Vorstellung des Biotopverbundkonzepts

Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung aus § 22 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg, wonach Kommunen zur Förderung der biologischen Vielfalt einen Biotopverbundplan erstellen müssen. Ziel ist es, ein funktional zusammenhängendes Netzwerk aus Lebensräumen zu schaffen, damit Tier- und Pflanzenarten über ausreichend vernetzte Biotope verfügen. Dadurch sollen unter anderem genetischer Austausch ermöglicht, Nahrungsräume erreichbar gemacht und Ausweichmöglichkeiten bei Veränderungen wie Klimawandel oder Bauvorhaben geschaffen werden.
Die Gemeinde Pfinztal beauftragte bereits 2020 das Planungsbüro faktorgruen mit der Erstellung der kommunalen Biotopverbundplanung. Der erste konzeptionelle Teil wurde 2021 abgeschlossen und dem Gemeinderat vorgestellt. Anschließend folgte eine vertiefte Bearbeitung (Teil II), bei der bestehende Kernflächen im Gelände überprüft, räumlich konkretisiert und konkrete Maßnahmen für den Biotopverbund entwickelt wurden.
Für die Umsetzung wurde das Gemeindegebiet in vier Teilbereiche gegliedert, die zwischen 2022 und 2025 schrittweise bearbeitet wurden. Dieses Vorgehen ermöglichte es, bereits während der Planungsphase erste Maßnahmen umzusetzen und Fördermittel zu nutzen. Das Projekt wurde insgesamt zu 90 % gefördert. Parallel fanden Beteiligungsformate mit Öffentlichkeit und relevanten Akteuren statt.
In der Sitzung stellt eine Vertreterin des Büros faktorgruen den aktuellen Stand der Planung vor. Das Biotopverbundkonzept unterstützt zudem die Ziele der kommunalen Entwicklungsstrategie „Pfinztal 2035/Klimaoffensive“, insbesondere im Bereich Nachhaltigkeit und Naturschutz.
Der Gemeinderat nimmt die vorgestellten Informationen zur Kenntnis.

Vorstellung der Ergebnisse aus der Flussgebietsuntersuchung am Bocksbach

Der Tagesordnungspunkt behandelte die Vorstellung der Ergebnisse der Flussgebietsuntersuchung zum Bocksbach durch das Ingenieurbüro Wald + Corbe.
Anlass der Untersuchung waren mehrere Starkregenereignisse im Juni und Juli 2021, die im Einzugsgebiet des Bocksbachs – insbesondere in den Gemeinden Karlsbad und Pfinztal – zu erheblichen Überflutungen und Schäden führten. Vor diesem Hintergrund beschlossen beide Kommunen, eine gemeinsame Flussgebietsuntersuchung durchführen zu lassen, um eine fundierte Grundlage für zukünftige Hochwasserschutzmaßnahmen zu erhalten.
Das Einzugsgebiet des Bocksbachs umfasst rund 31,4 km², die untersuchte Gewässerstrecke beträgt etwa 10 km, davon etwa 2,5 km auf der Gemarkung Kleinsteinbach. Im Rahmen der Untersuchung wurden hydrologische Analysen sowie zweidimensionale hydronumerische Modellberechnungen durchgeführt, um die aktuelle Abflusssituation und mögliche Überflutungsszenarien nachzubilden. Die Methodik orientierte sich an den landesweiten Vorgaben zur Erstellung von Hochwassergefahrenkarten.
Auf Basis dieser Analysen wurde eine Hochwasserschutzkonzeption entwickelt. Ziel ist es, zukünftige Hochwasserereignisse – insbesondere ein 100-jährliches Hochwasser unter Berücksichtigung des Klimawandels (HQ100, Klima) – möglichst schadensfrei ableiten zu können.
Die Untersuchung dient damit als wichtige Planungsgrundlage für künftige Hochwasserschutzmaßnahmen am Bocksbach und soll langfristig dazu beitragen, die betroffenen Siedlungsbereiche und Anlieger besser vor Hochwasserschäden zu schützen. Die Kosten der Untersuchung werden zwischen den Gemeinden aufgeteilt; der Anteil der Gemeinde Pfinztal beträgt rund 14.200 Euro.
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse zur Kenntnis.

