Mit Verfügung vom 22.05.2026 hat das Landratsamt Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde auf Grund des § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Pfinztal in seiner Sitzung am 24.03.2026 beschlossenen Haushaltssatzung mit Doppelhaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/27 nicht bestätigt.

Einer Gesetzmäßigkeit stehen insbesondere die Ergebnis- und Finanzpläne, der mittelfristige Finanzplan und die fehlende Mindestliquidität nach § 22 Abs. 2 GemHVO entgegen.

Gleichzeitig wurde gemäß § 87 Abs. 2 GemO der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Rahmen der Haushaltssatzung in Höhe von 1,9 Mio. € im Haushaltsjahr 2026 und in Höhe von 1,8 Mio. € im Haushaltsjahr 2027 genehmigt.

Die Aufnahme von Kassenkrediten wurde gem. § 89 Abs. 3 GemO für die Haushaltsjahre 2026/2027 jeweils bis zum Höchstbetrag von 15 Mio. € genehmigt.

 

Darüber hinaus hat das Landratsamt die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 24.03.2026 gefassten Beschlüsse über die Feststellung der Wirtschaftspläne für die Wirtschaftsjahre 2026/2027 der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ bestätigt.

Gemäß §§ 87 Abs. 2 und 89 Abs. 2 GemO i. V. m. § 12 Abs. 4 EigBG wird im Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ die Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 1.901.000 € in 2026 und in Höhe von 2.043.400 € in 2027 sowie von Kassenkrediten bis zum Höchstbetrag von jeweils 1.000.000 € genehmigt.

Gemäß §§ 87 Abs. 2 und 89 Abs. 2 GemO i. V. m. § 12 Abs. 4 EigBG wird im Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“ die Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 2.490.000 € in 2026 und in Höhe von 4.780.000 € in 2027 sowie von Kassenkrediten bis zum Höchstbetrag von jeweils 1.000.000 € genehmigt.

 

Gemäß § 81 Abs. 3 GemO sind der Doppelhaushalt der Gemeinde und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe unter dem Internetlink

öffentlich zugänglich.

 

gez. Nicola Bodner

Bürgermeisterin