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Rathaus
& Services

Das Rathaus bietet unseren Bürgerinnen und Bürgern umfassende Dienstleistungen an.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie bei der Gemeindeverwaltung an. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. In dringenden Fällen vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit uns.

 

Servicezeiten Allgemeine Verwaltung, Bürgerbüro u. Ortsverwaltungen

Verwaltung
Söllingen
Bürgerbüro
Söllingen
OV
Berghausen
OV
Kleinsteinbach
OV
Wöschbach
Mo 8:30-12:00 Uhr
13:30-18:00 Uhr
7:00-12:00 Uhr
13:30-18:00 Uhr
Di 8:30-12:00 Uhr 8:00-12:30 Uhr 9:00-14:00 Uhr
Mi 8:30-12:00 Uhr 7:00-12:00 Uhr 8:00-12:30 Uhr
Do 8:30-12:00 Uhr 7:00-12:00 Uhr
13:30-16:00 Uhr
9:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr
Fr 8:30-12:00 Uhr 7:00-12:00 Uhr
Verwaltung Söllingen
Mo 8:30-12:00 Uhr
13:30-18:00 Uhr
Di 8:30-12:00 Uhr
Mi 8:30-12:00 Uhr
Do 8:30-12:00 Uhr
Fr 8:30-12:00 Uhr
Bürgerbüro Söllingen
Mo 7:00-12:00 Uhr
13:30-18:00 Uhr
Di
Mi 7:00-12:00 Uhr
Do 7:00-12:00 Uhr
13:30-16:00 Uhr
Fr 7:00-12:00 Uhr
OV Berghausen
Mo
Di 8:30-12:00 Uhr
Mi 8:30-12:00 Uhr
Do
Fr
OV Kleinsteinbach
Mo
Di 9:00-14:00 Uhr
Mi
Do 9:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr
Fr
OV Wöschbach
Mo-Fr zur Zeit geschlossen

Bürgerbüro

Unser Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses I in der Hauptstraße 70.

Ihnen steht unser Team, bestehend aus netten, engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für Sie immer ein offenes Ohr haben, zur Verfügung. Wir haben jeden Morgen (ausser dienstags) ab 7.00 Uhr für Sie geöffnet.

Ordnungsamt

Das Ordnungsamt, das Teil der Gemeindeverwaltung Pfinztal ist, hat seinen Sitz im Rathaus I in Söllingen. Es ist neben weiteren Aufgaben, für die öffentliche Ordnung und Sicherheit zuständig und regelt alles rund um das alltägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger.

So genehmigen die Mitarbeiter:innen des Ordnungsamtes beispielsweise öffentliche Veranstaltungen jeder Größenordnung, sie überwachen die Parksituationen oder kümmern sich auch darum, wenn jemand der Tierquälerei verdächtigt wird.

Nachfolgend ein Überblick der Leistungen, die Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Pfinztal bietet:

  • Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen
  • Fischerei- und Jagdscheinanträge
  • Bestellung des Mitteilungsblattes
  • Anzeigen für das Mitteilungsblatt
  • Waffenscheinanträge
  • Verkürzungen der Sperrzeit

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Rüdiger Müller
Amtsleitung
Rathaus I
Tel: 07240 62-120

Gemeindeverwaltung

Rathaus Pfinztal
Hauptstr. 70
76327 Pfinztal

Tel: 07240 62-0
Fax: 07240 62-199
info@pfinztal.de

Servicezeiten:
Mo.-Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
Mo. 13:30 – 18:00 Uhr

Gemeindlicher Vollzugsdienst (GVD)

Der GVD entspricht im Wesentlichen dem Kommunalen Ordnungsdienst und ist im Pfinztal für den Vollzug und die Vollstreckung bestimmter Bereiche des Polizeirechts zuständig.

Neben dem Vollzug von Gemeindesatzungen und Polizeiverordnungen gehören zu den wesentlichen Aufgaben

Vollzug von Vorschriften und Überwachung des ruhenden Verkehrs, Durchfahrtsverbote, Hauptuntersuchungen

aber auch Vollzug von Vorschriften bzgl. Umweltschutz, Feldschutz und Veterinärwesen.

Darüber hinaus kümmert er sich um den Vollzug der Vorschriften über Plakatierung, Belästigung der Allgemeinheit, Schutz der Sonn- und Feiertage, Sperrzeiten, Ladenschluss, usw.

Seit August können Ordnungswidrigkeiten auch über das Onlineanhörungsportal https://owi.pfinztal.de eingesehen und online bezahlt werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Dirk Hofheinz
Vollzugsbediensteter
Rathaus I
Tel: 07240 62-113
Peter Sitter
Vollzugsbediensteter
Rathaus I
Tel: 07240 62-125

Ortsverwaltung

Erledigen Sie Ihre Amtsgeschäfte direkt in Ihrem Ortsteil!

Sie können alle Dienstleistungen des Bürgerbüros auch in den Ortsverwaltungen erhalten. Bitte beachten Sie die jeweiligen oben genannten Öffnungszeiten.

Ortsverwaltung Berghausen
Tannenstraße 42 
Tel: 0721 46111
ov-berghausen@pfinztal.de

Ortsverwaltung Wöschbach
Wesostraße 42

Judika Wagner
Sekretariat Ortsverwaltung Wöschbach
Wesostr. 42
Tel: 07240 8041

Ortsverwaltung Kleinsteinbach
Söllinger Str. 1

Sandra Schneider
Sekretariat Ortsverwaltung Kleinsteinbach
Söllinger Str. 1
Tel: 07240 8010

Friedhofverwaltung

Bestattungswesen und Friedhöfe

Die vier pfinztaler Friedhöfe bieten eine Vielzahl an Bestattungsmöglichkeiten. Erd- und Urnengräber finden sich auf allen Friedhöfen. Zusätzlich gibt es noch etliche andere Grabformen:

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung
  • Seebestattung (auf Hoher See, nicht in Flüssen und Seen)
  • Tuchbestattung (für Muslime)
  • Naturbestattung (Waldbestattung, Baumbestattung)

Nähere Informationen zu Bestattungsarten finden Sie unter service-bw.de.

Gebühren und Informationen finden Sie auch in unserer Friedhofsatzung.

Stirbt ein Anverwandter von Ihnen zu Hause, so müssen Sie dies beim Standesamt persönlich anzeigen. Haben sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt, zeigt dieses den Sterbefall für Sie beim Standesamt an. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime und andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.

In Pfinztal gibt es örtliche Bestattungsunternehmen. Diese und weitere können Sie auf den Internetseiten vom Bundesverband deutscher Bestatter finden.

Wenn Sie die Bestattung vorbereiten, den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen benötigen Sie eine Sterbeurkunde, die Sie beim Standesamt des Sterbeortes beantragen können. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis/Reisepass oder eine schriftliche Vollmacht der beauftragten Person sowie deren Ausweisdokument.
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Sterbefall anzeigen finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein:

Veröffentlicht werden alle Beerdigungstermine, die der Gemeinde mitgeteilt werden und die Zustimmung zur Veröffentlichung vorliegt.

Friedhöfe

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Friedhofstraße 29
76327 Pfinztal

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Industriestraße Bahnhof
76327 Pfinztal

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Frühlingstraße 24
76327 Pfinztal

Daniela Dinova
Standesbeamtin und Friedhöfe
Rathaus III
Tel: 07240 62-131

Sozialbüro

Das Sozialbüro hat zwei Arbeitsschwerpunkte; Integration sowie die Sachbearbeitung der Hilfen nach SGB II und XII. Hierbei werden die Mitarbeitenden beratend tätig und unterstützen die Antragstellenden in schwierigen Lebenslagen. Das Sozialbüro befindet sich im Haus der Begegnungen, Bahnhofstr. 1, 76327 Pfinztal.

Ameen Alia
Begegnungszentrum, Soziales und Integration
Haus der Begegnungen, Bahnhofstraße 1
Tel: 0157-76296049
Nicolas Zimmermann
Sozialbüro/Rentenberatung
Haus der Begegnungen
Tel: 07240 62-127

Integration

Bereits seit Jahren gehört es zu den Aufgaben der Gemeinde Pfinztal, Geflüchtete im Rahmen der Anschlussunterbringung aufzunehmen und unterzubringen.
Der Blick richtet sich darauf, in allen Ortsteilen Geflüchtete unterzubringen. Die Gemeinde Pfinztal hat sich bewusst für eine dezentrale Unterbringung entschieden, die sich positiv auf die Integrationsfortschritte der Geflohenen auswirkt. Aus diesem Grund werden seitens der Gemeinde weiterhin geeignete Gebäude bzw. Wohnungen zur Anmietung oder zum Kauf gesucht.

