Aufgrund unzureichender Sichtbeziehungen für aus der Straße „Hinter der Kelter“ in die Bahnhofstraße einfahrende Fahrzeuge kam es wiederholt zu Gefährdungen des querenden Fuß- und Schülerverkehrs. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird daher in diesem Teilbereich der Straße „Hinter der Kelter“ eine Einbahnstraßenregelung eingeführt sowie die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Blumenstraße umgekehrt. Die Änderung dient zugleich der frühzeitigen Erprobung dieser Verkehrsführung im Hinblick auf eine perspektivische Neugestaltung des Kelterplatzes. Die ursprüngliche Verkehrsführung berücksichtigte die unzureichenden Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt aus der Blumenstraße in die Hauptstraße bei damals zulässigen 50 km/h sowie die Anlieferung des ehemaligen Einzelhändlers in der Bahnhofstraße über die Rampe in der Straße „Hinter der Kelter“. Beide Rahmenbedingungen haben sich inzwischen geändert. Eine Neubewertung der Situation hat ergeben, dass sich die Konfliktsituation verschoben bzw. dahingehend verändert hat, dass die aktuelle Gefährdung des Fuß- und Schülerverkehrs höher zu gewichten ist.
Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich in der Kalenderwoche 46, also zwischen dem 09.11. und dem 13. 11.2026.
