Verkehrsplanung

Ansprechpartner

Kerim Zengin
Verkehrsplaner
Rathaus II
Tel: 07240 62-213

Das Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ wird seit 1999 vom Bund gefördert. Damit wurde die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch entlang vorhandener Schienenwege umzusetzen. Über 1,8 Milliarden Euro wurden seither in die Lärmsanierung von über 2.100 Kilometern Schienenstrecke und rund 65.500 Wohneinheiten investiert. Allein im Jahr 2021 wurden über 44 Kilometer Schallschutzwände fertiggestellt und rund 150 Millionen Euro ausgegeben. Bis zum Jahr 2030 soll die Lärmsanierung mehr als die Hälfte aller Anwohner:innen an bestehenden Schienenwegen vom Lärm der vorbeifahrenden Züge entlasten.

Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Bundes. Gefördert werden Schallschutzwände sowie schalldichte Fenster und Lüfter in Gebäuden. In Einzelfällen werden auch Dämmungen von Außenfassaden und Dächern teilfinanziert. Da die Lärmsanierungsmaßnahmen eine Wertsteigerung des Objektes bedeuten, tragen die Eigentümer:innen ein Viertel der Kosten.

Information Lärmsanierungsprogramm DB Pfinztal (PDF)

Weitere Informationen finden Sie online unter: www.laermsanierung.deutschebahn.com

Bereits 2014 gaben nach einer Studie des Umweltbundesamtes 54 % der Bevölkerung in Deutschland an, sich durch Straßenverkehrslärm belästigt zu fühlen. Die Repräsentativumfrage des Umweltbundesamtes zeigte, dass die Belästigung durch Lärm in den vergangenen Jahren kontinuierlich hoch bleibt.

Lärm hat negative Auswirkungen auf das Leben der Menschen und birgt Gesundheitsgefahren. Neben der Konzentration, der Erholung und vor allem dem Schlaf kann auch die Kommunikation gestört werden. Deshalb ist das Ziel des Lärmaktionsplans, ein Konzept zu erarbeiten, welches schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm verhindert, vorbeugt oder mindert.

Die formalen Anforderungen an den Lärmaktionsplan werden wie folgt definiert:

Bewertung der Lärmsituation mit der Hotspot-Analyse (Lärmschwerpunkte)
Bewertung von Maßnahmen zur Minderung
Angabe der Anzahl betroffener Personen, die von den erreichten Minderungen profitieren würden
Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung
Meldung der Ergebnisse an die EU

Neben der Festlegung konkreter Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung ist die Lärmaktionsplanung ein wichtiges Planungsinstrument. Es schafft die Voraussetzung, die Belange des Lärmschutzes möglichst bei allen relevanten Planungen im Infrastruktur- und Umweltbereich zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird das Thema Lärmbelastung im Bewusstsein der Bevölkerung und der politischen Entscheidungsträger verankert.

Lärmaktionsplan 2024/2025 4. Runde Endbericht (PDF)
Lärmaktionsplan 2024/2025 4. Runde Sammelmappe zum Endbericht (PDF)
Lärmaktionsplan 2021 „3. Runde“ (PDF)

Allgemein:

Mit der Zunahme des motorisierten Verkehrs kommt es folglich zu einem erhöhten Bedarf an Stellplätzen. Durch die geringe Anzahl an privaten Stellplätzen werden die im öffentlichen Raum zur Verfügung stehenden Flächen in Anspruch genommen, sodass die Kapazitäten der regulären Stellplätze schnell ausgeschöpft sind und eine Verlagerung in engen Anliegerstraßen stattfindet.

Eine Überschreitung dieser geringen Kapazität führt dazu, dass Fahrzeuge falsch abgestellt werden, die vor allem an Engstellen aus Aspekten der Sicherheit z.B. bei Einsatzfahrten oder aus Sicht der Fußgänger durch Belegung des Gehweges nicht mehr zu dulden und akzeptieren sind. Neben der Behinderung der Fußgänger sind auch etwaige Behinderungen des Verkehrs (fließender und beruhigender Art) oder auch Behinderungen des Zu- und Abfahrtsverkehrs von Grundstücken von falsch abgestellten Fahrzeugen betroffen.