Wenn Sie eine Wohnung/Haus o.ä. anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an das Amt III – Bildung, Soziales und Personal.

Nicolas Zimmermann
Sozialbüro/Rentenberatung
Haus der Begegnungen
Tel: 07240 62-127

Um die Kommunen bei der Aufgabe zu unterstützen, Geflüchtete vor Ort zu integrieren, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg den Pakt für Integration mit den Kommunen (PIK) geschlossen. Schwerpunkt des Paktes für Integration ist das kommunale Integrationsmanagement.

Hauptaufgabengebiete der Integrationsmanager:

  • Soziale Einzelfallberatung für geflüchtete Personen
  • Sozialpädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Flucht- und Migrationsgeschichte
  • Koordination der ehrenamtlichen Hilfen
  • Netzwerkarbeit und Informationsaustausch einschließlich der Rückmeldung über strukturelle Bedarfe und Kooperation mit weiteren Behörden, Einrichtungen und Anlaufstellen
  • Planung und Durchführung von Projekten und Workshops mit dem Schwerpunkt Integration, Demokratie, Vielfalt und Toleranz
  • Öffentlichkeitsarbeit

Ameen Alia

Integrationsmanagement
Bahnhofstraße 1, 76327 Pfinztal
Mobil: 0157 762 96 049
E-Mail: 
A.Alia@pfinztal.de

Lore Mischo

Begegnungszentrum & Jugendhaus

Rittnertstraße 1, 76327 Pfinztal

Tel.: 07240 62129

E-Mail: L.Mischo@pfinztal.de

 

Nicolas Zimmermann

Sozialbüro/ Rentenberatung
Bahnhofstraße 1, 76327 Pfinztal
Tel.: 07240 62 127
E-Mail: 
N.Zimmermann@pfinztal.de

Zur Schaffung einer Willkommenskultur für die in Pfinztal unterzubringenden Geflüchteten fand auf Einladung der Gemeinde Pfinztal am 15.04.2015 eine Auftaktveranstaltung statt. Erfreulicher Weise folgten dem öffentlichen Aufruf rund 70 Mitbürgerinnen und Mitbürger, alle mit dem gemeinsamen Ziel, Möglichkeiten und Formen zu finden, um die ankommenden Menschen in Pfinztal willkommen zu heißen und sie in ihrer Integration in die Gesellschaft zu unterstützen.
Unter der Leitung von Frau Zaeri-Esfahani vom Diakonischen Werk der Evangelischen Landeskirche Baden wurden verschiedene Arbeitskreise gebildet. Mit etlichen Ideen und Vorschlägen brachten sich die engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürger in die Gruppenarbeit ein, so dass die Auftaktveranstaltung zu einem vollen Erfolg wurde.

Nehmen Sie direkten Kontakt zur Flüchtlingshilfe auf unter fluechlingshilfe@pfinztal.de 

Weitere allgemeine Informationen zu diesem Thema sind zu erhalten unter:

www.landratsamt-karlsruhe.de
www.diakonie-laka.de
www.fluechtlingshilfe-bw.de/start
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/150911_Handbuch_Fluechtlingshilfe.pdf

Kontakt

Heimleitung
Geiselhart, Edgar, 0151/52570101, Edgar.Geiselhart@landratsamt-karlsruhe.de

Soziale Beratung
Omar Eljanzuri, 0721/ 936-75580 Mobil: +49 171/ 9160753
Email:omar.eljanzuri@landratsamt-karlsruhe.de

Erwerbstätigkeit bedeutet nicht nur ein gesichertes Einkommen und damit wirtschaftliche Unabhängigkeit, sondern bietet auch die Möglichkeit zur aktiven Teilhabe an der Gesellschaft. Komplexe Verwaltungsprozesse, Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache, rechtliche Hürden, (noch) nicht anerkannte ausländische Qualifikationen, aber auch Informationsdefizite erschweren für Neuzugewanderte den Weg in die Arbeitswelt. Wir informieren und vernetzen deshalb landkreisweit Akteurinnen und Akteure, die haupt- oder ehrenamtlich die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, Migrantinnen und Migranten verbessern wollen. Wir bieten ebenfalls für interessierte und engagierte Arbeitgebende Austausch- und Informationsmöglichkeiten an.

https://www.landkreis-karlsruhe.de/Service-Verwaltung/Themen-Projekte/Integration/Berufliche-Integration/

https://www.af-ka.de/jugend-schule-ausbildung/piaza

Ameen Alia

Integrationsmanagement
Bahnhofstraße 1, 76327 Pfinztal
Mobil: 0157 762 96 049
E-Mail: A.Alia@pfinztal.de

Nicolas Zimmermann

Sozialbüro/ Rentenberatung
Bahnhofstraße 1, 76327 Pfinztal
Tel.: 07240 62 127
E-Mail: N.Zimmermann@pfinztal.de

https://www.landkreis-karlsruhe.de/Service-Verwaltung/Themen-Projekte/Integration/Berufliche-Integration/

Die Aufgabe der BEQUA gGmbH ist es, Menschen mit unterschiedlichen Vermittlungshemmnissen, Problemlagen und Einschränkungen durch vorübergehende Beschäftigung, Qualifizierung, individuelle Beratung und zielgerichtetes Vermittlungscoaching, die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die BEQUA gGmbH arbeitet inklusiv und integrativ mit dem Menschen im Mittelpunkt.

Weitere Infos finden Sie hier: https://www.bequa-ggmbh.de/ueber-uns-das-sind-wir-bequa.html

Informationen zur Bildungskoordination im Landkreis Karlsruhe finden Sie hier:

https://www.landkreis-karlsruhe.de/Bildungskoordination-f%C3%BCr-Migranten-und-Gefl%C3%BCchtete/

Den Jugendmigrationsdienst finden Sie hier:

https://www.jugendmigrationsdienste.de/

Beratung zum Arbeitsrecht finden Sie hier:

https://mira-beratung.de/

Kontakte zur Antidiskriminierungsstelle Karlsruhe finden Sie unter:

https://antidiskriminierung-ka.de/

Sozialleistungen nach SGB II und XII

Die Soziale Beratung richtet sich an Menschen in persönlichen und sozialen Notlagen. Eine umfassende Beratung erhalten Sie bei Bedarf in der Gemeindeverwaltung. Das Ziel der Beratung liegt darin, Hilfesuchende, in der Lösung ihrer eignen Probleme zu unterstützen.

Wir beantworten Ihre Fragen zu den Angelegenheiten der Sozialhilfe. Benötigen Sie eine Beratung? Dann wenden Sie sich an das Sozialbüro der Gemeindeverwaltung

Philipp Hund
Tel.: 07240 62 195
Mobil: 0157 762 96 048
E-Mail: P.Hund@pfinztal.de

Nicolas Zimmermann
Tel.: 07240 62 127
E-Mail: N.Zimmermann@pfinztal.de

Die Gemeinde Pfinztal hilft Ihnen gerne bei Fragen rund um das Arbeitslosengeld 1 und 2.

Anträge können abgegeben und kontrolliert werden. Wir senden sie danach direkt ans Jobcenter.

Philipp Hund
Tel.: 07240 62 195
Mobil: 0157 762 96 048
E-Mail: P.Hund@pfinztal.de

Nicolas Zimmermann
Tel.: 07240 62 127
E-Mail: N.Zimmermann@pfinztal.de

Den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Sie im Sozialbüro der Gemeindeverwaltung.

Nicolas Zimmermann
Tel.: 07240 62 127
E-Mail: N.Zimmermann@pfinztal.de

Das Sozialbüro der Gemeinde Pfinztal arbeitet mit einem ehemaligen Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung zusammen. Dieser führt die Rentenberatungen durch.

Wir vergeben für Sie Termine, die immer montags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfinden. Auch jegliche Anträge der Deutschen Rentenversicherung senden wir Ihnen gerne postalisch oder per E-Mail zu.

Nicolas Zimmermann
Tel.: 07240 62 127
E-Mail: N.Zimmermann@pfinztal.de

Alle weiteren Informationen erhalten sie unter folgendem Link:

https://www.l-bank.de/produkte/familienfoerderung/elterngeld.html

Den Antrag auf Elterngeld erhalten Sie im Sozialbüro der Gemeindeverwaltung

Philipp Hund
Tel.: 07240 62 195
Mobil: 0157 762 96 048
E-Mail: P.Hund@pfinztal.de

Nicolas Zimmermann
Tel.: 07240 62 127
E-Mail: N.Zimmermann@pfinztal.de

Weitere Informationen zum Kindergeld finden Sie hier:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-anspruch-hoehe-dauer

Den Antrag auf Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten Sie im Sozialbüro der Gemeindeverwaltung.

