Bürgerbüro
Ihnen steht unser Team, bestehend aus engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für Sie immer ein offenes Ohr haben, zur Verfügung. Wir haben jeden Morgen (außer Dienstag) ab 7.00 Uhr für Sie geöffnet.
Wichtiger Hinweis: Montags und donnerstags ist regelmäßig mit starkem Besucheraufkommen zu rechnen.
Wenn Sie dem Bürgerbüro vertrauliche Dokumente datenschutzkonform zustellen möchten, senden Sie uns eine sichere Servicekonto-Nachricht über Service-BW. Sie erreichen uns über den nachfolgenden Link Bürgerbüro.
Sie haben noch kein Service-BW Konto? Dann können Sie sich hier kostenfrei registrieren.
Zuzug,
Umzug und Wegzug
Die folgende Zusammenstellung von verschiedenen gemeindlichen und anderen Dienstleistungen soll Ihnen einen Überblick verschaffen, was Sie bei einem Umzug nach Pfinztal beachten und erledigen müssen.
Ausweise & Dokumente
Beim Bürgerbüro können Sie eine Vielzahl von Ausweisen und Dokumenten beantragen. Nachfolgend eine Übersicht:
Fundsachen
Fundsachen können Sie im Bürgerbüro, Hauptstraße 70 in Söllingen abholen.
Informationen über gefundene Sachen oder Suchen können Sie auch per Mail buergerbuero@pfinztal.de oder telefonisch 07240/62-121 erfragen.
Gewerbe
Wer ein Gewerbe betreiben will, muss dies nach § 14 Abs. 1 GewO bei der zuständigen Behörde anzeigen. Diese Anzeige wird Gewerbeanmeldung oder Gewerbeanzeige genannt. Sie ist dort einzureichen, wo die Betriebsstätte ihren Sitz hat. Sie können persönlich, schriftlich oder auch Online ihre Unterlagen abgeben.
Kfz An-, Ab- & Ummeldung
Für die An-, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen ist das Straßenverkehrsamt des Landratsamts Karlsruhe zuständig.
Auf der Internetseite des Landkreises erfahren Sie die Öffnungszeiten der verschiedenen Zulassungsstellen und erhalten Hinweise, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Meldebescheinigung/ -bestätigung
Es handelt sich um eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, unter welcher Anschrift Sie aktuell gemeldet sind.
Die Gebühr beträgt 5,00 Euro.
Bitte sprechen Sie persönlich bei uns vor. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises können Sie die Meldebescheinigung auch kostenlos über Service-BW beantragen: Beantragung Meldebescheinigung über Service-BW
Unter nachstehendem Link finden Sie Informationen zur Online-Ausweisfunktion:
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/startseite/startseite-node.html
Ortsverwaltung
Außerdem können Sie diese und weitere Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erledigen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten.
Ortsverwaltung Berghausen | Tannenstraße 42 | Berghausen |
Ortsverwaltung Wöschbach | Wesostraße 42 | Wöschbach |
Ortsverwaltung Kleinsteinbach | Söllinger Str. 1 | Kleinsteinbach |
Rentenberatung
In Zusammenarbeit mit der Gemeinde Pfinztal hält Herr Hans-Peter Kühn jeden Montag von 14.00 bis 18.00 eine Sprechstunde im Rathaus Söllingen – Haus der Begegnungen, Bahnhofstraße 1, 76327 Pfinztal ab.
Das Angebot des Sprechtages beinhaltet Auskunft und Beratung zu allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung. Entgegennahme von Rentenanträgen wie Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente.
Diese Angebote sind kostenlos und werden im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt. In dringenden Fällen kann auch mit Herrn Kühn ein individueller Termin vereinbart werden. Tel. 07240 4087.
Steueridentifikationsnummer
Die IdNr wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Diese bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht z. B. nach einem Umzug, nach einer Heirat oder nach der Änderung des Personenstandes. Die IdNr ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.
In der Regel finden Sie Ihre IdNr auch
- im Einkommensteuerbescheid,
- auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder
- im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes. Mit diesem Schreiben hat Sie Ihr Finanzamt im Oktober oder November 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert.
Sie haben Ihre IdNr noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?
Sprechen Sie bitte persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei uns im Bürgerbüro vor. Eine Auskunft über Ihre IdNr ist gebührenfrei.
Online kann die IdNr auch beim Bundeszentralamt für Steuer erfragt werden.
Anmeldung
Wenn Sie nach Pfinztal zuziehen, müssen Sie sich anmelden. Die Frist für die Meldepflicht beträgt 2 Wochen ab dem Zuzugsdatum. Anmelden können Sie sich sowohl im Bürgerbüro im Rathaus oder bei den einzelnen Ortsverwaltungen. Hier finden Sie die dazugehörigen Adressen und Öffnungszeiten.
Mitzubringende Unterlagen:
- Wohnungsgeberbestätigung
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass.
Wenn keine Ausweisdokumente vorhanden sind, bitten wir sie standesamtlicher Urkunden (Geburts- oder Heiratsurkunde, Familienstammbuch) vorzulegen.
Auf dem Personalausweis wird die Anschrift geändert, im Reisepass wird der Wohnort geändert.
Für Bürger aus Nicht-EU-Ländern ist das Ausländeramt, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, zuständig.
Ab Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 wird wieder die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers eingeführt. Bei der Anmeldung muss die Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Ein Vordruck ist auf unserer Homepage bei den Formularen hinterlegt. Die Vorlage des Mietvertrages erfüllt die Wohnungsgeberbestätigung nicht.
Ummeldung
Umzug innerhalb von Pfinztal. Wenn Sie innerhalb von Pfinztal umziehen, müssen Sie Ihre neue Anschrift bei uns melden. Die Frist für die Meldepflicht beträgt 2 Wochen ab dem Umzugsdatum.
Mitzubringende Unterlagen Wohnungsgeberbestätigung, Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass.
Abmeldung
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen. Hierfür benötigen wir Ihre genaue Wegzugsanschrift im Ausland.
Über nachstehenden Link können Sie sich auch online über Service-BW ins Ausland abmelden:
Ins Ausland abmelden
Wenn Sie nur eine einzige Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere Wohnung im Inland beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden.
Bei Aufgabe einer Nebenwohnung, müssen Sie die aufgegebene Wohnung am (künftigen) Hauptwohnsitz abmelden.
Mitzubringende Unterlagen (für alle Personen, die abgemeldet werden) Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier.
Adressauskünfte
Mit dem Antrag „Auskunft aus dem Melderegister“ (Formular im Bürgerbüro erhältlich) kann eine einfache Melderegisterauskunft aus dem Melderegister der Gemeinde Pfinztal beantragt werden.
Für die Auskunft aus dem Melderegister fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro an.