Sozialberatung
Eine umfassende sozialpädagogische Beratung erhalten Sie bei Bedarf in der Gemeindeverwaltung. Die Hilfen umfassen alle Themen rund um die Unterstützung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren in besonderen Lebenssituationen. Wir beantworten Ihre Fragen u.a. zu folgenden Themen: Sozialpädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen, Schwangerschaft, Familien- und Lebensberatung, Trennung und Scheidung, Gewalt an Frauen und Männern, Gesundheit, Menschen mit Behinderungen, Krisenintervention, Schulden, Sucht, Diskriminierung und Rassismus, Arbeitslosigkeit, drohender Wohnungsverlust und Wohnungslosigkeit, rechtliche Betreuungsverfahren, Pflege und Alter.
Bitte wenden Sie sich bei allen sozialen Angelegenheiten zu folgenden Sprechzeiten an Lore Mischo: Montag 15.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr, Freitag 09.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung. Das Büro von Frau Mischo befindet sich in der Rittnertstraße 3, 76327 Pfinztal-Söllingen. Bei Bedarf werden auch Hausbesuche gemacht. Die Beratungen erfolgen anonym und vertraulich.
Endet ihr Arbeitsverhältnis in der kommenden Zeit oder sind Sie bereits arbeitslos geworden, sollten Sie sich schnellstmöglich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Nachdem Sie sich arbeitslos gemeldet haben, können Sie Arbeitslosengeld I beantragen. Für die Beantragung von Arbeitslosengeld I müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie waren in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt
- haben sich arbeitslos gemeldet
- sind prinzipiell in der Lage, eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindesten 15 Stunden pro Woche auszuüben
- sind an einer neuen Arbeit interessiert und möchten bei der Jobsuche mitwirken
Bei der Agentur für Arbeit erhalten Sie zusätzlich Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Wenn Sie eine neue Arbeit aufnehmen, teilen Sie dies auch unverzüglich mit.
Längerfristig Arbeitssuchende können Arbeitslosengeld II beim Jobcenter Landkreis Karlsruhe beantragen. Dafür gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Sie erreichen das Mindestalter von 15 Jahren und haben das Eintrittsalter für die Rente noch nicht erreicht
- haben hier Ihren Lebensmittelpunkt
- sind fähig, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten
- können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln aufbringen
Alle Informationen und Anträge erhalten Sie unter:
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Brauerstr. 10
76135 Karlsruhe
Tel: 0721 823 2222
Karlsruhe-Rastatt@arbeitsagentur.de
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Brauerstr. 10
76135 Karlsruhe
Tel: 0721 823 3333
Jobcenter-Landkreis-Karlsruhe@jobcenter-ge.de
Der Sozialfonds „Ein Herz für Pfinztal“ – Eine Möglichkeit zur Unterstützung hilfebedürftiger Pfinztaler Mitmenschen
Der Sozialfonds „Ein Herz für Pfinztal“ wurde im Jahr 2005 eingerichtet, um hilfebe-dürftigen Menschen in Notlagen kurzfristig eine finanzielle Unterstützung zukommen lassen zu können. Darüber hinaus werden mit dem Geld auch wichtige soziale
Projekte unterstützt. Der Sozialfonds kommt ausschließlich Pfinztaler Einwohnerinnen und Einwohnern zugute. Die Spenden werden in voller Höhe sozialen Zwecken und Projekten zur Verfügung gestellt z.B.:
- Notfallhilfen für Bedürftige
- Finanzielle Unterstützung bedürftiger Familien, um die Teilnahme der Kinder am Ferienprogramm Pfinztal zu ermöglichen
- Teilnahme sozial schwacher Pfinztaler Kinder an Karlsruher Ferienangeboten über den Karlsruher Kinderpass
- Finanzielle Unterstützung Bedürftiger, um die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen
Wenn Sie hilfebedürftige Menschen in Pfinztal unterstützen möchten, dann freuen wir uns über eine Spende in den Sozialfonds „Ein Herz für Pfinztal“.
Einzahlungen sind auf das Bankkonto der Gemeinde Pfinztal möglich:
IBAN DE 43 660501010016513160; BIC KARSDE66XXX.
Sofern Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, bitten wir folgenden Verwendungstext auf der Überweisung anzugeben: „Spende für soziale Zwecke“.
Bei Spenden bis zu 100 € gilt der Überweisungsbeleg bzw. Kontoauszug. Für Spenden über 100 € kann auf Wunsch eine Spendenbescheinigung erteilt werden.