Philipp Hund
Mobil: 0157 762 96 048
E-Mail: P.Hund@pfinztal.de

Nicolas Zimmermann
Tel.: 07240 62 127
E-Mail: N.Zimmermann@pfinztal.de

Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss erhalten Sie im Sozialbüro der Gemeindeverwaltung.

Philipp Hund
Tel.: 07240 62 195
Mobil: 0157 762 96 048
E-Mail: P.Hund@pfinztal.de

Nicolas Zimmermann
Hauptstraße 70, 76327 Pfinztal
Tel.: 07240 62 127
E-Mail: N.Zimmermann@pfinztal.de

Den Antrag auf Wohngeld erhalten Sie im Sozialbüro der Gemeindeverwaltung

Philipp Hund
Tel.: 07240 62 195
Mobil: 0157 762 96 048
E-Mail: P.Hund@pfinztal.de

Nicolas Zimmermann
Tel.: 07240 62 127
E-Mail: N.Zimmermann@pfinztal.de

Den Antrag auf einen WBS erhalten Sie im Sozialbüro der Gemeindeverwaltung

Philipp Hund
Tel.: 07240 62 195
Mobil: 0157 762 96 048
E-Mail: P.Hund@pfinztal.de

Nicolas Zimmermann
Tel.: 07240 62 127
E-Mail: N.Zimmermann@pfinztal.de

Den Antrag auf Bildung und Teilhabe und dessen Anlagen erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung Hauptstr.70 in Söllingen im Sozialbüro bei Herrn Hund und Herrn Zimmermann.

Philipp Hund
Tel.: 07240 62 195
Mobil: 0157 762 96 048
E-Mail: P.Hund@pfinztal.de

Nicolas Zimmermann
Tel.: 07240 62 127
E-Mail: N.Zimmermann@pfinztal.de

Den Antrag auf wirtschaftliche Jugendhilfe erhalten Sie im Sozialbüro der Gemeindeverwaltung

Philipp Hund
Tel.: 07240 62 195
Mobil: 0157 762 96 048
E-Mail: P.Hund@pfinztal.de

Nicolas Zimmermann
Tel.: 07240 62 127
E-Mail: N.Zimmermann@pfinztal.de

Den Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebühren erhalten Sie im Sozialbüro der Gemeindeverwaltung

Philipp Hund
Tel.: 07240 62 195
Mobil: 0157 762 96 048
E-Mail: P.Hund@pfinztal.de

Nicolas Zimmermann
Tel.: 07240 62 127
E-Mail: N.Zimmermann@pfinztal.de

Den Antrag auf BAföG erhalten Sie im Sozialbüro der Gemeindeverwaltung.

Philipp Hund
Tel.: 07240 62 195
Mobil: 0157 762 96 048
E-Mail: P.Hund@pfinztal.de

Nicolas Zimmermann
Tel.: 07240 62 127
E-Mail: N.Zimmermann@pfinztal.de

Den Antrag auf Landesblindenhilfe erhalten Sie im Sozialbüro der Gemeindeverwaltung

Philipp Hund
Tel.: 07240 62 195
Mobil: 0157 762 96 048
E-Mail: P.Hund@pfinztal.de

Nicolas Zimmermann
Tel.: 07240 62 127
E-Mail: N.Zimmermann@pfinztal.de

Es kann viel Gründe für Obdachlosigkeit geben. Hierfür gibt es Hilfe. Nehmen Sie diese Hilfe an. Droht Ihnen ein Leben in Obdachlosigkeit, dann zögern Sie nicht und melden sich im Sozialbüro der Gemeinde Pfinztal. Oft kann eine drohende Obdachlosigkeit abgewendet werden, wenn man frühzeitig gegensteuert. Eine Beratung und entsprechende Anträge bekommen Sie im Sozialbüro der Gemeindeverwaltung.

Philipp Hund
Tel.: 07240 62 195
Mobil: 0157 762 96 048
E-Mail: P.Hund@pfinztal.de

Nicolas Zimmermann
Tel.: 07240 62 127
E-Mail: N.Zimmermann@pfinztal.de

Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr Pfinztal ist eine Einrichtung der Gemeinde. In jedem Ortsteil der Gemeinde gibt es ein Feuerwehrhaus, welches die jeweilige Feuerwehrabteilung beherbergt. In jeder Feuerwehrabteilung gibt es auch eine Jugendfeuerwehr und Altersmannschaft. Die Gemeindefeuerwehr wird vom Kommandanten geleitet und geführt.

Zu den Aufgaben unserer Feuerwehr zählt nicht nur die Brandbekämpfung, sondern auch die technische Hilfe bei lebensbedrohlichen Notlagen von Mensch und Tier. Sie kann auch bei anderen Notlagen zur Hilfeleistung von Menschen und Tieren herangezogen und mit Maßnahmen zur Brandverhütung, z.B. mit Brandsicherheitswachdiensten bei Veranstaltungen hinzugezogen werden.

Nähere Informationen zur Feuerwehr Pfinztal, deren Gliederung, Technik und Einsätzen finden Sie unter www.feuerwehr-pfinztal.de oder auf Crossiety.

Christian Bauer
Amtsleitung
Rathaus I
Tel: 07240 62-112

Grundstücksverkehr

Verkauf

Ankauf

Im Hinblick auf die Umsetzung von ökokontofähigen Aufwertungsmaßnahmen ist die Gemeinde Pfinztal stets auf der Suche nach geeigneten Grundstücken. Dies sind insbesondere Grundstücke im Außenbereich – auch landwirtschaftlich genutzte Grundstücke

Nicole Kauff
Grundbucheinsichtsstelle, Grundstücksverkehr
Rathaus III
Tel: 07240 62-250
Marianne Klemenz
Grundbucheinsichtsstelle, Grundstücksverkehr
Rathaus III
Tel: 07240 62-251

Miete & Pacht

Forstverwaltung

Ansprechpartner:

Matthias Köpf
Revierförster
Tel.: 0721 93689590
Mobil: 0175 2231557
E-Mail: matthias.koepf@landratsamt-karlsruhe.de

Servicezeiten:

Bürgersprechstunde des Forstrevierleiters

Jeden Montag von 16.30-17.00 Uhr können Fragen und Anliegen vorgetragen werden. Die Sprechstunde findet im Rathaus II, Bau- und Umweltamt, in der Kußmaulstraße 3 im Raum 006 (Erdgeschoss, rechts) statt.

Für Fragen vorab wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Herrn Köpf.

Es ist ausreichend Polterholz vorhanden. Jede Bestellung kann bedient werden. Leider verzögert sich auch hier die Ausgabe durch die schlechten Wetterverhältnisse.

Der Schlagraum (Flächenlos) wird bei der Gemeinde Pfinztal versteigert.

Aufgrund der anhaltend nassen Witterung sind wir beim Einschlag und Rücken etwas im Verzug. Deshalb verzögert sich auch der Versteigerungstermin vom Schlagraum immer mehr.
Der letzte Versteigerungstermin für diese Saison findet nun am Freitag, den 05. April im Selmnitzsaal in Berghausen stattz.
Versteigert wir Schlagraum in den Distrikten Forlenwald, Löffelsbusch, Stranzenberg und Oberwald.
Wegen des späten Termins verschieben sich auch die Aufarbeitungsfristen. Sie können den ersteigerten Schlagraum im April, Oktober und November 2024 aufarbeiten.
Die Unterlagen zur Versteigerung liegen ab dem 26.03. im Rathaus Söllingen und in der Ortsverwaltung Berghausen zur Abholung bereit.
Ferner sind Diese dann auch zum Download hier (PDF).

Steuern, Beiträge, Gebühren

Die gemeindlichen Abgaben (= Steuern, Beiträge, Gebühren) bilden das Rückgrat der kommunalen Finanzierung. Ohne diese Abgaben könnten viele kommunale Leistungen gar nicht erst angeboten werden.

1. Steuern

Die Gemeinden haben einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf Anteile aus der Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer. Der Anteil aus der Einkommensteuer macht bei der Gemeinde Pfinztal die größte Ertragsposition (in 2021 rd. 11,5 Mio. €) aus.