Auch die Zunahme der Beschwerden hat die Verwaltung dazu veranlasst, eine Untersuchung des vorhandenen Parkraumes durchführen zu lassen.

Die ausgewählten Untersuchungsbereiche in den Ortsteilen durchlaufen folgende Phasen:

Phase 1: Auswahl der Straßen zur Parkraumplanung

Bestandserfassung des Parkraums nach Kriterien der Parkraumnutzung, d.h. der Parkintensität, der Parkdauer oder aber auch der zu beobachtenden Falschparker. In die Bewertung fließen städtebauliche Kennwerte mit ein.

Zurzeit werden folgende Straßen in den jeweiligen Ortsteilen untersucht:

Ortsteil Berghausen:

Ortsteil Kleinsteinbach:

Ortsteil Söllingen:

Ortsteil Wöschbach:

 

Phase 2: Entwurfsplanung mit Bürgerbeteiligung

In dieser Phase wird die Parkraumplanung im Entwurf dargestellt. Hier werden die Anwohner zum konstruktiven Austausch beteiligt und ihre Anregungen angehört.

Diese Phase wird über die Homepage und das Gemeindeblatt „Pfinztal Aktuell“ angekündigt. Ende der Beteiligung ist 30 Tage nach Ankündigung.

Die Anregungen können schriftlich an E-Mail: verkehr@pfinztal.de oder nach Terminvereinbarung montags von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr im Bauamt angebracht werden. Alle Anwohnermitteilungen werden schriftlich dokumentiert und zur Auswertung in einer tabellarischen Synopse zusammengeführt.

Für folgende Straßen liegen zurzeit Entwurfspläne vor:

Ortsteil Berghausen:

Ortsteil Kleinsteinbach:

Ortsteil Söllingen:

Ortsteil Wöschbach:

 

Phase 3: bauliche Umsetzung der Ausführungsplanung

Nach Auswertung der in Phase 2 erfassten Synopse und Abwägung der Einwendungen, wird die Entwurfsplanung zur Ausführungsplanung überführt und zur baulichen Umsetzung freigegeben.

Zurzeit sind folgende Planungen zur Umsetzung freigegeben:

Ortsteil Berghausen:

Ortsteil Kleinsteinbach:

Ortsteil Söllingen:

Ortsteil Wöschbach:

Änderungen von Verkehrsversuchen

Ein Verkehrsversuch ist die zeitlich befristete, probeweise Einführung einer Verkehrsmaßnahme mit dem Ziel, deren Auswirkungen unter realen Verkehrsbedingungen zu erproben und zu bewerten, bevor über eine dauerhafte Anordnung entschieden wird.

Wird ein bestehender Verkehrsversuch lediglich modifiziert, ist eine Beteiligung der Angrenzer durch den Straßenbaulastträger nicht erforderlich, insbesondere dann, wenn den Angrenzern bereits im Rahmen der erstmaligen Einrichtung des Verkehrsversuchs Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Dies gilt insbesondere für verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich überörtlicher Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, die in die Zuständigkeit des jeweiligen Straßenbaulastträgers fallen.

Zurzeit wird eine Änderung der folgenden Verkehrsversuche vorbereitet bzw. umgesetzt:

  • Ortsteil Berghausen: Karlsruher Straße
  • Ortsteil Söllingen: Hauptstraße
  • Ortsteil Kleinsteinbach: Pforzheimer Straße
  • Ortsteil Kleinsteinbach: Bockstalstraße

Örtliche Anpassungen sind dem Bauamt vorbehalten!

Der Ausführungszeitraum wird nach getätigter Vergabe an die ausführende Baufirma auf der Homepage angekündigt.

Das Radwegekonzept für Pfinztal wird derzeit bearbeitet.

Meldung defekter Straßenbeleuchtung

Falls Sie eine defekte Straßenbeleuchtung sehen, können Sie diese ganz einfach über die Webseite der Netze-BW unter
https://www.netze-bw.de/dienstleistungskunden/beleuchtung/stoerung-strassenbeleuchtung melden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Ansprechpartner

Markus Warnecke
Straßenunterhaltung
Rathaus II
Tel: 07240 62-214