Rund
ums Bauen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema „Bauen“. Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Pfinztal keine eigene Baurechtszuständigkeit hat.

Da die Gemeinde Pfinztal keine eigene Baurechtszuständigkeit hat, ist für die Bewilligung von Baugesuchen das Landratsamt Karlsruhe als untere Baurechtsbehörde zuständig.

Alle für die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens oder des Kenntnisgabeverfahrens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) sind bei der Unteren Baurechtsbehörde (Landratsamt Karlsruhe) einzureichen.
Die Gemeinde entscheidet über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB.

Anträge zu Bauvorhaben können über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) zu folgenden Verfahren digital beim Landratsamt Karlsruhe eingereicht werden:
– Baugenehmigung beantragen
– Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
– Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
– Bauvorbescheid beantragen

Über folgenden Link gelangen Sie zum Virtuellen Bauamt und erhalten auf der Homepage des Landratsamtes weitere Informationen:
https://www.landkreis-karlsruhe.de/ServiceVerwaltung/Service/Anliegen-online-erledigen/BauenWohnen/Virtuelles-Bauamt-Baden-W%C3%BCrttemberg/

Bei Fragen zu folgenden Themen wenden Sie sich bitte direkt an die Baurechtsbehörde:

  • Baugenehmigungsverfahren
  • Bauvoranfragen
  • Notwendige Bauvorlagen
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • Vollzug des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Energien Allgemeine Bauaufsicht und Bauüberwachung sowie Abnahme von Bauvorhaben, Brandverhütungsschauen

Zuständigkeiten für Fragen zu Bauvorhaben

Ortsteile Söllingen und Kleinsteinbach

Maike Lamprecht
Baugesuche, Bebauungsplanauskünfte, Baulastenauskünfte (OT Kleinsteinbach u. Söllingen)
Rathaus II
Tel: 07240 62-242

Ortsteile Berghausen und Wöschbach

Elisa Maier
Baugesuche, Bebauungsplanauskünfte, Baulastenauskünfte (OT Berghausen und Wöschbach)
Rathaus II
Tel: 07240 62-245

Die Gemeinde Pfinztal bietet verschiedene Beratungsangeboten an.
Öffnungszeiten Mo.-Fr. 08:30-12:00 Uhr und Mo. 13:30-18:00 Uhr gerne mit Terminvereinbarung. Die jeweiligen Ansprechpartner können gerne kontaktiert werden.

mehr zu Beratung und Information

Gutachterausschuss

Der Sitz des gemeinsamen Gutachterausschusses und dessen Geschäftsstelle ist bei der Stadt Bretten. Ansprechpartner finden Sie hier.

Definition:
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für
eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter der Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück bezüglich seiner Grundstücksmerkmale (z.B. hinsichtlich des Erschließungszustands, des beitrags- und abgabenrechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswertes des betreffenden Grundstückes zu berücksichtigen.
Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwertes begründen keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber dem Träger der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden, Landwirtschaftsbehörden etc.

Veröffentlichung:
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025
Veröffentlichung BORIS-BW

Information des gemeinsamen Gutachterausschusses:
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025

Die von den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg ermittelten Bodenrichtwerte werden seit 2022 im Online-Portal „Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg – BORIS-BW“ eingepflegt und für die Öffentlichkeit bereitgestellt. Die hier dargestellten Informationen zu Bodenrichtwerten und Grundstücksflächen können auch ausgedruckt werden.

So auch die aktuellen Bodenrichtwerte, die durch den gemeinsamen Gutachterausschuss zum Stichtag 01.01.2025 ermittelt und fortgeschrieben wurden. Diese sind mittlerweile über BORIS-BW einsehbar.

Sie erreichen die Startseite von BORIS-BW unter nachfolgendem Link:

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de

Bei Fragen zu Bodenrichtwerten steht Ihnen die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses gerne zur Verfügung (Email: gutachterausschuss@bretten.de).

Aktueller Hinweis zum Gemeinsamen Gutachterausschuss

Erddeponie Schaftrieb

Mitten im Wald zwischen dem Ortsteil Berghausen und Walzbach-Jöhlingen liegt die gemeindeeigene Erddeponie Schaftrieb. Die Zufahrt erfolgt über die Bundesstraße 293.

Auf der Erddeponie darf nur unbelasteter Boden der Qualitätsstufe „Z0“ nach den Regelungen der „Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial“ vom 14. März 2007 angeliefert und eingebaut werden.

