Bauanträge
Errichtung eines Stickstofftanks, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 11, OT Berghausen:
Der Gemeinderat hat über den Bauantrag der Firma Race Result zur Errichtung eines Stickstofftanks auf dem Betriebsgelände in der Joseph-von-Fraunhofer-Straße beraten. Der Tank dient der technischen Versorgung des Unternehmens und soll neben dem bestehenden Betriebsgebäude errichtet werden.
Da ein Teil der Anlage außerhalb des im Bebauungsplan festgelegten Baufensters liegt, war eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich um eine technisch notwendige Nebenanlage, für die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kein alternativer Standort innerhalb des Baufensters zur Verfügung steht. Zudem bleiben die erforderliche Zahl an Stellplätzen sowie die festgesetzten Pflanzflächen erhalten.
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt und der beantragten Befreiung zur teilweisen Errichtung des Stickstofftanks außerhalb des Baufensters nach § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Neubau Überdachung Terrasse, Stützwände, Abstellraum und Pool sowie Errichtung von Stellplätzen, Merkurstraße 2, OT Kleinsteinbach:
Der Gemeinderat hat über einen Bauantrag für den nachträglichen Neubau einer Terrassenüberdachung, von Stützwänden, eines Abstellraums, eines Pools sowie die Errichtung von Stellplätzen in der Merkurstraße 2 beraten. Das Vorhaben wurde bereits vor der Antragstellung umgesetzt.
Die Verwaltung wies darauf hin, dass das Bauvorhaben in mehreren Punkten nicht den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans entspricht. Insbesondere wird die zulässige Grundflächenzahl überschritten. Zudem liegen weiterhin nicht alle für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen vor, darunter eine Begründung für die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Vor diesem Hintergrund empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Sollte das Vorhaben nicht genehmigungsfähig sein, wird die Baurechtsbehörde aufgefordert, einen Rückbau der baulichen Anlagen anzuordnen.
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB versagt.
Vorstellung des Kindergartenbedarfsplans 2026/2027
Der Bericht zum Kindergartenbedarfsplan 2026/2027 zeigt, dass die Gemeinde Pfinztal ihre Betreuungsangebote in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut hat und auch künftig eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen kann. Bereits im laufenden Kindergartenjahr konnte allen angemeldeten Kindern ein Betreuungsplatz angeboten werden; diese Entwicklung soll auch in den kommenden Jahren fortgeführt werden.
Derzeit stehen in 18 Kindertageseinrichtungen insgesamt 873 belegbare Betreuungsplätze sowie weitere 56 Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung. Um dem zukünftigen Bedarf gerecht zu werden, werden mit dem Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Louise-Scheppler“ in Berghausen und dem Ausbau der Einrichtung „Rasselbande“ in der Alten Post zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen. Bis Ende des Kindergartenjahres 2026/2027 sollen dadurch insgesamt 941 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.
Der Bedarfsplan macht deutlich, dass die Gemeinde auch künftig auf eine vorausschauende Planung setzt, um den gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz zuverlässig zu erfüllen und Familien ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot bereitzustellen.
Das Gremium hat den Kindergartenbedarfsplan 2026/2027 zur Kenntnis genommen.
Einführung einer Katzenschutzverordnung
Auf Antrag der SPD-Fraktion hat sich der Gemeinderat mit der Einführung einer Katzenschutzverordnung befasst. Vorgesehen war eine Regelung nach dem Vorbild der Stadt Karlsruhe, die eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen sowie Vorgaben zum Umgang mit herrenlosen Katzen vorsieht.
Seitens der Verwaltung wurde angeführt, dass in Pfinztal derzeit keine übermäßige Population herrenloser Katzen festgestellt werden könne und somit kein Bedarf für eine Katzenschutzverordnung gesehen werde. Zudem bestehen derzeit keine vertraglich gesicherten Unterbringungsmöglichkeiten in Tierheimen, wodurch die Umsetzung mit erheblichem personellem und finanziellem Aufwand verbunden wäre.
Die Verwaltung kündigte an, die Entwicklung weiterhin zu beobachten und den Gemeinderat erneut zu befassen, falls sich die Situation künftig ändern sollte.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, derzeit keine Katzenschutzverordnung zu erlassen.
Vorstellung des aktuellen Stands des Projekts „Schnellermühle“ in Berghausen
Der Gemeinderat wurde über den aktuellen Stand der Entwicklung des Areals Schnellermühle informiert. Das Quartier soll künftig verschiedene Nutzungen miteinander verbinden und neben seniorengerechtem Wohnen auch Nahversorgung, Gastronomie, Veranstaltungen sowie soziale und gewerbliche Angebote an einem Standort vereinen.
Der Bau der Wohngebäude für seniorengerechtes Wohnen mit Eigentums- und Mietwohnungen sowie einer mobilen Pflegestation ist bereits weit fortgeschritten. Darüber hinaus entstehen ein CAP-Markt als Vollversorger, eine Holzmanufaktur mit Mietwohnungen in Kooperation mit der Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V. sowie ein Gastronomie- und Eventbereich mit öffentlichem Restaurant, Veranstaltungsräumen und einem Begegnungszentrum mit dem Evangelischen Gemeinschaftsverband AB e. V. als Betreiber. Die Eröffnung der Gastronomie ist für Herbst 2027 vorgesehen.
Ergänzt wird das Quartier durch eine neue Brücke zur Anbindung an den Pfinz-Radweg sowie einen öffentlichen Spielplatz. Der Baubeginn für die Brücke ist im Herbst 2026 geplant.