Bestätigung der Wahlen der Freiwilligen Feuerwehr Pfinztal, Abteilung Söllingen
In der Wahlversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Pfinztal am 09.01.2026 wurden aufgrund des Ablaufs der Amtszeiten die stellvertretenden Abteilungskommandanten neu gewählt. Als einzige Bewerber stellten sich Gary Wenz und Manuel Fränkle zur Wahl und wurden am selben Tag gewählt.
Der Gemeinderat bestätigte die Gewählten in ihren Ämtern und wünscht ihnen viel Erfolg sowie eine weiterhin gute Zusammenarbeit zum Wohle der Feuerwehr und der Gemeinde.
Gleichzeitig dankte der Gemeinderat Herrn Sebastian Zähle für seine 15-jährige engagierte Tätigkeit als stellvertretender Abteilungskommandant.
Beantragung von schulorganisatorischen Maßnahmen nach § 30 Schulgesetz (Gymnasien) – Einführung eines neuen Profils am Ludwig-Marum-Gymnasium Berghausen
Das Ludwig-Marum-Gymnasium Berghausen plant die Einführung eines neuen Schulprofils „Sport“ für die Klassen 8 und 9. Die zukünftigen Schülerinnen und Schüler können ab Klasse 7 ihr Profilfach für die beiden folgenden Schuljahre wählen. Ziel ist es, den Schülern neben den bisherigen Profilfächern mehr Wahlmöglichkeiten zu bieten sowie Gesundheit, Fitness und soziale Kompetenzen zu fördern. Alle erforderlichen Rahmenbedingungen, wie Sporthallen und Sportplätze, sind vor Ort vorhanden. Die Schulkonferenz hat dem Vorschlag vor Weihnachten mit großer Mehrheit zugestimmt.
Der Gemeinderat hat einstimmig der Einführung eines neuen Profils am Ludwig-Marum-Gymnasium Berghausen zugestimmt.
Vereinsförderanträge im Rahmen der kommunalen Sportstättenförderung
Die Bundesregierung hat ein neues Bundesprogramm zur „Sanierung kommunaler Sportstätten“ aufgelegt. Auf Grundlage des Programms sind der TSV Berghausen und der ATSV Kleinsteinbach an die Verwaltung herangetreten, damit entsprechende Anträge für bereits länger geplante Maßnahmen gestellt werden können.
Der TSV Berghausen plant die energetische Sanierung seiner Halle (Heizung, Lüftung, Dämmung), der ATSV Kleinsteinbach den Ersatzneubau seines Funktionsgebäudes sowie den Umbau einer Rasenspielfläche in einen Kunstrasenplatz.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Vereinsprojekte des ATSV Kleinsteinbach sowie des TSV Berghausen im Rahmen der Antragstellung der kommunalen Sportstättenförderung des Bundes mit den für den Antrag benötigten Eigenmitteln zu ermöglichen.
Bewerbung Sportstättenförderung Hagwaldhalle
Im Zuge des Energie-Einspar-Contractings war die Sanierung der Wärmeerzeugungsanlage und einiger geringer Dämmmaßnahmen der Hagwaldhalle geplant; weitere Maßnahmen mussten aus Budgetgründen zurückgestellt werden.
Das neue Bundesprogramm zur „Sanierung kommunaler Sportstätten“ ermöglicht nun, die Hagwaldhalle zusätzlich energetisch zu sanieren, Innenbereiche zu modernisieren und Barrierefreiheit herzustellen. Durch die Maßnahmen wird mit einer Energiekostenreduktion von rund 70 % gerechnet.
Der Gemeinderat hat einstimmig die Bewerbung für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ für das Objekt Hagwaldhalle beschlossen und gibt die entsprechenden Mittel im Haushalt frei.