Für die Anlieferung des unbelasteten Erdaushubmaterials Z0 ist eine Anlieferungserklärung (PDF) abzugeben. Entspricht der Erdaushub den Anforderungen, wird die Anlieferungserklärung quittiert und per E-Mail zurückgesandt.

Die Anlieferung des Erdmaterials auf der Erddeponie erfolgt in Absprache mit den Deponiewärtern und ist nach Möglichkeit mind. drei Tage vorher anzukündigen. Bei Regen kann eine Anlieferung aufgrund schlechter Wegeverhältnisse nicht garantiert werden. Die Berechnung der Menge erfolgt im Wassermaß. Je Kubikmeter Erdaushubmaterial werden 14 € berechnet.

Hendrik Schmidt
Abfallwirtschaft
Rathaus II
Tel: 07240 62-217

Herr Künzler/Herr Becker
Deponiewärter
Mobil: 0178 90 93 93 0

Zuständig für die Erdgasversorgung in Pfinztal ist die Erdgas Südwest GmbH Ettlingen.
Auskünfte und allgemeine Informationen zur Erdgasversorgung, wie z.B. zu Preisen oder zum Hausanschluss, erhalten Sie unter Tel. 07243 216 -0.

Notruf bei Störungen – Tel. 01802 056229

Verkauf

Ankauf

Im Hinblick auf die Umsetzung von ökokontofähigen Aufwertungsmaßnahmen ist die Gemeinde Pfinztal stets auf der Suche nach geeigneten Grundstücken. Dies sind insbesondere Grundstücke im Außenbereich – auch landwirtschaftlich genutzte Grundstücke.

Ansprechpartnerinnen sind:

Nicole Kauff
Grundbucheinsichtsstelle, Grundstücksverkehr
Rathaus III
Tel: 07240 62-250
Marianne Klemenz
Grundbucheinsichtsstelle, Grundstücksverkehr
Rathaus III
Tel: 07240 62-251

Miete & Pacht

Für Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen werden Leitungsauskünfte benötigt (Erkundigungs- und Sicherungspflicht). Die Lage der im Erdboden verlegten Leitungen und Kabel können Sie hier erfahren:

Strom

Leitungsauskünfte hierzu erhalten Sie bei der NetzeBW.

Gas

Leitungsauskünfte hierzu erhalten Sie bei der Netze Südwest.

Wasserleitungen und Kanäle

Für Auskünfte zu Wasserleitungen und Kanäle wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:

Jeanette Gengenbach
Leitungsauskünfte
Rathaus II
Tel: 07240 62-212

Hier (PDF) erhalten Sie die Bauherreninfo für Wohngebäude zum nachhaltigen Bauen der Umwelt- und Energieagentur des Landkreises Karlsruhe. Zu den für Sie zusammengestellten produktneutralen Informationen kommen Sie auch direkt über den Link zeozweifrei.de/wohngebaeude.

Mit einer Fläche von insgesamt 2.162 ha stehen nahezu zwei Drittel der Gemarkungsfläche der Gemeinde Pfinztal unter Landschaftsschutz. Das Landschaftsschutzgebiet „Pfinzgau“ wurde 1991 vom Landratsamt Karlsruhe als Untere Naturschutzbehörde per Verordnung festgesetzt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde.

mehr zu Schutzgebiete

Eine Baulandumlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren). Es ist im Baugesetzbuch in den §§ 45 ff. geregelt. Eine Baulandumlegung dient der Versorgung mit Bauland für Wohn- Gewerbe- und Industrieflächen.

Zweck des Umlegungsverfahrens ist es, bebaute oder unbebaute Grundstücke so neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Dies kommt unter anderem bei der Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten zum Einsatz. Zuletzt ist dies in Pfinztal im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes „Heilbrunn-Engelfeld“ in Söllingen erfolgt.

Jeder Eigentümer und jede Eigentümerin, der oder die ein Grundstück in die Umlegung gegeben hat, soll auch wieder ein Grundstück entsprechend den vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes neu zugeteilt bekommen. Die Grundstücke werden sowohl im Interesse der Öffentlichkeit, als auch im Interesse der Eigentümer neugestaltet.

Derzeit laufen in Pfinztal keine Umlegungsverfahren.

Beratung & Information

Schutzgebiet