Bauanträge
Im ersten Tagesordnungspunkt an diesem Abend ging es um eine Planungsänderung zu einem Bauantrag zur Erweiterung von Wohnungen im Erdgeschoss und dem Ausbau des Dachgeschosses in einem bestehenden Gebäude in der Straße „Am Bahnhofsplatz“ im Ortsteil Berghausen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Am Bahnhofsplatz“. Da das Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplans einhält, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Das Gremium entschied jedoch mehrheitlich, das Einvernehmen zu versagen.
Weiter ging es mit einem Bauantrag zur Wiederherstellung einer Dachgaube in der Hauptstraße im Ortsteil Söllingen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Reiff´scher Hof“. Da der Bebauungsplan festsetzt, dass nur stehende Gauben zulässig sind, in diesem Fall jedoch eine liegende Gaube wiederhergestellt werden soll, wurde ein entsprechender Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB eingereicht. Da bereits Vergleichsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorliegen, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen und der Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB bzgl. der liegenden Gaube zuzustimmen. Einstimmig folgte das Gremium diesem Vorschlag.
Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um einen Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts in eine Praxis für Physiotherapie und Logopädie in der Hauptstraße im Ortsteil Söllingen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird daher nach § 34 BauGB beurteilt. Ein Vorhaben wäre zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Da für das Vorhaben noch erforderliche Bauvorlagen fehlen, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu versagen. Einstimmig folgte das Gremium diesem Vorschlag.
Weiter ging es mit einem Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten in der Bockstalstraße im Ortsteil Kleinsteinbach. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Alte Wingert – Kirschenklamm“. Für das Vorhaben wurden Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters und der Anrechnung des Untergeschosses als Vollgeschoss eingereicht. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen und den beantragten Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen. Diesem Vorschlag folgte das Gremium einstimmig.
Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um einen Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung einer Wärmepumpen-Außeneinheit außerhalb des Baufensters im Wichernweg im Ortsteil Berghausen. Die Verwaltung empfahl, der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen. Einstimmig folgte das Gremium diesem Vorschlag.
Bauanfragen
Anschließend wurde eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten im Falkenweg im Ortsteil Kleinsteinbach behandelt. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird nach § 34 BauGB beurteilt. Da die gestellten Fragen bezogen auf das Planungsrecht positiv beurteilt werden konnten, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Das Gremium fasste diesen Beschluss mehrheitlich.
Weiter ging es mit einer Anfrage zur Anwendung des Bauturbos für den Neubau von drei Reihenhäusern mit Stellplätzen in der Königsbacher Straße im Ortsteil Söllingen. Hierfür stand die Bauherrschaft vorab in engem Austausch mit der Bauverwaltung. Durch die Vorbehandlung soll die grundsätzliche Bereitschaft der Gemeinde zur Anwendung des Bauturbos in diesem Einzelfall abgefragt werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Vor den Werren“. Da mit dem Vorhaben Festsetzungen des Bebauungsplans nicht eingehalten werden und hierfür auch keine Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB in Aussicht gestellt werden können, erfragt die Bauherrschaft die Anwendung des Bauturbos gem. § 264 e BauGB. Nach rechtlicher Prüfung der Anfrage empfahl die Verwaltung dem Gremium, der Anfrage zur Einzelfallentscheidung zur Anwendung des Bauturbos nach § 264 e BauGB zuzustimmen. Mehrheitlich wurde dieser Beschluss vom Gremium gefasst. In einem folgenden Bauantragsverfahren behält sich die Gemeinde vor, angrenzende Grundstückseigentümer zu beteiligen.
In der letzten Bauvoranfrage ging es um weitere Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks in der Kleinsteinbacher Straße im Ortsteil Söllingen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird nach § 34 BauGB beurteilt. Da die bestehende Bebauung auf dem Grundstück eine Abgrenzung zum Außenbereich gem. § 35 BauGB darstellt, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB lediglich für eine Erweiterung des bestehenden Gebäudes bis zur Garage/Schuppen zu erteilen. Das Gremium folgte diesem Vorschlag mehrheitlich.
Auftragsvergabe
Im letzten Tagesordnungspunkt ging es um die Auftragsvergabe der Landschaftspflegearbeiten auf den Friedhöfen in Pfinztal für das Jahr 2027. Nach öffentlicher Ausschreibung wurden vier Angebote abgegeben. Nach Prüfung und Wertung wurde eine Bieterreihenfolge festgelegt. Da sich für die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot nach Abfrage der Erfahrungen und Referenzen keine Gründe gegen eine Beauftragung ergeben haben, empfahl die Verwaltung, den Zuschlag an die Firma ISD Immobilien Service Deutschland GmbH & CO.KG zu erteilen. Das Gremium folgte diesem Vorschlag einstimmig.