Bauanträge

Im ersten Tagesordnungspunkt an diesem Abend ging es um einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Straße „Am Steinweg“ im Ortsteil Söllingen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Kleiner Wald“. Für das Vorhaben wurden Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitungen der Baulinie und Baugrenze, die Ausbildung des Untergeschosses als Vollgeschoss und eine abweichende Dachform eingereicht. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen und den oben genannten Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zuzustimmen. Einstimmig folgte das Gremium diesem Vorschlag.

 

Weiter ging es mit einem Bauantrag zum Abbruch eines Flachdachs über dem Erdgeschoss und der Neuerrichtung einer Holzbalkendecke in der Karlsruher Straße im Ortsteil Berghausen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird daher nach § 34 BauGB beurteilt. Ein Vorhaben wäre zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Da das Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht unproblematisch ist, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Dieser Empfehlung folgte das Gremium einstimmig.

 

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um einen Bauantrag zum Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnraum und den Neubau einer Dachgaube in der Wesostraße im Ortsteil Wöschbach. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird nach § 34 BauGB beurteilt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Einstimmig folgte das Gremium diesem Vorschlag.

 

Anschließend wurde ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller im Weinweg im Ortsteil Wöschbach behandelt. Für das Grundstück besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Innere Steinäcker“ mit den entsprechenden Änderungen. Da das geplante Untergeschoss abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplans als Vollgeschoss geplant ist, wurde ein Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB hierfür eingereicht. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen und der beantragten Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zuzustimmen. Diesem Vorschlag folgte das Gremium einstimmig.

 

Weiter ging es mit einem Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses in der Wesebachstraße im Ortsteil Söllingen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird nach § 34 BauGB beurteilt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Mehrheitlich folgte das Gremium diesem Vorschlag.

 

Bauanfragen

Im letzten Tagesordnungspunkt wurde eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten in der Wesebachstraße im Ortsteil Söllingen behandelt. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird nach § 34 BauGB beurteilt. Da die gestellten Fragen bezogen auf das Planungsrecht positiv beurteilt werden konnten, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Das Gremium fasste diesen Beschluss mehrheitlich.