In den vergangenen Wochen wurden im Gemeindegebiet vermehrt nicht beseitigte Hinterlassenschaften von Hunden festgestellt, insbesondere auf Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen und in Wohngebieten. Obwohl die überwiegende Zahl der Hundehalterinnen und Hundehalter ihrer Verantwortung nachkommt, kommt es derzeit leider weiterhin zu entsprechenden Verschmutzungen.
Aus diesem Anlass weisen wir nochmals ausdrücklich auf die geltenden Bestimmungen hin:
Nach § 13 der Polizeiverordnung der Gemeinde Pfinztal hat der Halter oder Führer eines Hundes sicherzustellen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen sowie in fremden Vorgärten verrichtet. Sollte es dennoch zu einer Verunreinigung kommen, ist der Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Zudem ist ein geeignetes Hilfsmittel zur Aufnahme und zum Transport des Hundekots mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Ein Zuwiderhandeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Zur Erleichterung der Entsorgung tierischer Hinterlassenschaften unterhält die Gemeinde Pfinztal Hundetoiletten. Derzeit stehen insgesamt 59 Anlagen an bedarfsgerecht ausgewählten Standorten zur Verfügung.
