Informationen zum Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur
Um das Ziel einer klimaneutralen Mobilität zu erreichen, ist eine stetige Zunahme der Be-standszahlen elektrifizierter Fahrzeuge nötig. Nach aktuellen Umfragen ist die fehlende öffent-liche Ladeinfrastruktur ein Hemmnis für eine stärkere Zunahme der Zulassungszahlen. Vor allem Bürger ohne eigenen Stellplatz sind auf eine öffentliche Infrastruktur angewiesen.
Zum systematischen Ausbau der Ladeinfrastruktur in Pfinztal wurde ein Ladesäuleninfrastruk-tur-Konzept erstellt. Aus dem Ziel der Bundesregierung zum Infrastrukturausbau wurde ein Ziel für Pfinztal in 2030 von 133 Ladepunkte errechnet. Um die richtigen Standorte zu finden, sind unterschiedlichste Aspekte (Bürgerbefragung, Wohnungsdichte, Verkehrsströme, Point of Interest, Parkplätze, …) in die Bewertung eingeflossen. Nach der Identifizierung potentieller Standorte wurde ein Kapazitätsabgleich mit dem Stromnetz durchgeführt und ein Ausbaupfad festgelegt.
Ausgehend von diesen Standorten hat die Verwaltung drei gleichwertige Pakete geschnürt. Dabei werden sehr wirtschaftliche Standorte mit weniger wirtschaftlichen in einem Paket zu-sammengefasst, die dann potentiellen Ladesäulenbetreibern zum Aufstellen von Ladesäulen angeboten werden. Dies soll für einen ausreichenden Wettbewerb bzgl. der Ladepreise sor-gen. Die Ausschreibung findet im „flächentool.de“ der bundeseigenen NOW-GmbH statt.
Das Gremium hat einstimmig die Verwaltung beauftragt, die Ladesäulenstandorte auf Grundlage des Ladesäuleninfrastruktur-Konzepts zu vergeben.
Vorstellung des Energie-Spar-Contracting kommunaler Gebäude
Gebäudeunterhaltung und -bewirtschaftung zählen zu den Pflichtaufgabe einer Kommune.
Energie-Spar-Contracting (ESC) ist eine Möglichkeit Gebäude zu unterhalten und die Energie-kosten zu reduzieren ohne Investitionen tätigen zu müssen.
Dazu werden Gebäude an einen Contractor vergeben. Dieser führt Energieeinsparmaßnahmen durch und reduziert dadurch die Energiekosten. Die Energiekosteneinsparung kommt in diesem Modell nicht dem Gebäudeeigentümer, sondern dem Contractor zugute, der damit die Kredite für die Energiesparmaßnahmen bedient.
Die Vertragslaufzeiten des ESC belaufen sich auf 7 – 20 Jahre.
Für Pfinztal hat das Energie-Spar-Contracting mehrere Vorteile:
– Entlastung des Investiv-Haushalts
– Schnelle Sanierung der Gebäude und Anlagen
– Reduzierung der Energiekosten
– Erreichung der Klimaziele
– Entlastung der Verwaltungsmitarbeiter
Die Verwaltung möchte ein Energie-Spar-Contracting für mehrere kommunale Gebäude um-setzen. Dazu wurde bereits eine Orientierungsberatung in Anspruch genommen. Hierbei wur-den alle kommunalen Nichtwohngebäude berücksichtigt, ausgenommen bereits renovierte Gebäude. Die Orientierungsberatung zeigt prinzipielles Potential für ein Contracting-Modell in allen untersuchten Gebäuden, mit Ausnahme der vier Friedhofskapellen.
Im nächsten Schritt werden die Vergabeunterlagen erarbeitet und die Ausschreibung durchge-führt. Die tatsächlich für ein Energie-Spar-Contracting in Frage kommenden Gebäude und die Vertragsmodalitäten werden während der Unterlagenerstellung festgelegt. Eine Unterstützung durch einen Energiespar-Berater ist erforderlich.
Eine Vertragsunterzeichnung mit einem Contractor wird in Q1/26 angestrebt, mit vorheriger Diskussion und Beschluss in einer Gemeinderatssitzung.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich einem Energiespar-Contracting für alle sinnvoll umsetzbaren Gebäude in Pfinztal zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, die Ausschreibungsunterlagen für ein Energiespar-Contracting für kommunale Gebäude ausarbeiten zu lassen und das entsprechende Ausschreibungsverfahren durchzuführen.
Hierfür werden außerplanmäßige Kosten in Höhe von 200.000 € in 2025/26 bereitgestellt. Rückflüsse aus Förderungen in Höhe von 50.000 – 150.000 € werden erwartet.
Sachstand zur Überplanung der Friedhöfe und gärtnergepflegten Grabfelder
Unsere Friedhöfe sind für die Bevölkerung wichtige Bereiche der Trauer, Begegnung und Ruhefindung. Mit den Jahren haben sich die Anforderungen der Nutzer an die Bestattungsarten und die Grabpflege geändert. Ebenso treten verschiedene Problemstellungen hinsichtlich Bodenbeschaffenheiten, Platzverhältnissen und einer zeitgemäßen Pflege und Anlage der Areale auf.
Die Verwaltung beabsichtigt daher eine Überplanung aller vier Friedhöfe durch einen externen Berater. Gelder hierzu sind im Haushalt vorgesehen. Verschiedene Angebote wurden eingeholt.
In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 21.01.2025 wurde über den Sachverhalt beraten.
Der Ausschuss hat sich dabei dafür ausgesprochen, eine zeitnahe und lösungsorientierte Begehung mit einer zu bildenden Friedhofskommission und Fachpersonal der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG aus Karlsruhe durchzuführen.
Die Genossenschaft ist bereits Partner der Gemeinde und unterhält das gärtnergepflegte Grabfeld (sog. „Erinnerungsgärten“) in Söllingen. Da Politik und Verwaltung seit vielen Jahren beabsichtigen weitere gärtnergepflegte Grabfelder anzulegen hatte die Verwaltung hierzu auch bereits Vorgespräche geführt. Im Rahmen der Friedhofsbegehungen durch die Kommission sollen für alle Ortsteile Vorschläge für die Gestaltung und Lage der Erinnerungsgärten erarbeiten. Die Entwürfe sollen dann dem zuständigen Gemeinderatsgremium zur Abstimmung vorgelegt werden.
Die Friedhofskommission soll sich auch über Best-Practise-Beispiele von Friedhofsgestaltungen der Umgebung informieren und alle vier Friedhöfe in Pfinztal begehen. Sie soll aus folgendem Personenkreis bestehen:
– je 1 Vertreter aus den Parteien/Fraktionen im Gemeinderat
– je Ortsteil aus dem jeweiligen Ortsbeauftragten bzw. Ortsvorsteher
– Vertretern aus der Verwaltung und Bauhof/Gärtnertruppe
– Bestattungsunternehmer
– Steinmetz
– Vertretern der Genossenschaft inkl. evtl. Gärtnereien für die Erinnerungsgärten
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG mit der Begehung aller Friedhöfe mit einer Friedhofskommission im Jahr 2025 zu beauftragen.
Annahme von Spenden
Die Gemeinde darf nach § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Spenden, Schenkungen und ähn-liche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfül-lung gemeindlicher Aufgaben beteiligen. Spenden sind Zuwendungen zum Beispiel von Privat-personen oder Unternehmen, bei denen das Motiv der Förderung der jeweiligen Gemeinde und ihrer Einrichtungen dominant ist. Zuwendung ist der Oberbegriff, Spende und Schenkung sind Anwendungsfälle. Der Grund der Zuwendung ist gleichgültig; sie muss nur unentgeltlich ohne Gegenleistung und nicht unbedingt in Geld erbracht werden.
Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ist der Bürgermeisterin vorbehalten. Über die Annahme einer Zuwendung entscheidet allein der Gemeinderat. Die Gemeinde hat jährlich einen Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und diesen der Rechtsaufsichtsbehörde zuzuleiten.
Der Gemeinderat hat die Annahme der eingegangenen Spenden von April 2024 – Januar 2025 einstimmig genehmigt.