Daneben steht den Gemeinden auch das Aufkommen aus den Grundsteuern A und B  sowie der Gewerbesteuer zu. Außerdem können die Gemeinden weitere örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben. In Pfinztal sind dies die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer.

Weitere kommunale Steuern wie z. B. die Zweitwohnungssteuer oder die Übernachtungssteuer (Bettensteuer) werden in Pfinztal nicht erhoben.

2. Beiträge

Beiträge werden als öffentlich-rechtliche Abgabe für die Bereitstellung einer besonderen Gegenleistung erhoben, nämlich dafür, dass die Möglichkeit der Benutzung besonderer Einrichtungen (z. B. öffentliche Kanalisation) oder der Ausnutzung besonderer Vorteile zur Verfügung gestellt werden. Sie werden unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung erhoben.

3. Gebühren

Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine Leistung der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren) erhoben werden.

Diese Benutzungsgebühren beziehen sich auf ein Grundstück:

  • Wasserversorgungsgebühren
  • Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung (Abwasser)

Daneben werden z.B. folgende Gebühren erhoben

  • Verwaltungsgebühren
  • Benutzungsgebühren für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
  • Benutzungsgebühren für Hallen oder Sportanlagen
  • Bestattungsgebühren

Der Gemeinderat beschließt die Gebührensätze regelmäßig auf der Basis aktueller Kalkulationen in entsprechenden Satzungen.

Erschließungsbeiträge werden zur Deckung der Kosten für die erstmalige Herstellung von Anlagen (z.B. Straßen, Wegen, Plätzen, Parkflächen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen, Rad- und Fußwegen, Grünanlagen und Lärmschutzwällen etc.) erhoben.

Die Gemeinde trägt 10 % der Erschließungskosten. Die übrigen 90 % werden auf alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte der unmittelbar an die Erschließungsanlage angrenzenden Grundstücke, die durch die Erschließung erst baulich und gewerblich nutzbar werden, umgelegt.

Die Höhe des Erschließungsbeitrages für das einzelne Grundstück richtet sich nach der Größe, d.h. der Fläche, und der baulichen Nutzbarkeit des Grundstückes. Die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks wird gemessen an der Zahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf. Den Verteilungsmaßstab für die Umlegung der Erschließungskosten regelt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom  20.10.2009. 

Der Erschließungsbeitrag wird erst fällig, wenn die Gemeinde Eigentümerin der ausgebauten Anlage ist, die Anlage über ihre gesamte Länge endgültig hergestellt ist und die Anlage gewidmet wurde, also „öffentlich“ ist. Er wird nur einmal für dieselbe Erschließungsanlage erhoben.

Die Gemeinde Pfinztal erhebt zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwands für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen Anschlussbeitrag.

Der Beitrag im Sinne des Kommunalabgabengesetzes wird erhoben, wenn ein Grundstück bebaubar ist oder gewerblich genutzt wird und an die öffentliche Anlage angeschlossen werden kann.

Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Größe, d.h. der Fläche des Grundstücks und dessen baulicher Nutzbarkeit. Die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks wird gemessen an der Zahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf.

Die Anschlussbeiträge werden, bezogen auf das Grundstück und die jeweilige Anschlussart nur einmal erhoben.

Die Beitragssätze in der Gemeinde Pfinztal betragen 2021 je Quadratmeter Nutzungsfläche

  • Wasserversorgungsbeitrag 3,74 € (zzgl. MwSt)
  • Entwässerungsbeitrag 7,57 €

Ansprechpartner

Mit Fragen zu den Abgabenbescheiden wenden Sie sich an die Kolleginnen und Kollegen im Steuer- und Liegenschaftsamt des Fachbereiches III – Finanzen und Personal. Sie sind auf den Bescheiden als Ansprechpersonen genannt:

Tobias Häfele
Anweiswesen, Anlagenbuchhaltung
Rathaus III
Tel: 07240 62-318
Dagmar Klemenz
Benutzungsgebühren Obdachlose/Flüchtlinge
Rathaus III
Tel: 07240 62-314
Julia Pfund
Gewerbesteuer/Vergnügungssteuer
Rathaus III
Tel: 07240 62-316
Sabine Schlia
Sachgebietsleitung Bildung
Rittnertstr. 1
Tel: 07240 62-343
Bei Fragen zur Gebührenkalkulation an sich steht Ihnen zur Verfügung:

Sabine Schlia
Sachgebietsleitung Bildung
Rittnertstr. 1
Tel: 07240 62-343

Sepa-Basislastschriftmandat

Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen:
Formular Sepa-Lastschriftmandat (PDF)


Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) vom 28.11.2017 (PDF)
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 24.11.2020 (PDF)

Grundsteuer 2024

Bitte beachten Sie: Am 15. Februar wird die erste Rate der Grundsteuer zur Zahlung fällig.
Falls Sie noch kein Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir Sie den Steuerbetrag bis spätestens zu diesem Termin unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der Konten der Gemeindekasse zu überweisen.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter: Veranlagung Tel. 07240/62-312 / Zahlung Tel. 07240/62-320

Zum 01.01.2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Einen Informationsflyer des Finanzministeriums Baden-Württemberg finden Sie hier

Bodenrichtwerte können Sie hier abrufen.

Der Grundsteuer unterliegen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft einerseits (Grundsteuer A) sowie alle sonstigen Grundstücke andererseits (Grundsteuer B), unabhängig davon, ob diese bebaut sind oder nicht.

In Ausnahmefällen können auch aufstehende Gebäude unabhängig vom Grund und Boden eigenständig grundsteuerpflichtig sein.

Steuerpflichtig ist, wem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswertes zugerechnet worden ist. Diese Zurechnung wird durch das zuständige Finanzamt im sog. Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid, mit dem über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden wird, vorgenommen.

Im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes wird durch das Finanzamt ein Grundsteuermessbetrag festgesetzt. Dieser wird errechnet durch die Multiplikation des sog. Einheitswertes mit einer Steuermesszahl. Die Höhe des Einheitswertes und des Grundsteuermessbetrages ergeben sich aus dem Bescheid des Finanzamtes.

Die Grundsteuer ergibt sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils gültigen Grundsteuerhebesatz der Gemeinde Pfinztal. Die Hebesätze werden vom Gemeinderat beschlossen.

Bei Erlass des Grundsteuerbescheides ist die Gemeinde Pfinztal zwingend an die Feststellungen in dem Grundlagenbescheid des Finanzamtes gebunden. Dies bedeutet für Sie, dass Entscheidungen im Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid nur durch Anfechtung dieses Bescheides, nicht aber durch Anfechtung des Grundsteuerbescheides angegriffen werden können.

Die Grundsteuer wird durch öffentliche Bekanntgabe im Internet festgesetzt. Grundsätzlich erhalten Sie deshalb nur dann einen Grundsteuerbescheid, wenn eine Änderung (z.B. bei den Eigentumsverhältnissen, der Bewertung oder der Hebesätze) eintritt.

Festgesetzt werden die Abgaben pro Kalenderjahr, zu zahlen sind sie jedoch in vier Teilbeträgen einmal pro Quartal. Die hierfür gesetzlich festgesetzten Termine sind: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Es ist auch möglich, die Grundsteuer in einer Summe zu zahlen. Hierfür ist ein (formloser) schriftlicher Antrag erforderlich, der bis spätestens 15.11. bei der Gemeinde eingegangen sein muss. Der Antrag bewirkt, dass die Grundsteuer ab dem Folgejahr jeweils zum 01.07. in einer Summe zu zahlen ist.

Tipp:
Haben Sie Ihr Grundstück/Haus verkauft? Dann ergibt sich hinsichtlich der Grundbesitzabgaben eine neue rechtliche Situation.

Haben Sie Ihr Grundstück oder Haus verkauft?
Dann ist Folgendes zu beachten:

Das Steuer- und Liegenschaftsamt wird nicht sofort über den Verkauf des Grundstückes, eines Hauses oder einer Wohnung informiert. Der Notar sendet die Unterlagen des Verkaufes zum Grundbuchamt. Anschließend werden diese zum Finanzamt weitergeleitet. Erst von dort erhält die Gemeinde Pfinztal eine Mitteilung über den Verkauf.

Dieses kann unter Umständen zwischen einigen Wochen und Monaten dauern, sodass es keine zeitnahe (automatische) Mitteilung an den Bereich „Steuern und Grundbesitzabgaben“ gibt. Ihnen als Eigentümer sollten im eigenen Interesse und auch aufgrund der Mitwirkungspflichten daran gelegen sein, Veränderungen dem Bereich „Steuern und Grundbesitzabgaben“ zeitnah anzuzeigen.