Gemeinsames Essen stärkt das eigene Wohlbefinden und trägt zum Miteinander bei.
Die Gemeinde Pfinztal bietet in Kooperation mit der Neuapostolischen Kirche und der Ökumenischen Diakoniestation Pfinztal jeden Donnerstag in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr im Vereinsraum der Räuchle-Halle in Söllingen ein kostenloses Mittagessen an. Der offene Treffpunkt soll ein Angebot für Menschen sein, die einmal wöchentlich in Gemeinschaft essen wollen und miteinander ins Gespräch kommen möchten. Beim Pfinztaler Mittagstisch können Sie Erfahrungen und Erlebnisse austauschen oder einfach nur die familiäre Atmosphäre genießen und dabei eine warme Mahlzeit zu sich nehmen. Kommen Sie gerne vorbei, genießen Sie die abwechslungsreiche Küche und kommen mit spannenden Menschen in Kontakt.
Gerne werden Sie auch abgeholt!
In dem untenstehenden Flyer finden Sie Kontaktmöglichkeiten zu den für Pfinztal zuständigen sozialen Anlauf- und Beratungsstellen.
Tafelladen
Die Remchinger Tafel ermöglicht Menschen mit geringen finanziellen Mitteln aus Pfinztal, Lebensmittel gegen einen geringen Kostenbeitrag einzukaufen. Berechtigt sind Personen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung, eine kleine Rente beziehen oder nur über ein geringes Einkommen verfügen.
Um in der Remchinger Tafel einkaufen zu können, benötigen Sie einen Kundenausweis. Diesen erhalten Sie bei Frau Bauer im Tafelladen in der Kronenstr. 5 in Remchingen-Singen oder unter 07232 36930. Die Ausgabe des Kundenausweises erfolgt freitags von 14.00 bis 15.00 Uhr. Zur Beantragung reichen Sie bitte Ihren entsprechenden Bescheid oder Nachweise sowie ein Passbild und Personalausweis ein.
Tafel Remchingen
Kronenstr. 5
75196 Remchingen-Singen
Tel: 07232 36930
tafelladen@diakonie-remchingen.de
Öffnungszeiten Tafelladen:
Dienstag 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag 13.30 – 16.00 Uhr
Kleiderstuben
Für den Einkauf in den Kleiderstuben benötigen Sie keine Berechtigungskarte. Gut erhaltene und sortierte Kleidung wird gerne als Spende angenommen. Bitte wenden Sie sich dazu an die jeweilige Ansprechpartnerin.
Kleiderstuben für Erwachsene:
- Wetteplatz
Nöttinger Straße 14
75196 Remchingen
Dienstag 14.00 bis 17.00 Uhr
- Altes Rathaus
Hauptstraße 5
75196 Remchingen
Donnerstag 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.oo Uhr
Ulla Höfker
Tel: 07232 372037
Kleiderstube für Kinder
Kronenstr. 5
75196 Remchingen-Singen
Dienstag und Freitag 14.30 bis 17.00 Uhr
Lidija Gerlach
Tel: 07232 78465
Dass Sie sich in Pfinztal und in den eigenen vier Wänden wohl fühlen, liegt uns sehr am Herzen. Unterschiedliche Lebenseinflüsse können allerdings dazu führen, dass der bisherige Wohnraum zu klein bzw. zu groß wird oder die Kosten den eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mehr gerecht werden. Meldet ihr Vermieter Eigenbedarf an, könnte dies dazu führen, dass Sie sich wieder auf Wohnungssuche begeben müssen. Die Faktoren, welche zur Veränderung der Wohnsituation führen, sind vielfältig. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Wohnberechtigungsschein, der zum Bezug einer öffentlich geförderten Sozialwohnung berechtigt. Sind Sie von einer Kündigung oder Räumungsklage betroffen, handeln Sie bitte sofort. Erkundigen Sie sich dazu unter „Drohender Wohnungsverlust und Wohnungslosigkeit“.
Soziale Hilfen
Die Soziale Beratung richtet sich an Menschen in persönlichen und sozialen Notlagen Eine umfassende Beratung erhalten Sie bei Bedarf in der Gemeindeverwaltung. Das Ziel der Beratung liegt darin, Hilfesuchende, in der Lösung ihrer eignen Probleme zu unterstützen. Die Beratung kann sowohl in festen institutionellen Beratungsstellen als auch im Alltag bei verschiedenen Problemsituationen stattfinden.
Bei Bezug von Leistungen der häuslichen Pflege aus der Pflegeversicherung oder bei vollstationärer Versorgung verringert sich das Blindengeld.
