Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Verwaltungsentlastungsverordnung – VerwaltEntlastVO) zugestimmt.

Aufgrund gestiegener Kosten sowohl beim Ausweishersteller als auch bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises angepasst. Ziel der Gebührenerhöhung ist es, eine weiterhin kostendeckende Aufgabenerfüllung der zuständigen Behörden sicherzustellen.

Die Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises betragen künftig:

46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren

27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren