Ausbau Deutsche Glasfaser – Aktueller Stand und weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat wurde über den aktuellen Stand des Glasfaserausbaus im Landkreis und in Pfinztal informiert. Vertreter des Landratsamts erläuterten, dass der ursprünglich geplante flächendeckende Ausbau aufgrund gestiegener Baukosten und Zinsen derzeit nicht wie vorgesehen umgesetzt werden kann. Ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen bleibt unsicher; ein Ausbau in Pfinztal war bislang für die Jahre 2027/2028 vorgesehen, ist jedoch aktuell zeitlich nicht konkret absehbar.
Begonnene Maßnahmen werden fertiggestellt. Parallel wird die Nutzung bestehender Anschlüsse vorangetrieben sowie nach alternativen Ausbaupartnern gesucht. Förderprogramme von Bund und Land werden weiterhin genutzt, unter anderem für bereits bewilligte Projekte.
Ein Beschluss wurde nicht gefasst; der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Breitbandversorgung Schnellermühle Berghausen und Aussiedlerhöfe
Zur Verbesserung der Breitbandversorgung in der Schnellermühle sowie den Aussiedlerhöfen ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch private Anbieter weiterhin nicht absehbar. Die Gemeinde verfolgt daher im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit den geförderten Glasfaserausbau.
Für die Maßnahme stehen Fördermittel von Bund und Land in Höhe von bis zu 90 % zur Verfügung. Die Ausschreibung für den Ausbau wurde durchgeführt; wirtschaftlichster Bieter ist die Simplexfuture GmbH. Die Bauausführung soll innerhalb von 24 Monaten nach Zuschlag erfolgen.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, den Auftrag an die Simplexfuture GmbH zu vergeben sowie die weiteren Schritte zur Konkretisierung der Förderbescheide und Umsetzung der Maßnahme einzuleiten.
Einrichtung einer Ganztagesgrundschule an der Schloßgartenschule Berghausen
Der Gemeinderat befasste sich mit der konkreten Ausgestaltung der geplanten Ganztagesgrundschule an der Schloßgartenschule Berghausen ab dem Schuljahr 2027/2028. Grundlage waren die Ergebnisse einer Elternumfrage sowie die Empfehlungen der Schulleitung und des staatlichen Schulamts. Während sich die Elternschaft knapp für ein 7-Stunden-Modell aussprach, wurde aus pädagogischen Gründen ein 8-Stunden-Modell empfohlen, insbesondere zur besseren Rhythmisierung des Schultages sowie zur Integration von Förder- und Freizeitangeboten.
Der Ganztagsbetrieb soll in Wahlform an drei Tagen pro Woche stattfinden, ergänzt durch kommunale Betreuungsangebote.
Der Gemeinderat hat einstimmig die Einführung der Ganztagesgrundschule beschlossen. Die Festlegung auf das 8-Stunden-Modell erfolgte mehrheitlich. Ebenso wurde die Regelung zum Halbtagsunterricht an den übrigen Tagen mehrheitlich beschlossen. Die Sicherstellung eines ergänzenden kommunalen Betreuungsangebots wurde einstimmig beschlossen.
Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen
Der Gemeinderat befasste sich mit der turnusmäßigen Anpassung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen. Die Beiträge waren zuletzt zum 01.01.2025 erhöht worden. Ohne weitere Anpassung würde der Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge weiter sinken. Die Verwaltung orientiert sich bei der Beitragsgestaltung an den landesweiten Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und kirchlichen Träger mit einem angestrebten Kostendeckungsgrad von rund 20 %.
Neben einer moderaten Anpassung der Familienstaffelung wurde eine gestaffelte Erhöhung der Betreuungsentgelte ab 01.09.2026 in mehreren Stufen bis 01.09.2027 vorgeschlagen. Ziel ist eine Verbesserung des Kostendeckungsgrades bei gleichzeitiger sozial ausgewogener Belastung der Familien. Zudem wurde eine Anpassung des Verpflegungsentgelts für die Mittagsverpflegung von 60 € auf 80 € monatlich beschlossen, da die tatsächlichen Kosten seit Jahren deutlich über dem Elternbeitrag liegen.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich die vorgeschlagene neue Familienstaffelung beschlossen. Ebenso wurde die Anpassung der Betreuungsentgelte in gestaffelter Form und die Erhöhung des Verpflegungsentgelts auf 80 € monatlich mehrheitlich angenommen. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/LINKE zur alternativen Ausgestaltung der Beitragsstruktur wurde mehrheitlich abgelehnt.
