Bauanträge

Im ersten Tagesordnungspunkt an diesem Abend ging es um einen Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB zur Errichtung einer DHL-Packstation in der Hammerwerkstraße im Ortsteil Söllingen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hammerwerkcenter“. Da die Packstation nicht eindeutig der vorgegebenen Art der baulichen Nutzung (Einzelhandel) entspricht und geringfügig das Baufenster überschreiten würde, wurden die entsprechenden Befreiungen hierfür beantragt. Die Verwaltung empfahl, den Befreiungen nach § 31 Abs. 1 BauGB zuzustimmen. Einstimmig folgte das Gremium diesem Vorschlag.

Weiter ging es mit der Nutzungsänderung eines Werkstattgebäudes in ein Einfamilienhaus mit neuer Dachgaube und Treppenhausanbau in der Bockstalstraße im Ortsteil Kleinsteinbach. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird daher nach § 34 BauGB beurteilt. Ein Vorhaben wäre zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium einstimmig.

Zuletzt wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Einliegerwohnung im Bereich Wingertstraße/Königsbacher Straße im Ortsteil Söllingen behandelt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Vor den Werren“ mit den entsprechenden Änderungen 1 und 5. Im Rahmen des Bauantrags wurden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich einer Überschreitung des Baufensters und der Dachneigung beantragt. Da für beide Befreiungstatbestände bereits Vergleichsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorliegen, empfahl die Verwaltung aufgrund des Gleichheitsgebots, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen und den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen. Einstimmig fasste das Gremium diesen Beschluss.