Bauanträge
Im ersten Tagesordnungspunkt an diesem Abend ging es um einem Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Lagergebäudes in ein Wohngebäude in der Hauptstraße im Ortsteil Söllingen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird daher nach § 34 BauGB beurteilt. Ein Vorhaben wäre zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium mehrheitlich.
Weiter ging es mit einem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe anstelle der ehemaligen Scheune in der Karlsruher Straße im Ortsteil Berghausen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird daher nach § 34 BauGB beurteilt. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium mehrheitlich.
Auftragsvergabe
Zuletzt stand auf der Tagesordnung die Auftragsvergabe für die Neugestaltung des Spielplatzes „Am Teich“ im Ortsteil Wöschbach. Nach Ausschreibung der Arbeiten gingen drei Angebote ein. Nach Prüfung der Angebote empfahl die Verwaltung dem Gremium, den Auftrag an die Firma Schwaiger Gartengestaltung aus Pfinztal zu vergeben. Einstimmig folgte das Gremium diesem Vorschlag.