmen als Ausgaben erwirtschaften. Dieser Überschuss an Zahlungsmitteln kann dann für Investitionen verwendet werden. Die Mehrerträge des Ergebnishaushalts werden dann der Ergebnisrücklage zugeführt.

Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ist sozusagen der „Sparstrumpf“ der Gemeinde in den sie im Idealfall jedes Jahr etwas einbezahlt. Sie dient als Polster von dem man in schlechteren Zeiten zehren kann.

Eine Besonderheit stellen die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Pfinztal dar. Sie werden mit einem eigenen Wirtschaftsplan nach der Eigenbetriebsverordnung geführt.

Den aktuellen Haushaltsplan finden Sie hier.