Für die Umschreibung der Benutzungsgebühren für Wasser und Abwasser (also ohne Grundsteuern) verwenden Sie bitte dieses Formular (PDF). Bitte senden Sie es, von beiden Vertragspartnern unterzeichnet, per E-Mail, Fax oder Post an uns zurück.

Für die Grundsteuer sieht das Grundsteuergesetz bei einem Eigentumswechsel keine Umschreibung im Jahr der wirtschaftlichen Übergabe vor. Die Verkäufer bleiben solange zahlungspflichtig, bis das Finanzamt eine Eigentumsumschreibung durchgeführt hat, die kraft Gesetzes mit Wirkung vom 1. Januar des Jahres nach der Veräußerung erfolgt.

Gewerbesteuerpflichtig ist jeder Unternehmer eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.

Der Gewerbeertrag bildet die Besteuerungsgrundlage. Dabei ermittelt das zuständige Finanzamt anhand Ihrer Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Dieser Gewerbesteuermessbetrag wird der Gemeinde übermittelt.

Die Gemeinde ermittelt die Zahllast durch Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem jeweils gültigen Gewerbesteuerhebesatz.

Der Hebesatz wird vom Gemeinderat beschlossen. 2021 beträgt er 345 v.H.

Bei Erlass des Grundsteuerbescheides ist die Gemeinde Pfinztal zwingend an die Feststellungen im Grundlagenbescheid des Finanzamtes gebunden. Dies bedeutet für Sie, dass Entscheidungen im Gewerbesteuermessbescheid nur durch Anfechtung dieses Bescheides, nicht aber durch Anfechtung des Gewerbesteuerbescheides angegriffen werden können.

Auf die Gewerbesteuer sind vierteljährliche Vorauszahlungen zum 15.Februar, 15.Mai, 15.August sowie 15.November eines Jahres zu leisten. Die Vorauszahlungen sowie die endgültige Gewerbesteuer werden jeweils durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.

Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen:
Formular Sepa-Lastschriftmandat (PDF)

Steuerpflichtig ist die Hundehalterin oder der Hundehalter.

Hundehalter/in ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen zum Zwecke der persönlichen Lebensführung im eigenen Haushalt aufgenommen hat.

Die Steuerpflicht beginnt im Folgemonat, nachdem der Hund aufgenommen wurde oder drei Monate alt geworden ist. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt.

Hierfür hat jede/r Halter/in den Hund innerhalb von zwei Wochen an- bzw. abzumelden. Das nachstehende Formular können Sie für die An- und Abmeldung Ihres Hundes nutzen.

Alternativ können Sie Ihren Hund auch über den nachstehenden Link auf der Service-BW Plattform abmelden. Sie benötigen hierfür lediglich ein kostenloses Service-BW Konto.

Service-BW Hundesteuer abmelden

Die Hundesteuer wird durch öffentliche Bekanntgabe im Internet festgesetzt.

Formular Hundesteuer An-/Abmeldung (PDF)
Die Steuersätze entnehmen Sie bitte der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Pfinztal vom 18.05.2010


Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen:
Formular Sepa-Lastschriftmandat (PDF)

Rechtsgrundlage

Die Gemeinde Pfinztal erhebt seit 2014 eine Vergnügungssteuer. Grundlage ist die vom Gemeinderat am 23.05.2014 beschlossene Vergnügungssteuersatzung (PDF).

Steuerpflicht

Nach dieser Satzung unterliegt das entgeltliche Bereithalten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten oder von Geräten für das Vorführen von Sex- und Pornofilmen sowie Gewaltspielen der Besteuerung. Ferner werden auch gegen Entgelt betriebene erotische Veranstaltungen besteuert. Vergnügungssteuer wird außerdem für Wettbüros erhoben, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen.

Steuerfrei sind Geräte, bei denen überwiegend eine körperliche Betätigung erforderlich ist, wie z. B. Billard, Darts und Tischfußball. Geräte auf Jahrmärkten, Volksfesten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen sowie Musikautomaten und Geräte, die ausschließlich für Kleinkinder bestimmt sind (z. B. Schaukeltiere) sind ebenfalls nicht steuerpflichtig. Steuerfrei können außerdem Internet-PCs betrieben werden, wenn diese zur Informationsbeschaffung, der Aus- und Weiterbildung oder für (von Schulen veranstalteten) LAN-Partys dienen.

Steuerschuldner und Haftungsschuldner

Steuerschuldner ist der Aufsteller der Geräte, der Veranstalter oder der Betreiber des Wettbüros. Mehrere Steuerschuldner sind Gesamtschuldner. Inhaber von Gaststätten haften, wenn ein Aufsteller seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Meldepflichten

Die Aufstellung und jede Veränderung, insbesondere die Entfernung eines Gerätes ist dem Steueramt der Gemeinde Pfinztal innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. Bei Spielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit ist außerdem eine Steuererklärung innerhalb von zwei Wochen schriftlich abzugeben. Wird die Entfernung verspätet angezeigt, kann die Vergnügungssteuer bis einschließlich des Monats der Abmeldung festgesetzt werden.

Für Geräte mit Gewinnmöglichkeit ist die Vergnügungssteuererklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres (d.h. bis 15.04., 15.07., 15.10. und 15.01. eines jeden Jahres), getrennt nach Kalendermonaten, bei der Gemeinde Pfinztal, Fachbereich III, Hauptstr.70, 76327 Pfinztal, einzureichen. Jedes Gerät ist mit Gerätename und Zulassungsnummer anzugeben. Pro Gerät sind die Kassierungen im Monat mit der Ausdrucksnummer und dem Ausdruckszeitraum anzugeben. Wurde im Meldezeitraum ein Gerät neu aufgestellt oder entfernt, ist das entsprechende Datum einzutragen. Als Nachweis sind die Zählwerksausdrucke im Original vorzulegen. Handschriftliche Korrekturen und Abzüge können nicht anerkannt werden.

Geräte ohne Gewinnmöglichkeit sind mit der Anzahl pro Aufstellort anzumelden.

Werden Meldepflichten nicht oder nur unzureichend erfüllt, können die Besteuerungsgrundlagen geschätzt sowie Verspätungszuschläge, Zwangsgelder und Bußgelder festgesetzt werden.

Steuerhöhe

Geräte mit Gewinnmöglichkeit

je Gerät und Monat:
20 % der elektronisch gezählten Bruttokasse

Geräte ohne Gewinnmöglichkeit

je Gerät und Monat in einer Spielhalle:
120,00 €

je Gerät und Monat an einem sonstigen Aufstellungsort:
60,00 €

je Gerät für das Vorführen von Sex- und Pornofilmen sowie Gewaltspielen pro Monat:
500,00 €

Erotische Veranstaltungen pauschal pro Tag
500,00 €

Für Wettbüros je angefangene 20 m² Fläche
100,00 €

Steuerbescheide

Die Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten.

Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat vorlegen:
Formular Sepa-Basislastschriftmandat (PDF)

Für die Entnahme von Frischwasser aus dem Trinkwassernetz werden Grund- und Verbrauchsgebühren erhoben.

Für die Lieferung des Trinkwassers, aber auch für das Vorhalten der Wasserversorgungsanlagen entstehen Kosten, die von den Benutzern über die Zahlung von Wassergebühren zu finanzieren sind. Nach Art der Inanspruchnahme unterscheidet man zwischen Grundgebühren und Verbrauchsgebühren.

Die Gebühren für 2021 auf einen Blick:

  • Grundgebühr für einen üblichen Hauswasserzähler: 3,25 €/Monat
  • Verbrauchsgebühr: 2,50 €/m²

Hinzu kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

Die Höhe der Gebühr wird in Kubikmetern bemessen. Sie basiert auf dem Ablesestand des Wasserzählers.

Ablesung der Wasserzähler

  • Zur Erstellung der Jahresrechnung benötigen wir den Stand des Wasserzählers.
  • Der Grundstückseigentümer erhält in der Regel im November eine Ablesekarte.
  • Diese kann
    – per Fax oder auf dem Postweg an unser Dienstleistungsunternehmen zurückgeschickt
    – oder in unserem Rathaus / den Ortsverwaltungen abgegeben werden
  • Die Eingabe der Zählerstände ist auch online möglich. Die notwendigen Informationen können Sie Ihrer Ablesekarte entnehmen. Geben Sie ihren Zählerstand hier ein oder scannen Sie den QR-Code auf der Karte.
  • Sollten wir bis zum vorgegebenen Termin keine Mitteilung von Ihnen erhalten, werden die Werte anhand des Vorjahresverbrauchs geschätzt.