Ist das Einkommen und Vermögen der Anspruchsberechtigten gering, kann ein ergänzender Anspruch auf Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) bestehen.
Nähere Informationen finden Sie hier: www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen
Das Arbeitslosengeld 2 ist in Deutschland die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
Das Arbeitslosengeld II (kurz ALG II oder ALG II, (umgangssprachlich meist Hartz IV) ist in Deutschland die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht (doppelte Formulierung). Allerdings kann es durch zulässige Sanktionen um maximal 30 % gekürzt werden. Das Existenzminimum wird nicht bedingungslos gezahlt.
Die Gemeinde Pfinztal hilft Ihnen gerne bei Fragen rund um das Arbeitslosengeld 1 und 2.
Anträge können abgegeben und kontrolliert werden. Wir senden sie danach direkt ans Jobcenter.
Gemeindeverwaltung Pfinztal
Sozialbüro
Hauptstraße 70
76327 Pfinztal
Tel: 07240 62 195
p.hund@pfinztal.de
Landratsamt Karlsruhe
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Tel: 0721 936 50
posteingang@landratsamt-karlsruhe.de
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BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können. Die Förderung erhalten Sie zur Finanzierung
- Ihres Schulbesuchs oder
- unter bestimmten Voraussetzungen eines vorgeschriebenen Praktikums im Rahmen Ihres Schulbesuchs.
Als Schülerin oder Schüler erhalten Sie die finanzielle Unterstützung als Zuschuss. Sie müssen nichts zurückzahlen.
Die Höhe Ihres BAföG richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf. Von diesem Bedarf wird Geld abgezogen, wenn Ihre Eltern, Ihr Lebenspartner oder Sie selbst vergleichsweise viel verdienen.
Der monatliche Bedarf setzt sich aus 2 Teilen zusammen:
- Grundbedarf:
- EUR 398,00, wenn Sie ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen,
- EUR 247,00, wenn Sie eine Berufsfachschule besuchen oder eine Fachschule, die Sie ohne abgeschlossene Berufsausbildung besuchen können oder
- EUR 448,00, wenn Sie eine Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen, die Sie nur mit abgeschlossener Berufsausbildung besuchen können.
- Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen, erhalten Sie zusätzlich Bedarf für die Unterkunft:
- Insgesamt EUR 585,00, wenn Sie eine Berufsfachschule besuchen oder eine Fachschule, die Sie ohne abgeschlossene Berufsausbildung besuchen können oder
- Insgesamt EUR 681,00, wenn Sie eine Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen, die Sie nur mit abgeschlossener Berufsausbildung besuchen können.
- Auch wenn Sie während Ihrer Schulzeit ein Jahr im Ausland verbringen, können Sie BAföG erhalten. Sie erhalten dann zudem einen Reisekostenzuschlag sowohl für die Hinreise auch als für die Rückreise:
- EUR 250,00 innerhalb Europas oder
- EUR 500,00 außerhalb Europas.
Grundsätzlich können Sie, wenn Sie einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Wenn Sie eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn Sie nicht zu Hause wohnen können (zum Beispiel, weil Sie den gewünschten Abschluss nicht in der Nähe machen können).
Wenn Sie Ihren Schulabschluss auf dem 2. Bildungsweg anstreben, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen elternunabhängiges BAföG. Das heißt, das Einkommen Ihrer Eltern wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Hinweis: Kindergeld, das Ihre Eltern für Sie erhalten, wird nicht angerechnet.
Um die monatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Die Wichtigsten sind:
- Ihre Eltern und/oder Ihr Lebenspartner verdienen vergleichsweise wenig.
- Sie selbst haben kein oder ein geringes Einkommen.
- Ihr Vermögen liegt unter dem Freibetrag von EUR 8.200.
- Sie streben ihnen Schulabschluss in Vollzeit an.
- Altersgrenze: 30 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
Praktikantinnen und Praktikanten:
Mit BAföG können nur Praktika gefördert werden, die Sie absolvieren, während Sie sich in einer Ausbildung befinden, die nach dem BAföG förderfähig ist.
Gefördert werden nur Pflichtpraktika. Das sind Praktika, die Ihr Ausbildungsplan vorschreibt, die Sie also machen müssen, um die Ausbildung abzuschließen oder durchzuführen. Pflichtpraktika, die im Ausland absolviert werden, sind nur förderfähig, wenn sie mindestens 12 Wochen dauern.
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II,
- Sozialhilfe nach dem SGB XII,
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz,
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
erhalten.
