Bauanträge
Im ersten Tagesordnungspunkt an diesem Abend ging es um den Einbau von Dachgauben und den Ausbau des Dachgeschosses in der Winterstraße im Ortsteil Wöschbach. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hegenberg und Eigen“. Für die beantragte Länge der Gauben und die Errichtung von zwei Stellplätzen im Vorgarten wurden Anträge auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans eingereicht. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen und den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB zur Überschreitung der Länge der Gauben und der Errichtung der Stellplätze im Vorgarten zuzustimmen. Einstimmig folgte das Gremium diesen Vorschlägen.
In den nächsten zwei Tagesordnungspunkten ging es jeweils um die Errichtung einer Doppelhaushälfte in der Steitachstraße im Ortsteil Wöschbach. Die Verwaltung nahm eine Beurteilung nach § 34 BauGB an. Danach wären die Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu versagen, da die Erschließung nicht ausreichend gesichert ist. Grund hierfür ist die Lage des Bauvorhabens und der notwendigen Stellplätze sowie die damit einhergehende schwierige Zu- und Abfahrtssituation. Einstimmig folgte das Gremium diesem Vorschlag.
Weiter ging es mit einem Bauantrag zur Umnutzung einer Gewerbeeinheit in eine Garage sowie den Umbau des Dachgeschosses in der Wesostraße im Ortsteil Wöschbach. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Vorschlag folgte das Gremium einstimmig.
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Balkons in Holzkonstruktion im Obergeschoss mit Treppe in den Garten in der Wesostraße im Ortsteil Wöschbach behandelt. Das Vorhaben liegt ebenfalls im unbeplanten Innenbereich und wird nach § 34 BauGB beurteilt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Einstimmig wurde dieser Beschluss vom Gremium gefasst.
Weiter ging es mit dem Anbau an ein bestehendes Mehrfamilienhaus im Falkenweg im Ortsteil Kleinsteinbach. Auch dieses Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen. Einstimmig folgte das Gremium dem Vorschlag.
Danach wurde ein Bauantrag für den Anbau an ein Wohnhaus im Hirtenweg im Ortsteil Söllingen behandelt. Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Einstimmig folgte das Gremium dem Vorschlag.
Im letzten Tagesordnungspunkt ging es um den Umbau und die Erweiterung eines Wohnhauses in der Waldstraße im Ortsteil Söllingen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kleiner Wald“. Da das Vorhaben die durch den Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze überschreiten würde, wurde ein entsprechender Befreiungsantrag von dieser Festsetzung eingereicht. Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans bereits Überschreitungen der Baugrenzen vorliegen, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen und der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zur Überschreitung der Baugrenze zuzustimmen. Einstimmig wurde dieser Beschluss vom Gremium gefasst.