Für Wasser- und Abwassergebühren werden pro Jahr drei Abschläge (zum 30. März, 30. Juni und 30. September) erhoben. Sie werden in der Schlussrechnung festgesetzt, die dem Grundstückseigentümer in der Regel Ende Januar/Anfang Februar zugeht.

Abwassergebühren werden für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen erhoben und setzen sich aus Niederschlags- und Schmutzwassergebühren zusammen. Tagtäglich wird sauberes Frischwasser aus dem Trinkwassernetz entnommen und z. B. durch Waschen, Haushaltsgebrauch, die Toilettenspülung oder gewerbliche Prozesse verschmutzt. Nach Gebrauch fließt das Brauchwasser über die öffentlichen Straßenkanäle zur Kläranlage.

Die Beseitigung des Abwassers verursacht Kosten, die von den Benutzern der Kanalisation über die Zahlung von Abwassergebühren zu finanzieren sind. Nach Art der Inanspruchnahme unterscheidet man zwischen Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren.

Die Gebühren für 2021 auf einen Blick:

  • Schmutzwassergebühr: 2,17 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr: 0,42 €/m²

Die Höhe der Gebühr wird in Kubikmetern bemessen und richtet sich beim Schmutzwasser nach dem Frischwasserverbrauch. Grundlage ist grundsätzlich der Wasserverbrauch desselben Kalenderjahres.

Sofern ein Teil der bezogenen Frischwassermenge nicht in die Abwasseranlage eingeleitet wird (z. B. Gartenbewässerung/Gartenwasser), kann auf formlosen Antrag eine Befreiung von der Schmutzwassergebühr für die nicht eingeleiteten Frischwassermengen gewährt werden.

Bei diesen Wasserabzugsmengen ist der Nachweis grundsätzlich über einen ordnungsgemäß funktionierenden und geeichten Zwischenzähler / Gartenwasserzähler zu erbringen. Dieser Zwischenzähler wird von der Gemeinde Pfinztal angebracht und dann während der Eichzeit des Zwischenzählers (in der Regel sechs Jahre) anerkannt. Für den Zwischenzähler fällt – wie beim Hauptzähler – eine Grundgebühr an. Bitte überprüfen Sie, ob sich die Anschaffung und Installation eines Zwischenzählers – unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten und Gebühren – lohnt.

Die weiteren zu beachtenden Voraussetzungen sowie die anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und / oder befestigten Grundstücksfläche (in m²), von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden abflusswirksam in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann. Zu den gebührenpflichtigen Niederschlagsflächen können auch teilversiegelte Flächen zählen (z. B. Ökopflaster oder Schotterflächen), sofern von diesen Flächen bei einem Starkregenereignis Niederschlagswasser in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann (z. B. aufgrund eines Gefälles). Die jeweiligen Werte werden dann mit dem jährlich ermittelten Gebührensatz multipliziert.

Für Wasser- und Abwassergebühren werden pro Jahr drei Abschläge (zum 30. März, 30. Juni und 30. September) erhoben. Sie werden in der Schlussrechnung festgesetzt, die dem Grundstückseigentümer in der Regel Ende Januar/Anfang Februar zugeht.

Abzugsmengen bei der Schmutzwassergebühr
Formular Merkblatt – Abzugsmengen bei der Schmutzwassergebühr (PDF)

Wasserversorgung

Bei Notfällen wenden Sie sich bitte an den

Wassermeister im Bauhof Pfinztal
Tel.: 0721 94318855
Mobil: 0171 2814651 (Notruf bei Störungen)

Anträge und allgemeine Auskünfte zur Wasserversorgung der Gemeinde Pfinztal, wie z.B. Fragen zur Anmeldung, zu Neuanschlüssen oder auch zu Bauwasser, den Bezugsquellen, zu Wasserdruck und –qualität, erhalten Sie beim Bau- und Umweltamt im Rathaus II.

Ergänzend haben wir Ihnen nachstehend die Trinkwasseranalysen der letzten Jahre verlinkt.

Trinkwasseranalyse 2019
Trinkwasseranalyse 2020
Trinkwasseranalyse 2021
Trinkwasseranalyse 2022

Jedes Jahr erzeugen Haushalte, Industrie und Gewerbe in Deutschland über fünf Milliarden Kubikmeter Schmutzwasser. Dazu kommen noch rund drei Milliarden Kubikmeter Regen, die auf Straßen oder Flächen nicht versickern können und in die öffentliche Kanalisation fließen. Dieses Abwasser darf nicht ungeklärt in Flüsse und Seen eingeleitet werden. In Deutschland werden über 96 % des Abwassers in nahegelegene Kläranlagen geleitet und gereinigt. Dabei müssen die im Abwasser enthaltenen Schadstoffe so weit reduziert werden, wie es der Stand der Technik ermöglicht.

Für den überwiegenden Teil der Pfinztaler Abwässer führt der Weg zur Kläranlage in Berghausen. Das Kanalnetz hat eine Länge von über 100 km und verfügt über 18 Pumpstationen, drei Regenüberlaufbecken und einen Schrägklärer. In der Kläranlage werden jährlich etwa zwei Millionen Kubikmeter Abwasser gereinigt. Die Gemeinde Pfinztal hat in den vergangenen Jahren durch fortwährende Erneuerungen erreicht, dass das in der Kläranlage Berghausen geklärte Wasser bis zu 97 Prozent gereinigt ist. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen über die Abwasserbehandlung und -aufbereitung in Pfinztal.

Zulauf
Die Abwässer aus dem Einzugsgebiet fließen über einen Sammler in der Weiherstraße und der Gewerbestraße Berghausen sowie eine Leitung aus dem Baugebiet „Untere Au“ in die Kläranlage. Im freien Fall gelangt das Wasser nach dem Passieren einer Drosselanlage zur Kläranlage.

Regenwasserbehandlung
Bevor Regenwasser über die Kanalisation in die Kläranlage gelangt, wird es in drei Regenüberlaufbecken und einem Schrägklärer gespeichert, um die Kläranlage nicht zu überlasten.

Mechanische Reinigung
In der Kläranlage Berghausen wird das Abwasser zuerst durch eine Rechenanlage mit zwei automatischen Stufenrechen vorgereinigt. Die Feststoffe, die aus dem Wasser entfernt wurden, werden in einer Schneckenpresse gepresst und das Presswasser der Abwasserbehandlung zugeführt.

Im Weiteren werden mineralische Stoffe im Sand- und Fettfang entnommen. Durch die Zuführung von Luft setzen sich Fette und Schwimmstoffe an der Wasseroberfläche ab. Sie werden durch ein Räumschild in einen Schacht befördert und dann in einem Faulbehälter weiterbehandelt. Danach wird das Abwasser vom Sand im sogenannten Sandentwässerer gereinigt.

Zum Abschluss der mechanischen Reinigung werden in der Vorklärung flockige und körnige Bestandteile dem Abwasser entnommen. Der im Abwasser noch enthaltene Schlamm sammelt sich am Boden des Beckens und wird zu einem Sammeltrichter geführt.

Biologische Reinigung
In der biologischen Reinigung werden durch Nitrifikation und Denitrifikation im Abwasser enthaltene Kohlen- und Stickstoffe mit Hilfe von Bakterien eliminiert. In der Berghausener Kläranlage kommt dazu die sogenannte „vorgeschaltete Denitrifikation“ zum Einsatz. Zum Ende der biologischen Reinigung wird das Abwasser vom „Belebtschlamm“ – also den Bakterien und anderen noch im Wasser enthaltenen Verunreinigungen – getrennt. In der Nachklärung setzen sich die noch im Wasser enthaltenen Sedimente am Boden eines Rundbeckens ab und werden entfernt. Das gereinigte Wasser läuft nach und nach über den Rand des Rundbeckens zur weiteren Behandlung. Der Schlamm der bei der Nachklärung aus dem Rundbecken entnommen wird, wird wieder zu großen Teilen der biologischen Reinigung zugeführt.

Phosphatfällung
Die Phosphatfällung ist eine chemische Reinigung des Abwassers. Hier werden dem Wasser Eisenverbindungen hinzugefügt, um im Wasser vorhandene Phosphorverbindungen zu entfernen.

Auslauf
Am Auslauf der Kläranlage werden Proben entnommen, um die Qualität des Wassers zu überwachen. Neben der eigenen Überprüfung wird das Wasser auch vom Landratsamt Karlsruhe kontrolliert. Das gereinigte Wasser wird dann in die Pfinz eingeleitet.

