Bauanträge
Im ersten Tagesordnungspunkt an diesem Abend ging es um einen Bauantrag zum Neubau eines Dreifamilienhauses in der Jöhlinger Straße im Ortsteil Berghausen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird daher nach § 34 BauGB beurteilt. Ein Vorhaben wäre zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium mehrheitlich.
Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen im Bereich „Am Stadion“
Weiter ging es mit der Vorstellung zu geplanten geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen im Bereich „Am Stadion“ im Ortsteil Berghausen. Insbesondere wurde in diesem Rahmen die Planung zur Installation von „Berliner Kissen“ erläutert. Zur Überprüfung der tatsächlichen Wirksamkeit soll zunächst ein „Berliner Kissen“ im Bereich des Fußgängerüberwegs an der Bahnhaltestelle „Am Stadion“ und ein weiteres im Bereich der Kindergrippe eingebaut werden. Weiter wurden die rechtlichen Grundlagen und Zuständigkeiten bei der Aufstellung von Blitzern dargelegt. Das Gremium nahm die Vorstellung zur Kenntnis.
Bebauungsplan „Heilbrunn-Engelfeld“ 2. Änderung – Sportanlage, OT Söllingen
Zuletzt wurde die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens „Heilbrunn-Engelfeld“ 2. Änderung – Sportanlage im Ortsteil Söllingen für das Gremium des Gemeinderates vorberaten. Die Verwaltung empfahl, die abgegebenen Stellungnahmen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Synopse zu berücksichtigen bzw. unberücksichtigt zu lassen. Weiter lautete der Vorschlag, den Bebauungsplan in der Fassung vom 13.03.2026 nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 der GemO als Satzungen zu beschließen. Mehrheitlich fasste das Gremium diese Beschlüsse als Empfehlung für den Gemeinderat.