Am 5. und 6. Mai werden in der Karlsruher Straße in Berghausen Markierungsarbeiten für straßenbegleitende Parkflächen durchgeführt. Die Maßnahme steht im direkten Zusammenhang mit der zuvor vorgenommenen Änderung der Beschilderung.
Zeitgleich werden in der Hauptstraße in Söllingen einzelne markierte Parkstände angepasst. Der Änderungsbedarf ergibt sich aus den ersten Erfahrungen mit der im März eingerichteten Parkierung. Darüber hinaus werden im Bereich des Ortseingangs in Fahrtrichtung Berghausen verblasste Markierungen erneuert.
Durch die Neuordnung des öffentlichen Parkens verfolgt die Straßenverkehrsbehörde das Ziel, den Verkehrsfluss auf der übergeordneten B10 dauerhaft zu sichern. Die Einrichtung einer Parkverbotszone mit dem Zusatzzeichen „Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ ermöglicht das Parken im öffentlichen Raum, unter Beachtung des Begegnungsverkehrs und ausreichend dimensionierter Ausweichstellen. Weitere Anpassungen der Beschilderung sowie der markierten Parkstände bleiben der Straßenverkehrsbehörde vorbehalten.