Schlammbehandlung
Der Klärschlamm aus der Vorbehandlung wird direkt dem Faulturm zugeführt. Der aus der biologischen Reinigung anfallende Schlamm wird aus dem Rücklaufschlamm für die Nitrifikation und Denitrifikation entnommen und ebenfalls in den Faulbehälter überführt. Im Faulturm werden die organischen Stoffe beim Faulungsprozess überwiegend abgebaut und die Geruchsemmissionen deutlich reduziert. Das anfallende Faulgas wird in einem Gasbehälter zwischengelagert und in einem Blockheizkraftwerk zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt.

Abwasserverband „Mittleres Pfinz- und Bocksbachtal“
Neben dem eigenen Klärwerk in Berghausen ist die Gemeinde Pfinztal als Mitglied im Abwasserverband „Mittleres Pfinz- und Bocksbachtal“ auch Mitbetreiberin des Klärwerks Kleinsteinbach. Hier werden die Abwässer aus Kleinsteinbach, Nöttingen, Wilferdingen, Singen, Mutschelbach, Langensteinbach, Stupferich, Auerbach und Dietenhausen geklärt. Nähere Informationen zum Abwasserverband finden Sie unter: remchingen.de/buergerservice

Zur Erstellung der Jahresrechnung benötigen wie den Stand Ihres Wasserzählers.

Sie erhalten jährlich eine Ablesekarte, die Sie per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg an unser Dienstleistungsunternehmen senden können.

Selbstverständlich können Sie die Karte auch im Rathaus oder bei den Ortsverwaltungen abgeben.

Die Eingabe der Zählerstände über Internet ist unter Angabe Ihres Buchungszeichens und eines individuellen Passwortes möglich. Beide Informationen können Sie Ihrer Ablesekarte entnehmen. Geben Sie ihren Zählerstand unter https://www.ablesen.de/pfinztal/ ein.

Bitte teilen Sie uns diesen bis spätestens 31.12.2023 mit.

Sollten wir bis zum vorgegebenen Termin keine Mitteilung von Ihnen erhalten, werden die Werte anhand des Vorjahresverbrauchs geschätzt.

Nadja Heck
Wasser- & Abwassergebühren/Hallenabr./Hundest.
Rathaus III
Tel: 07240 62-311

Müll- und Abfallwirtschaft

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe ist ein Eigenbetrieb des Landkreises Karlsruhe mit Dienstsitz in Bruchsal. Der Abfallwirtschaftsbetrieb sammelt, verwertet und entsorgt Wertstoffe, Restabfälle, Bioabfälle, Sperrmüll und aus privaten Haushalten auch Schadstoffe.

Hier finden Sie den aktuellen Abfuhrkalender für Pfinztal: Abfuhrkalender 2024 (PDF)

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
zur Website

Erddeponie Schaftrieb

Mitten im Wald zwischen dem Ortsteil Berghausen und Walzbach-Jöhlingen liegt die gemeindeeigene Erddeponie Schaftrieb. Die Zufahrt erfolgt über die Bundesstraße 293.

Auf der Erddeponie darf nur unbelasteter Boden der Qualitätsstufe „Z0“ nach den Regelungen der „Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial“ vom 14. März 2007 angeliefert und eingebaut werden.

Für die Anlieferung des unbelasteten Erdaushubmaterials Z0 ist eine Anlieferungserklärung (PDF) abzugeben. Entspricht der Erdaushub den Anforderungen, wird die Anlieferungserklärung quittiert und per E-Mail zurückgesandt.

Die Anlieferung des Erdmaterials auf der Erddeponie erfolgt in Absprache mit den Deponiewärtern und ist nach Möglichkeit mind. drei Tage vorher anzukündigen. Bei Regen kann eine Anlieferung aufgrund schlechter Wegeverhältnisse nicht garantiert werden. Die Berechnung der Menge erfolgt im Wassermaß. Je Kubikmeter Erdaushubmaterial werden 14 € berechnet.

Silke Sutter-Müller
Sekretariat/Zentrale Vergabe
Rathaus II
Tel: 07240 62-231

Herr Künzler/Herr Becker
Deponiewärter
Mobil: 0178 90 93 93 0

Sollte Ihnen ein (über-)voller Glascontainer auffallen, kontaktieren Sie bitte kostenfrei unter 0800 8866666 direkt das zuständige Unternehmen PreZero.   

Standorte in Berghausen

  • Am Stadion
  • Bauhof
  • Erlenstraße / Kiefernstraße
  • Klammweg / Veilchenstraße
  • Kulturhalle
  • Lilienstraße / Rappenbergstraße
  • Röllerstraße / Brunnenstraße
  • Schleichlingstraße / Breitenfeldstraße
  • Weiherstraße (Vogelpark)

Standorte in Kleinsteinbach

  • Durlacher Weg / Schwarzwaldstraße
  • Hagwaldhalle
  • Hammerwerk

Standorte in Söllingen

  • B 10 Parkplatz beim Edeka Getränkemarkt
  • Frommelstraße / Goethestraße
  • Kapellenstraße
  • Feuerwehrhaus
  • Leerdamplatz
  • Salzwiesenstraße / Untere Dorfstraße

Standorte in Wöschbach

  • Am Hohberg
  • Saldinger Straße
  • Wesostraße Buswendeplatz

Anliegen zum Thema Hausmüll:

  • Müllbehälter an-/abmelden
  • welche Mülleimer gibt es, welche Größen gibt es, mit/ohne Behälterschloss, Kosten Jahresgebühr, Abfuhrkosten,
  • Müllbehältertausch / Tauschgebühr
  • Müllbehälter nicht geleert
  • Müllbehälter beschädigt
  • Müllbehälter bei Leerung beschädigt oder in Schüttung gefallen
  • Sperrmüllanmeldungen

Anliegen zum Thema Sondermüll

Das Schadstoffmobil kommt 3 x jährlich in alle Ortsteile.

Hendrik Schmidt
Abfallwirtschaft
Rathaus II
Tel: 07240 62-217

Auf dem Recyclinghof Pfinztal (Wertstoffhof) dürfen nur private Haushalte anliefern. Firmen müssen sich direkt an den Abfallwirtschaftsbetrieb wenden.

Öffnungszeiten November bis März

Montag bis Freitag von 15:00 bis 17:00 Uhr
Samstag 10:00 bis 16:00 Uhr.

Öffnungszeiten April bis Oktober

Montag bis Freitag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Samstag von 10:00 bis 16:00 Uhr

Recyclinghof Pfinztal
Am Stadion
76327 Pfinztal

mehr zu Recyclinghof

Für die Anmeldung von

  • Restsperrmüll
  • Altholz
  • Elektrogroßgeräte

wenden Sie sich bitte an Herr Schmidt.

Hendrik Schmidt
Abfallwirtschaft
Rathaus II
Tel: 07240 62-217
Es ist sehr traurig, aber leider kommt es immer wieder vor, dass innerorts oder im Außenbereich Müll illegal abgelegt wird. Wenn Sie solch ein Vergehen melden möchten, wenden Sie sich bitte an Herrn Schmidt.

Hendrik Schmidt
Abfallwirtschaft
Rathaus II
Tel: 07240 62-217

Standesamt

Das Standesamt ist umgezogen!
Sie finden es seit dem 10. Juni im Rathaus III in der Rittnertstr. 3 (rechte Tür).

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Heiraten, Geburten, Sterbefällen, Einbürgerungen und Beurkundungen sowie Formulare.

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da. Um Wartezeiten zu vermeiden und bestmöglich auf Ihre Anliegen vorbereitet zu sein, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

Die Mitarbeiterinnen des Standesamts stehen Ihnen unter den Durchwahlnummern 07240 – 62 130 / -131 / -132 gerne für Ihre Fragen und für Informationen zur Verfügung.

Weiterhin können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail an standesamt@pfinztal.de senden.

Ihre Hochzeit soll der schönste Tag im Leben werden! Ob musikalische Umrahmung der Zeremonie, das Heranreichen der Ringe durch Kinder, das Vortragen von Gedichten durch Verwandte oder ein persönliches Eheversprechen an den Partner. Wir unterstützen Sie gerne, der standesamtlichen Trauung eine individuell persönliche Note zu verleihen.

Standesamtliche Trauungen sind von Dienstag bis Freitag möglich. Zusätzlich bieten wir Eheschließungen an festgelegten Samstagen an.

