Bauanträge
Im ersten Tagesordnungspunkt an diesem Abend ging es um einen Bauantrag zum Neubau von vier Reihenhäusern und zwei Doppelhaushälften mit 3 Carports und 5 Stellplätzen in der Heilbrunnstraße im Ortsteil Söllingen. Die geplanten Doppelhaushälften liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Heilbrunn-Engelfeld“. Sie wären demnach zulässig, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. Das Grundstück mit den Reihenhäusern liegt im unbeplanten Innenbereich und wird deshalb nach § 34 BauGB beurteilt. Ein Vorhaben wäre zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl jeweils, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Mehrheitlich beschloss das Gremium, das Einvernehmen zu versagen.
Weiter ging es mit einem Bauantrag zum Umbau bzw. Anbau an ein Wohngebäude in der Frommelstraße im Ortsteil Söllingen. Für das Grundstück besteht ein Baufluchtenplan, der lediglich eine vordere Bauflucht festsetzt. In allen anderen Punkten ist das Vorhaben deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen. Da das Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht unproblematisch ist, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Dieser Empfehlung folgte das Gremium einstimmig.
Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB in der Schleichlingstraße im Ortsteil Berghausen. Beantragt wird die Errichtung eines Carports auf einer Fläche, auf der gemäß dem Bebauungsplan „Schleichling, Rohräcker, Ebene“ ausschließlich Stellplätze zulässig sind. Die Verwaltung empfahl, der Befreiung nicht zuzustimmen, da nicht jeder Eigentümer dieselbe Möglichkeit zur Errichtung eines Carports hätte. Sie weist darauf hin, dass man grundsätzlich mit der Befreiung kein Problem hätte, wenn durch ein Gesamtkonzept gewährleistet wäre, dass für alle Stellplätze dieselben Möglichkeiten bestehen. Einstimmig folgte das Gremium diesem Vorschlag und beschloss, der Befreiung nicht zuzustimmen.
Im letzten Tagesordnungspunkt ging es um einen Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts zu einer Praxis für Physiotherapie und Logopädie in der Hauptstraße im Ortsteil Söllingen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der Antrag lag zuletzt unvollständig vor, weshalb das gemeindliche Einvernehmen in einer letzten Sitzung versagt wurde. Da nun alle erforderlichen Unterlagen vorlagen und das Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht unproblematisch ist, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Dieser Beschluss wurde vom Gremium einstimmig gefasst.