Wenn Sie keine der oben genannten Leistungen beziehen aber trotzdem finanzielle Unterstützung für Ihre Kinder benötigen, könnten Sie trotzdem einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler.
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler.
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler.
- Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Alle weiteren Informationen erhalten sie unter folgendem Link: www.l-bank.de
Die Grundsicherung umfasst:
- den gültigen Sozialhilferegelsatz
- die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind
- Mehrbedarfe
- bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G und
- bei Krankheit, wenn eine kostenaufwendige Ernährung erforderlich ist
- einmalige Bedarfe in Sondersituationen (z.B. Erstausstattung einer Wohnung)
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Hinweis: Grundsicherung erhalten Sie auch bei stationärer Unterbringung, beispielsweise in einer Pflegeeinrichtung.
Anträge erhalten Sie im Sozialbüro Ihrer Gemeindeverwaltung oder im Landratsamt Karlsruhe.
Amt für Grundsatz und Soziales
Wolfartsweierer Straße 5
76131 Karlsruhe
Tel: 0721 936 65110
sozialamt@landratsamt-karlsruhe.de
In Deutschland soll die grundlegende Versorgung von Kindern sichergestellt werden. Dafür gibt es Kindergeld. Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu dieser Leistung.
Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn
- Ihr Kind unter 18 Jahren ist (unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch Kindergeld für volljährige Kinder beantragen und erhalten),
- Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und
- Ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist.
Die Höhe des Kindergeldes enthält in der Regel für jedes Kind mindestens 219 Euro Kindergeld im Monat. Haben Sie mehrere Kinder, bestimmt ihre Anzahl die Höhe des Kindergeldes, das Sie insgesamt erhalten. Das gilt auch dann, wenn eines der Kinder nicht bei Ihnen lebt: Ab dem dritten Kind steht Ihnen mehr Kindergeld zu – auch, wenn dessen Geschwister beim anderen Elternteil leben.
Weitere Informationen zum Kindergeld finden Sie hier: www.arbeitsagentur.de
Familien mit kleinem Einkommen können durch die Beantragung von Kinderzuschlag finanziell entlastet werden. Pro Kind erhalten Anspruchsberechtigte finanzielle Unterstützung zusätzlich zum Kindergeld. Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie Kindergeld beantragen:
- Sie beziehen Kindergeld
- Ihr Bruttoeinkommen liegt bei mindestens 900 € für Elternpaare bzw. 600 € für Alleinerziehende
- Ihre Kinder wohnen bei Ihnen im Haushalt und sind jünger als 25 Jahre
- Ihre Kinder sind ledig
Ob Sie unter der Einkommensgrenze liegen, wird für Sie individuell geprüft.
Das Sozialbüro der Gemeinde Pfinztal arbeitet mit einem ehemaligen Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung zusammen. Dieser führt die Rentenberatungen durch.
Wir vergeben für Sie Termine, die immer montags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfinden. Auch jegliche Anträge der Deutschen Rentenversicherung senden wir Ihnen gerne postalisch oder per E-Mail zu.
Er beträgt ab dem 01.01.2021 monatlich
- für Kinder unter sechs Jahren: EUR 174,00
- für Kinder von sechs bis elf Jahren: EUR 232,00
- für Kinder zwischen zwölf und siebzehn Jahren: EUR 309,00
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind achtzehn Jahre alt wird.
Hinweis: Die auszahlende Stelle fordert die Unterhaltsvorschussleistungen von der unterhaltspflichtigen Person zurück.
Höhe:
Abhängig vom Einzelfall.
Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.
Dauer:
In der Regel für 12 Monate.
Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein.
Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie es neu beantragen.
Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.
Anspruchsberechtigt sind Alleinerziehende und Elternpaare, die im Landkreis Karlsruhe wohnen.
Der Anspruch ist einkommensabhängig und richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen monatlichen Familieneinkommen (z. B. Nettoarbeitslohn inklusive Sonderzahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Elterngeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss und Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente, Kindergeld).
Das Einkommen wird einer Einkommensgrenze gegenübergestellt. Die Höhe dieser Einkommensgrenze ist abhängig von Ihren persönlichen Familienverhältnissen. Es spielt z. B. eine Rolle, wie viele Personen zu Ihrem Haushalt gehören und wie hoch Ihre Miete ist, aber auch andere finanzielle Belastungen, wie etwa Versicherungsbeiträge können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Zur Höhe der Einkommensgrenze ist für jede Familie eine individuelle Berechnung notwendig. Sie ist u. a. abhängig von den örtlichen Mietstufen. Daher können wir nur Orientierungswerte für Ihre Einkommensgrenze angeben.