Im Jahr 2024 sind diese am:

13.01.2024 / 10.02.2024 / 16.03.2024 / 13.04.2024 / 18.05.2024 / 15.06.2024 / 13.07.2024 / 10.08.2024 / 21.09.2024 / 12.10.2024 / 16.11.2024 / 14.12.2024

Alle Informationen zur Eheschließung finden Sie auch unter: service-bw.de

In Pfinztal können Sie in zwei Räumlichkeiten getraut werden.

Eine Eheschließung kann frühestens sechs Monate (gesetzliche Frist) vor dem gewünschten Heiratstermin beim zuständigen Standesamt angemeldet werden.

Eine unverbindliche Auskunft des Standesamtes, dass ein bestimmter Termin aktuell frei ist, löst keine Vormerkung aus. Eine verbindliche Terminbestätigung des Trautermins erhalten Sie bei der Anmeldung zur Eheschließung beziehungsweise beim Traugespräch von einem unserer Standesbeamtinnen ausgehändigt.

Sollten Sie einen reservierten Eheschließungstermin nicht wahrnehmen können, ist der Termin unmittelbar zu stornieren.

Paare können zwischen zwei Räumlichkeiten zur Trauung wählen.

Das Hotel Villa Hammerschmiede bietet einen Trausaal im historischen Ambiente.
Die Trauung beinhaltet keine Bewirtung durch das Hotel Villa Hammerschmiede, kann jedoch dort vereinbart werden.

Ein weiterer Trausaal steht Ihnen im Rathaus Pfinztal (Hauptstraße 70) zur Verfügung. Dort können Sie mit max. 30 Personen ihre Traumhochzeit begehen.

Sprechen Sie unsere Standesbeamtinnen einfach auf die Räumlichkeiten an. Sie beraten Sie gerne.

Geburt

Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus zur Welt, meldet dieses die Geburt direkt an das zuständige Standesamt des Geburtsortes. Dort können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Die Kosten hierfür betragen 12,- Euro.

Haben Sie Ihr Kind in Pfinztal (z.B. als Hausgeburt) zu Welt gebracht, müssen Sie die Geburt innerhalb einer Woche bei uns anzeigen, nach der Beurkundung der Geburt wird Ihnen eine Geburtsurkunde ausgestellt.

Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder beim Notar erfolgen. Beim Jugend- und Standesamt ist sie gebührenfrei. Der Vater benötigt dazu seine Geburtsurkunde und den Personalausweis.

Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Geburt finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein:

Stirbt ein Anverwandter von Ihnen zu Hause, so müssen Sie dies beim Standesamt persönlich anzeigen. Haben sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt, zeigt dieses den Sterbefall für Sie beim Standesamt an. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime und andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.

In Pfinztal gibt es örtliche Bestattungsunternehmen. Diese und weitere können Sie auf den Internetseiten vom Bundesverband deutscher Bestatter finden.

Wenn Sie die Bestattung vorbereiten, den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen benötigen Sie eine Sterbeurkunde, die Sie beim Standesamt des Sterbeortes beantragen können. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis / Reisepass oder eine schriftliche Vollmacht der beauftragten Person sowie deren Ausweisdokument.

Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Sterbefall anzeigen finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein:

Zuständig für Einbürgerungen ist das Landratsamt Karlsruhe. Dort finden Sie den Antrag zur Einbürgerung.

Den Einbürgerungsantrag müssen Sie persönlich mit allen Originaldokumenten einreichen. Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin bei Hauptamtsleiter Christian Bauer unter c.bauer@pfinztal.de. Nach Prüfung wird der Antrag an das Landratsamt Karlsruhe weitergeleitet.

Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Einbürgerung finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW und auf den Seiten des Landratsamtes Karlsruhe. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein:

Viele Verwaltungsvorgänge für, mit und von natürlichen Personen benötigen eine Urkunde oder beurkundete Dokumente. Viele Beurkundungen sind bequem und einfach beim Standesamt zu erledigen.

Gerne nehmen wir folgende Beurkundungen für Sie vor:

  • Namensänderungen
  • Kirchenaustritte
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Entgegennahme Eidesstattlicher Versicherungen
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
  • Urkundenbeantragung

Vereinbaren Sie einen Termin bei uns und Sie erhalten bei Vorliegen aller Voraussetzungen die entsprechenden Dokumente.

Der Austritt muss persönlich beim Standesamt erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort. Alternativ kann der Kirchenaustritt auch von einem Notar erklärt werden.

Für den Kirchenaustritt beim Standesamt benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass.

Gebühr: 20,00 Euro
Kirchenaustritt nur mit Terminvereinbarung

Rechtsgrundlage

Ansprechpartner

Zu folgenden Zeiten sind wir für Sie erreichbar:

Mo.-Fr. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montags nachmittags 13:30 Uhr-18.00 Uhr

Daniela Dinova
Standesbeamtin und Friedhöfe
Rathaus III
Tel: 07240 62-131
Ricke Laible
Standesbeamtin
Rathaus III
Tel: 07240 62-130
  • Vollmacht Anmeldung Eheschließung
  • Merkblatt Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung
  • Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
  • Bestellung Geburtsurkunde
  • Bestellung Eheurkunde
  • Bestellung Sterbeurkunde
  • Antrag (Ahnenforschung) Auskunft Personenstandsregister

Ämter
& Ansprechpartner

Haus der Begegnungen
Bahnhofstraße 1
76327 Pfinztal
Tel: 07240 62-0
Rathaus I
Hauptstraße 70
76327 Pfinztal
Tel: 07240 62-0
Rathaus II
Kußmaulstraße 3
76327 Pfinztal
Tel: 07240 62-0
Rathaus III
Rittnertstraße 3
76327 Pfinztal
Tel: 07240 62-0
Nicola Bodner
Bürgermeisterin
Rathaus I
Tel: 07240 62-101
Marliese Dörfler
Sekretariat Bürgermeisterin
Rathaus I
Tel: 07240 62-101
Ebrar Akkol
Bürgerbüro
Tel: 07240 62-121, 122, 123, 124
Christian Bauer
Amtsleitung
Rathaus I
Tel: 07240 62-112
Frank Bauer
Bevölkerungsschutz, Feuerwehrsachbearbeiter
Tel: 07240 9430743
Alexandra Blocksdorf
Bürgerbüro
Rathaus I
Tel: 07240 62-121, -122, -123, -124
Heike Bruckner
Bürgerbüro
Rathaus I
Tel: 07240 62-121, -122, -123, -124
Rosaria Di Piazza
Sekretariat Amtsleitung/Gremien
Rathaus I
Tel: 07240 62-111
Daniela Dinova
Standesbeamtin und Friedhöfe
Rathaus III
Tel: 07240 62-131
Marliese Dörfler
Sekretariat Bürgermeisterin
Rathaus I
Tel: 07240 62-101
Elke Fleig
Pressesprecherin
Rathaus I
Tel: 07240 62-160
Nicole Kauff
Grundbucheinsichtsstelle, Grundstücksverkehr
Rathaus III
Tel: 07240 62-250
Christina Kiefer
Projekte und Betriebl. Gesundheitsmanagement
Rathaus I
Tel: 07240 62-114
Marianne Klemenz
Grundbucheinsichtsstelle, Grundstücksverkehr
Rathaus III
Tel: 07240 62-251
Josefine Koch
Standesbeamtin
Rathaus III
Tel: 07240 62-132
Nina Kreft
Bürgerbüro
Rathaus I
Tel: 07240 62-121, -122, -123, -124
Ricke Laible
Standesbeamtin
Rathaus III
Tel: 07240 62-130
Jennifer Leonhardt
Projekte
Rathaus I
Tel: 07240 62-116
Linda Lohnert
Bürgerbüro
Rathaus I
Tel: 07240 62-121, -122, -123, -124
Veronique Marek
Kultur- & Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus I
Tel: 07240 62-161
Elena Mertins
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Rathaus I
Tel: 07240 62-501
Stefan Missal
Leitung IT/Anweiswesen
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Jens Müller
IT
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Susanne Müller
Bürgerbüro
Rathaus I
Tel: 07240 62-121, 122, 123, 124
Marina Rauscher
Bürgerbüro
Rathaus I
Tel: 07240 62-121, -122, -123, -124
Sarah Riegel
Stellv. Amtsleitung
Rathaus I
Tel: 07240 62-110
Harald Winter
Digitalisierung und Organisation
Rathaus I
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Dirk Hofheinz
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Rathaus I
Tel: 07240 62-113
Rüdiger Müller
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Alina Seifert
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Rathaus I
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Vollzugsbediensteter
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Rathaus III
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