Beratung
& Information
Die Gemeinde Pfinztal bietet verschiedene Beratungsangeboten an. Corona bedingt finden die Sprechstunden derzeit nicht statt. Die jeweiligen Ansprechpartner können aber gerne kontaktiert werden.
Altlasten und Bodenschutz
Auskunft aus dem Altlasten- und Bodenschutzkataster können auf Antrag (PDF) oder per E-Mail beim Landratsamt Karlsruhe eingeholt werden.
Landratsamt Karlsruhe
bodenschutz@landratsamt-karlsruhe.de
KEA-BW, die Landesenergieagentur
Die KEA-BW ist ein unabhängiger Dienstleister und Vordenker rund um Klimaschutz, Energieeinsparung und erneuerbare Energien – vom Land fürs Land. Unser breites Expertenwissen bieten wir Ministerien, Kommunen, Unternehmen und allen Bürgerinnen und Bürgern an.
Artenschutz
Hier (PDF) erhalten Sie den Handlungsleitfaden zum Artenschutz beim Bauen, herausgegeben vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg.
Weitere interessante Informationen zum Artenschutz erhalten Sie unter www.rp.baden-wuerttemberg.de.
Mietspiegel
Der gemeinsam mit der Gemeinde Gondelsheim und der Stadt Kraichtal entwickelte Mietspiegel soll es Mieter:innen und Vermieter:innen erleichtern, Wohnraum zu fairen Preisen zugänglich zu machen. Unter https://mietspiegel-berechnen.de/pkg2021/ können Sie unter Angaben von Objektdaten eine Miethöhenempfehlung erhalten.
Auskunft und Einsichtnahme zu Bebauungsplänen
Die Bebauungspläne können unter folgendem Link eingesehen werden:
Geoportal Landkreis Karlsruhe
Eine Anleitung zur Handhabung erhalten Sie über den Hilfebutton „?„.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zu Bebauungsplänen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Bebauungsplan „Gartenhüttengebiet Berghausen“ ist nicht dargestellt, bitte über bauordnung@pfinztal.de anfragen
- Bebauungsplan „Am Bahnhofsplatz“ ist noch nicht hinterlegt, auch hier bitte anfragen über bauordnung@pfinztal.de
Offene Sprechstunde zu Themen rund um Garten und Natur
In Kooperation mit der Gemeindeverwaltung bieten Ihnen ehrenamtliche Mitglieder der BUND Ortsgruppe Pfinztal in den Räumen des Rechnungsamtes (Rittnertstraße 3, 76327 Pfinztal) üblicherweise jeden ersten Montag im Monat von 17.00 – 18.00 Uhr (außer an Feiertagen) sowie nach Vereinbarung die Möglichkeit, an einer offenen Sprechstunde zu Themen rund um Garten und Natur teilzunehmen. Die nächste offene Sprechstunde wird in der Woche zuvor im Mitteilungsblatt und auf der Homepage bekanntgegeben.
Inhalte der offenen Sprechstunde können insbesondere sein:
Umsetzung der Vorgaben der verbindlichen Grünordnungsplanung zum Baugebiet „Heilbrunn-Engelfeld“ sowie sonstiger Bebauungspläne (auch: Annahme von Bestellungen von Bäumen und Sträuchern im Rahmen einer Sammelbestellung über die Gemeinde)
Pflanzung und Pflege von Bäumen und Sträuchern (Sortenauswahl, Pflanzzeitpunkt etc.)
(Rück)Schnitt und Pflege von Bäumen und Sträuchern im Einklang mit den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes
Anlage und Pflege von Hausgärten – naturnah und pflegeleicht
Unterstützungsmöglichkeiten der heimischen Tier- und Pflanzenwelt durch Anlegen und Schaffung von Habitatstrukturen (Nisthilfen, Insektenhotels, Totholzhaufen etc.)
Bereitstellung von Pflanzlisten heimischer Bäume, Sträucher, Stauden, Bodendecker, Zwiebelpflanzen mit Detailinformationen zu den einzelnen Arten
Gerne können Sie eigene Themen und Anliegen mitbringen!
Baulasten
Die Gemeinde führt die öffentlich-rechtlichen Baulasten eines Grundstücks im sogenannten Baulastenverzeichnis.
Pflanzgebote im Bebauungsplan
Bäume tragen nicht nur zu einem schönen Stadtbild bei, sondern übernehmen eine ganz wichtige Aufgabe: Sie stellen Sauerstoff her und geben diesen wieder an die Luft ab. Bäume helfen also aktiv dabei, dass wir Menschen atmen und leben können. Ein ausgewachsener Baum liefert jeden Tag etwa so viel Sauerstoff wie 10 Menschen zum Atmen benötigen.
Darüber hinaus verarbeiten Bäume CO2, also Kohlendioxid, welches wir Menschen durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe wie zum Beispiel beim Autofahren oder bei der Nutzung von Strom (welcher durch Verbrennung fossiler Brennstoffe produziert wird) in die Luft abgeben.
Deshalb ist ganz besonders wichtig, Bäume zu erhalten und bei einer Rodung gegebenenfalls neu anzupflanzen sowie sie in Wohngebieten einzuplanen.
Hierzu werden Pflanzgebote in Bebauungsplänen im anhängigen Grünordnungsplan eingearbeitet. Dies bedeutet, dass zum Beispiel die Menge und Art der Pflanzung in einem gewissen Rahmen vorgegeben wird.
Die Umsetzung und Anwuchsergebnisse der Pflanzgebote, sowie der Ausgleichsmaßnahmen werden durch die Gemeinde nach 2 – 3 Jahren und danach in regelmäßigen Abständen kontrolliert.
Baumschutz
Ein Beratungsangebot rund um das Thema „Bäume“ befindet sich derzeit im Aufbau.
Die Verwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit einem beratenden Büro derzeit Standards für die Pflanzung und Pflege von gemeindeeigenen Bäumen. Die sogenannte „Baumfibel“ soll als Orientierungshilfe dienen.
Eine Baumschutzsatzung gibt es in Pfinztal aktuell nicht. Ob eine solche Satzung eingeführt werden soll und welche Inhalte diese haben könnte oder sollte, wird derzeit auf Verwaltungsebene in einem partizipativem Verfahren erarbeitet.
Sprechstunde des Försters
In der Sprechstunde unseres Forstrevierleiters Matthias Köpf werden von diesem Fragen zum Wald beantwortet und Brennholzbestellungen angenommen. Die Sprechstunde findet im Zeitraum 01. Oktober bis Mitte April üblicherweise montags von 16.30 – 17.30 Uhr statt.
Bitte hinterlassen Sie eine kurze Nachricht, Herr Köpf meldet sich bei Ihnen.
Köpf Matthias
Mobil: 0175 2231557
matthias.koepf@landratsamt-karlsruhe.de
Grunddienstbarkeiten
Grunddienstbarkeiten sind privatrechtliche Verpflichtungen, die im Grundbuch eingetragen sind.
Beispielsweise könnten Sie Ihrem Grundstücksnachbarn gestattet haben, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.
Grunddienstbarkeiten können bei der Grundbucheinsichtnahmestelle in Erfahrung gebracht werden. Hierfür müssen folgende Angaben getätigt werden:
- Grund der Anfrage
- Ortsteil / Flurstücksnummer / Adresse
- Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers, wenn Sie nicht selbst Eigentümer/in sind.
Die Auskunft aus dem Grundbuch kostet gemäß Verwaltungsgebührensatzung 10,00 €.