Grünflächenpflege im Siedlungsbereich

Der Gemeinderat hat über die Vergabe der Grünflächenpflege im Siedlungsbereich für die Jahre 2027 und 2028 beraten. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Pflege von rund 38 Hektar innerörtlicher Grünflächen, darunter Mäharbeiten sowie Rückschnitt von Hecken und Gehölzen. Ziel ist die dauerhafte Sicherstellung eines verkehrssicheren und gepflegten Ortsbildes.

Die Leistungen wurden europaweit ausgeschrieben. Von vier eingegangenen Angeboten erwies sich die Firma Bampi GmbH aus Pfinztal mit einer Angebotssumme von rum 392.500 Euro für beide Jahre als wirtschaftlichster Bieter. Neben dem günstigsten Preis überzeugte das Unternehmen auch bei den Bewertungskriterien Leistungsfähigkeit, Reaktionszeit und Zertifizierungen. Zudem ist die Firma seit vielen Jahren für die Gemeinde tätig und verfügt über entsprechende Ortskenntnisse.

Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und läuft zunächst bis Ende 2028. Er kann anschließend zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Grünflächenpflege im Siedlungsbereich an die Firma Bampi GmbH mehrheitlich vergeben.

 

Hochwiesen – Bebauungsplan und Naturschutzgebiet

Der Gemeinderat hat sich mit der zukünftigen Entwicklung des Bereichs Hochwiesen befasst. Anlass war die Frage, wie die Belange des Naturschutzes mit einer langfristig tragfähigen Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in Einklang gebracht werden können. Dabei wurde deutlich, dass die derzeitige Straßenführung als nicht zukunftsfähig und insbesondere für den Begegnungsverkehr von Lkw, Pkw und Radfahrenden als unzureichend angesehen wird. Zudem stellt der Bereich die einzige mögliche Parallelverbindung zur B10 dar und ist damit auch für den Notfall als Ausweichstrecke von Bedeutung.

Die Verwaltung stellte drei mögliche Varianten für die zukünftige Entwicklung vor und sprach die Empfehlung für die sogenannte Variante 3 aus. Diese sieht einen Straßenneubau in Anlehnung an den bestehenden Bebauungsplan vor und soll die Verkehrssicherheit verbessern, einen Geh- und Radweg integrieren sowie zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für Bauflächen schaffen. Gleichzeitig soll die schützenswerte Edergrube erhalten bleiben und der Amphibienschutz verbessert werden.

Um diese Möglichkeiten nicht vorzeitig auszuschließen, sollte das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans „Hochwiesen II“ zunächst ausgesetzt werden. In der Zwischenzeit sollte die vorgeschlagene Variante weiter geprüft und mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden. Anschließend sollen der Bebauungsplan und die geplante Ausweisung des Naturschutzgebiets entsprechend angepasst werden.

Gleichzeitig wurden in der Sitzung zwei vorliegende Anträge der Fraktionen SPD/ULiP sowie der CDU/Bürgerliste zu diesem Thema beraten. Die Fraktion SPD/ULiP beantragte den Satzungsbeschluss für die Teilrücknahme des Bebauungsplans Hochwiesen II. Die Fraktion CDU/Bürgerliste beantragte, das Naturschutzgebietsverfahren nicht weiter zu verfolgen und eine alternative Straßenführung aus katastrophenschutzgründen zu prüfen.

Gemäß den kommunalrechtlichen Vorschriften wurde zunächst über den Antrag der CDU/Bürgerliste abgestimmt, welchem das Gremium mehrheitlich zustimmte.

 

Formale Anpassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für gemeindeeigene Sportstätten

Der Gemeinderat hat eine formale Anpassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die gemeindeeigenen Sportstätten beschlossen. Inhaltlich bleiben die bereits im vergangenen Jahr beschlossenen stufenweisen Entgelterhöhungen zum 1. September 2026, 2027 und 2028 unverändert. Die Anpassung dient ausschließlich dazu, die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abrechnung der Nutzungsentgelte zu schaffen.

Die Änderungen betreffen insbesondere die Vorgaben zur Erhebung der Mehrwertsteuer, die eindeutige Festlegung der Nutzungszeiträume für den Trainings- und Probebetrieb sowie Regelungen zu Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Veranstaltungen. Damit wird die Benutzungs- und Entgeltordnung an die geltenden rechtlichen Anforderungen angepasst.

Der Gemeinderat hat die formale Anpassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die gemeindeeigenen Sportstätten einstimmig beschlossen.

 

Erlass einer Verordnung über den Ladenschluss anlässlich der Kirchweih in den einzelnen Ortsteilen 2026

Der Gemeinderat hat den Erlass der Verordnung über den Ladenschluss anlässlich der Kirchweih in den einzelnen Ortsteilen einstimmig beschlossen. Mit der Verordnung werden die gesetzlichen Regelungen zum Ladenschluss für die traditionellen Kirchweihveranstaltungen im Jahr 2026 festgelegt.

Die Verordnung gilt für die Kirchweih in den Ortsteilen Söllingen und Kleinsteinbach am 20. September 2026 sowie für die Kirchweih in Berghausen und Wöschbach am 18. Oktober 2026.