Beabsichtigte Erweiterung der Bodenaushubdeponie Schaftrieb in Berghausen
– Kündigung der Übertragungsvereinbarung zur Entsorgungspflicht und Rückgabe des Entsorgungsauftrags an den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Karlsruhe
Die Gemeinde Pfinztal übernimmt bislang die Entsorgung von unbelastetem Erdaushub über die Erdaushubdeponie Schaftrieb in Berghausen. Aufgrund der seit 01.01.2024 geltenden Deponieverordnung ist eine Ablagerung nur noch in Ausnahmefällen möglich, Nachweise über technische Unmöglichkeit oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit sind kaum zu erbringen. Nach Abstimmung mit dem Landratsamt Karlsruhe wird daher empfohlen, die Übertragungsvereinbarung zu kündigen und die Entsorgung wieder an den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Karlsruhe zurückzugeben.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde Pfinztal die Übertragungsvereinbarung zur Entsorgungspflicht für unbelasteten Bodenaushub kündigt und den Entsorgungsauftrag an den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Karlsruhe nach der Restverfüllung zurückgibt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Pfinzaue – Wohnen in der Mitte“, OT Berghausen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Pfinzaue – Wohnen in der Mitte“ wurde nach mehreren Vorberatungen und einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden weiterentwickelt. Gegenüber dem bisherigen Entwurf wurden unter anderem die Gebäudeausrichtung angepasst, wodurch sich geringere Wandhöhen zur Friedrichstraße ergeben, sowie die Wohnungszuschnitte verändert, sodass nun bis zu 22 Wohneinheiten möglich seien.
Die zusätzlichen Wohneinheiten führen voraussichtlich zu einem höheren Verkehrsaufkommen, das auf Grundlage vorliegender Gutachten weiterhin als verträglich eingeschätzt wird. Im Gemeinderat wurden weitere Anmerkungen aus der Bürgerschaft aufgegriffen und in die Planung einbezogen. Die Nachverdichtung der bislang brachliegenden Fläche wird städtebaulich positiv bewertet und trägt zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum bei.
Ein Antrag der AfD, die Behandlung des Tagesordnungspunkts zu verschieben, fand keine Mehrheit.[MS1]
Der Gemeinderat hat mehrheitlich folgendem Beschluss zugestimmt:
- Der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.
- Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Pfinzaue – Wohnen in der Mitte“ in der Fassung vom 07.11.2025.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS)
Die Wasserversorgungssatzung wurde an geänderte Rechtsgrundlagen angepasst. Grund- und Verbrauchsgebühren werden künftig einschließlich Umsatzsteuer angegeben, für Bauwasseranschlüsse gelten monatliche Mietgebühren. Die Verbrauchsgebühr für 2026 wurde auf 2,8212 €/m³ kalkuliert. Außerdem wird das Veranlagungsverfahren für Steuern und Gebühren ab 2027 auf ein neues EDV-System umgestellt, sodass künftig vier Vorauszahlungen für Wassergebühren erhoben werden.
Der Gemeinderat hat einstimmig die Änderung der Wasserversorgungssatzung sowie die damit verbundene Gebührenkalkulation und die daraus errechneten Gebührensätze beschlossen.
Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS)
Die Abwassersatzung wurde an geänderte Rechtsgrundlagen angepasst. Zwischenzähler, etwa für Gartenwasser, müssen künftig von fachlich geeigneten Installationsunternehmen eingebaut und nachgewiesen werden; die Zählergebühr entfällt.
Für landwirtschaftliche Betriebe wird die Berechnung der Tierbestände künftig nach § 35 des Landesgrundsteuergesetzes erfolgen. Die Abwassergebühr für 2026 wurde auf 2,9079 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,5010 €/m² festgelegt. Zudem wird das Veranlagungsverfahren ab 2027 auf ein neues EDV-System umgestellt, wodurch künftig vier Vorauszahlungen für Abwassergebühren erhoben werden.
Der Gemeinderat hat einstimmig die Änderung der Abwassersatzung sowie die damit verbundene Gebührenkalkulation und die daraus errechneten Gebührensätze beschlossen.
Einbringung des Doppelhaushalts 2026 / 2027 der Gemeinde Pfinztal
Die Kommunalaufsicht des Landratsamts Karlsruhe bescheinigt der Gemeinde Pfinztal eine Haushaltsnotlage mit einem zu erwartenden Fehlbetrag von über 15 Mio. € bis 2028. Der Doppelhaushalt 2026/2027 wurde vor diesem Hintergrund aufgestellt, um den Anstieg der Aufwendungen zu stoppen und die Finanzlage mittelfristig zu konsolidieren.
Wesentliche Kostensteigerungen betreffen u. a. Personal, Kindergärten, Wohnraummieten und Kreisumlage. Die Investitionen konzentrieren sich auf bereits begonnene Maßnahmen, Sanierungen, Infrastrukturprojekte sowie Vereins- und Sondermaßnahmen. Da der laufende Haushalt keine Mittel erwirtschaftet, ist zusätzlich eine Kreditermächtigung von 2 Mio. € vorgesehen; die Liquidität soll durch ein Kassenkreditvolumen von 15 Mio. € gesichert werden.
Der Gemeinderat hat die Einbringung des Haushalts zur Kenntnis genommen.