Bauanträge
Im ersten Tagesordnungspunkt an diesem Abend ging es um einen Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und einer Garage in der Bühlstraße im Ortsteil Söllingen. Das bestehende Gebäude soll abgebrochen werden. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird daher nach § 34 BauGB beurteilt. Ein Vorhaben wäre zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium mehrheitlich.
Weiter ging es mit einem Bauantrag zur Erweiterung von Wohnungen im Erdgeschoss und dem Ausbau des Dachgeschosses in einem bestehenden Gebäude in der Straße „Am Bahnhofsplatz“ im Ortsteil Berghausen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Am Bahnhofsplatz“. Dieser schließt eine Wohnnutzung im Erdgeschoss an der Straßenseite aus. Hierfür wurde ein entsprechender Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB eingereicht. Da durch die Befreiung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplans berührt werden, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu versagen und der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht zuzustimmen. Das Gremium folgte diesem Vorschlag einstimmig.
Zuletzt wurde ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Straße „Am Steinweg“ im Ortsteil Söllingen behandelt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kleiner Wald“. Für die abschließende Beurteilung der Gemeinde lagen leider nicht alle notwendigen Unterlagen vor. Aufgrund der gesetzlichen Fristen musste von der Gemeinde jedoch ein Beschluss gefasst werden. Deshalb empfahl die Verwaltung, vorsorglich das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu versagen und den Befreiungen nach § 31 BauGB nicht zuzustimmen, bis alle notwendigen Unterlagen zur Beurteilung vorliegen. Mehrheitlich folgte das Gremium dieser Empfehlung. Nach Vollständigkeit der notwendigen Unterlagen wird eine erneute Beratung und Beschlussfassung erfolgen.