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – „Bauturbo“

Der sogenannte Bauturbo ist eine Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB), die am 30. Oktober 2025 in Kraft trat. Ziel der Regelung ist es, Wohnbauvorhaben schneller und flexibler umzusetzen, indem zeitlich befristete Erleichterungen im Bauplanungsrecht geschaffen werden. Dadurch können bestimmte Bauvorhaben einfacher genehmigt werden, ohne dass aufwendige Bebauungsplanverfahren erforderlich sind.
Die gesetzlichen Änderungen ermöglichen unter anderem:
– Abweichungen vom Einfügungsgebot im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB),
– erweiterte Befreiungen von Festsetzungen bestehender Bebauungspläne (§ 31 BauGB) sowie
– unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen für Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Eine Anwendung dieser Möglichkeiten ist jedoch freiwillig und nur mit Zustimmung der Gemeinde möglich. Die Entscheidung bleibt somit in der kommunalen Planungshoheit und kann vom Landratsamt nicht ersetzt werden.
Aus Sicht der Verwaltung bietet der Bauturbo mehrere Chancen: schnellere Schaffung von Wohnraum, geringere Planungs- und Genehmigungszeiten sowie mehr Flexibilität bei kleineren Bauvorhaben, etwa Aufstockungen oder Nachverdichtungen. Gleichzeitig bestehen Risiken, etwa hinsichtlich der Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes, fehlender Rechtsprechung zur Anwendung sowie einer teilweise geringeren Prüfung von Umwelt- und Schutzbelangen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die Gemeinde grundsätzlich am Bauturbo teilnimmt, die Anwendung jedoch bei jedem Bauvorhaben individuell prüft. Der Grundsatzbeschluss verpflichtet nicht zur Nutzung, schafft aber die Möglichkeit, das Instrument bei geeigneten Projekten einzusetzen, um zusätzlichen Wohnraum schneller zu realisieren.
Das Gremium stimmt der Teilnahme am Bauturbo mehrheitlich zu.

Eigenbetrieb Wasserversorgung: Einbringung des Entwurfs des Wirtschaftsplans für die Jahre 2026/2027

Der Gemeinderat befasste sich mit dem Entwurf des Wirtschaftsplans 2026/2027 des Eigenbetriebs Wasserversorgung. Der Tagesordnungspunkt diente der Einbringung des Wirtschaftsplans, den der Gemeinderat zunächst zur Kenntnis nahm.
Der Erfolgsplan weist in beiden Planjahren geringfügige Fehlbeträge aus. Diese entstehen vor allem durch steigende Abschreibungen infolge umfangreicher Investitionen der vergangenen Jahre sowie durch weiterhin hohe Aufwendungen für die Unterhaltung des Leitungsnetzes. Die zugrunde liegende Gebührenkalkulation ist grundsätzlich auf ein kostendeckendes Ergebnis ausgelegt, sodass sich die Fehlbeträge im üblichen Rahmen bewegen.
Zu den wesentlichen Aufwendungen zählen insbesondere Abschreibungen in Höhe von 387.000 Euro im Jahr 2026 und 390.800 Euro im Jahr 2027. Für die Reparatur und Unterhaltung der Versorgungsleitungen sind in beiden Jahren jeweils 450.000 Euro eingeplant.
Der Investitionsplan sieht umfangreiche Maßnahmen vor. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen rund 1,9 Mio. Euro im Jahr 2026 und etwa 2,08 Mio. Euro im Jahr 2027. Zur Finanzierung dieser Investitionen ist eine Kreditaufnahme von rund 1,9 Mio. Euro (2026) und rund 2,05 Mio. Euro (2027) vorgesehen.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: Einbringung des Entwurfs des Wirtschaftsplans für die Jahre 2026/2027

Der Gemeinderat behandelte außerdem den Entwurf des Wirtschaftsplans 2026/2027 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung, der ebenfalls zur Kenntnisnahme eingebracht wurde.
Im Gegensatz zur Wasserversorgung weist der Erfolgsplan Überschüsse in beiden Planjahren aus. Für 2026 ist ein Überschuss von 241.900 Euro, für 2027 ein Überschuss von 37.900 Euro vorgesehen. Die Gebührenkalkulation ist grundsätzlich ebenfalls auf Kostendeckung ausgelegt; die Überschüsse dienen insbesondere der Finanzierung anstehender Investitionen.
Der Investitionsplan sieht in den kommenden Jahren umfangreiche Maßnahmen im Bereich der Kläranlage vor. Die geplanten Investitionsauszahlungen belaufen sich auf 2,64 Mio. Euro im Jahr 2026 und 6,13 Mio. Euro im Jahr 2027. Dem stehen Einzahlungen aus Zuwendungen von 150.000 Euro (2026) und 1,35 Mio. Euro (2027) gegenüber.
Zur Finanzierung der Maßnahmen sowie einer vorgesehenen Bausparvertragsfinanzierung ist eine Kreditaufnahme von rund 3,09 Mio. Euro im Jahr 2026 und 5,65 Mio. Euro im Jahr 2027 vorgesehen.

Annahme von Spenden

Nach § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg darf eine Kommune Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen nur annehmen, wenn der Gemeinderat oder ein zuständiger Ausschuss der Annahme ausdrücklich zustimmt. Diese Regelung dient der Transparenz und der Vermeidung möglicher Einflussnahmen auf kommunale Entscheidungen.
Im Zeitraum September bis Dezember 2025 sind bei der Gemeinde Spenden in Höhe von insgesamt 5.279,00 Euro eingegangen.
Die Verwaltung hat die eingegangenen Spenden geprüft und bestätigt, dass keine rechtlichen oder tatsächlichen Bedenken gegen die Annahme bestehen. Insbesondere liegen keine Hinweise darauf vor, dass mit den Zuwendungen unzulässige Erwartungen oder Gegenleistungen verbunden sind.
Der Gemeinderat hat der Annahme der Spenden einstimmig zugestimmt.