Die diesjährige Wasserzählerablesung beginnt aufgrund einer Systemumstellung bereits im Oktober 2026.
Hierzu möchten wir Sie über den Ablauf informieren:
Ab dem 01.10.2026 starten wir wieder mit unserer Digitalkampagne. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, deren E-Mail-Adresse bei uns hinterlegt ist, werden per E-Mail zur Jahresablesung aufgefordert und können ihren Zählerstand online übermitteln.
Sollten Sie künftig ebenfalls per E-Mail zur Wasserzählerablesung benachrichtigt werden wollen, können Sie uns Ihre E-Mail-Adresse gerne bis spätestens 30.09.2026 per E-Mail an Steueramt@pfinztal.de mitteilen. Bitte geben Sie hierbei unbedingt Ihr Buchungszeichen an.
Ab dem 12.10.2026 erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer, von denen uns keine E-Mail-Adresse vorliegt oder die ihren Zählerstand während der Digitalkampagne nicht übermittelt haben, die Aufforderung zur Jahresablesung per Ablesekarte.
Der Zählerstand muss bis spätestens 26.10.2026 mitgeteilt werden.
Aufgrund der vorgezogenen Ablesung werden die Zählerstände auf den 31.12.2026 hochgerechnet. Wir bitten Sie daher, Ihren Zählerstand abzulesen und uns rechtzeitig zu übermitteln. Sollten wir bis zum 26.10.2026 keine Mitteilung von Ihnen erhalten, wird der Zählerstand anhand des Vorjahresverbrauchs geschätzt.
Für die Übermittlung des Zählerstands stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Internet: Auf unserer Homepage www.pfinztal.de können Sie sich im Oktober durch Eingabe Ihres Buchungszeichens und Ihres individuellen Passworts anmelden und den Zählerstand eingeben. Das Buchungszeichen und Ihr Passwort entnehmen Sie bitte der Ablesekarte.
Smartphone: Sie können Ihren Zählerstand über den QR-Code im Anschreiben übermitteln.
Fax/Postweg: Ausgefüllte Ablesekarte portofrei zurücksenden oder per Fax an 0681 / 587 – 5011
Rathaus/Telefon: Die Ablesekarte können Sie in den Rathausbriefkasten einwerfen oder den Zählerstand telefonisch mitteilen unter der Telefon-Nr.: 07240 62-311.
Die Jahresverbrauchsabrechnung 2026 wird Ihnen voraussichtlich Ende November 2026 zugestellt. Die Abschläge bzw. Vorauszahlungen sind darin nicht enthalten. Die Festsetzung der Vorauszahlungen für das Jahr 2027 erfolgt mit einem separaten Bescheid im Januar 2027.
Wir bitten um Ihr Verständnis und um entsprechende Beachtung.