Am Donnerstag, den 5. März, wurden in der Hauptstraße in Söllingen Markierungsarbeiten für straßenbegleitende Parkflächen durchgeführt. Die Maßnahme steht im direkten Zusammenhang mit der zuvor vorgenommenen Änderung der Beschilderung. Durch die Neuordnung des öffentlichen Parkens verfolgt die Straßenverkehrsbehörde das Ziel, den Verkehrsfluss auf der Hauptstraße dauerhaft zu sichern. Die Einrichtung einer Parkverbotszone mit dem Zusatzzeichen „Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ ermöglicht das Parken im öffentlichen Raum, unter Beachtung des Begegnungsverkehrs und ausreichend dimensionierter Ausweichstellen.
Weitere Anpassungen der Beschilderung sowie der markierten Parkstände bleiben der Straßenverkehrsbehörde vorbehalten.
