Hiermit wir die vorgenannte Allgemeinverfügung des Landratsamtes Karlsruhe vom 24.06.2025 gemäß § 49 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) von Amtswegen mit Wirkung zum 28.07.2025 widerrufen.
Die Aufhebung finden Sie hier (PDF)
Hiermit wir die vorgenannte Allgemeinverfügung des Landratsamtes Karlsruhe vom 24.06.2025 gemäß § 49 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) von Amtswegen mit Wirkung zum 28.07.2025 widerrufen.
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