Elternbeiträge in der Schülerbetreuung
Der Gemeinderat befasste sich mit der Anpassung der Elternbeiträge in der Schulkindbetreuung sowie der Entgelte für die Ferienbetreuung. Die Beiträge wurden zuletzt zum 01.01.2025 angepasst.
Zur Verbesserung der Beitragsgerechtigkeit wurde eine Anpassung der Familienstaffelung vorgeschlagen. Zusätzlich standen zwei Varianten zur Anpassung der Betreuungsentgelte zur Abstimmung. Darüber hinaus wurde eine Erhöhung des Verpflegungsentgelts für die Mittagsverpflegung von 60 € auf 80 € monatlich vorgeschlagen, da die tatsächlichen Kosten seit Jahren deutlich höher liegen. Auch die Entgelte für die Ferienbetreuung wurden an die gestiegenen Kosten und den erweiterten Betreuungsumfang angepasst.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich die neue Familienstaffelung beschlossen.
Die Variante einer ergänzenden Anpassung der Betreuungsentgelte, die Erhöhung des Verpflegungsentgelts sowie die Anpassung der Ferienbetreuung wurden ebenfalls jeweils mehrheitlich angenommen.
Änderung der Hauptsatzung – Änderungssatzung 2026
Der Gemeinderat wurde über eine geringfügige Änderung der Hauptsatzung informiert. Hintergrund ist die im Februar 2026 beschlossene Teilnahme am sogenannten „Bauturbo“. Die Entscheidung über die Anwendung im Einzelfall soll künftig dem Technik- und Umweltausschuss zugewiesen werden. Die Anpassung erfolgt im Wege einer Änderungssatzung und betrifft § 8 der Hauptsatzung.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat die Angelegenheit vorberaten; das Ergebnis wurde im Rahmen der Sitzung mitgeteilt.
Der Gemeinderat hat die Änderungssatzung zur Hauptsatzung einstimmig beschlossen.
„Grüner Wohnen in der Wesebachstraße“, OT Söllingen
Für das Projekt „Grüner Wohnen in der Wesebachstraße“ wurde bereits im Jahr 2023 ein vorhabenbezogener Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Im Zuge einer zwischenzeitlich beschlossenen Planungsänderung wurde nun die Anpassung bzw. Ergänzung des bestehenden Durchführungsvertrags erforderlich. Die Änderungen halten sich im Rahmen des bestehenden Bebauungsplans, sodass keine erneute Planaufstellung notwendig ist.
Der Technik- und Umweltausschuss hat der Anpassung bereits mehrheitlich zugestimmt und dem Gemeinderat eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Die Verwaltung sieht die ursprünglichen städtebaulichen Ziele weiterhin als gewahrt und empfiehlt die Umsetzung der Vertragsänderung zur weiteren Projektrealisierung.
Der Gemeinderat hat der Änderungsvereinbarung des Durchführungsvertrags mehrheitlich zugestimmt und ermächtigte die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der Vereinbarung.
Bebauungsplan „Heilbrunn-Engelfeld“, 2. Änderung – Sportanlage, OT Söllingen
Der Gemeinderat befasste sich mit der 2. Änderung des Bebauungsplans „Heilbrunn-Engelfeld“. Die entsprechenden Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch wurden bereits durchgeführt. Sowohl die frühzeitige Beteiligung als auch die Offenlage sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind abgeschlossen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Synopse zusammengefasst und abgewogen.
Als nächster Verfahrensschritt stand der Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung an. Die Verwaltung empfiehlt, die vorliegenden Abwägungsvorschläge zu beschließen und die Bebauungsplanänderung als Satzung festzustellen.
Der Gemeinderat hat nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange mehrheitlich die Behandlung der Stellungnahmen gemäß Synopse beschlossen. Die Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 13.03.2026 wurde ebenfalls mehrheitlich als Satzung beschlossen.