Aufgrund unzureichender Sichtbeziehungen für aus der Straße „Hinter der Kelter“ in die Bahnhofstraße einfahrende Fahrzeuge kam es wiederholt zu Gefährdungen des querenden Fuß- und Schülerverkehrs. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird daher eine Einbahnstraßenregelung in diesen Teilbereich der Straße „Hinter der Kelter“ eingeführt sowie die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Blumenstraße gedreht. Die Änderung dient zugleich der frühzeitigen Erprobung dieser Verkehrsführung im Hinblick auf eine perspektivische Neugestaltung des Kelterplatzes.
Die ursprüngliche Verkehrsführung hatte zum Ziel ausreichende Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt aus der Blumenstraße in die Hauptstraße bei damals zulässigen 50 km/h sicherzustellen und berücksichtigte zudem die Anlieferung des ehemaligen Einzelhändlers in der Bahnhofstraße über die Rampe in der Straße „Hinter der Kelter“. Beide öffentlichen Belange haben sich inzwischen geändert, sodass eine Neubewertung der Situation ergeben hat, dass sich die Konfliktsituation verschoben bzw. dahingehend verändert hat, dass die aktuelle Gefährdung der Fußgänger höher zu gewichten ist.
Die Maßnahme wurde durch die Verkehrsbehörde angeordnet.
