Zwischen dem 21. und 26. Januar wurden in der Hauptstraße Söllingen umfangreiche Beschilderungsarbeiten durchgeführt. Grundlage hierfür sind verkehrsrechtliche Anordnungen der unteren Straßenverkehrsbehörde, die insbesondere der Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs dienen.

Im Zuge der Maßnahmen wurden Bereiche mit eingeschränktem sowie absolutem Haltverbot ausgewiesen. Zudem wurde eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot und dem Zusatzzeichen „Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ erweitert. Die Beschilderung dieser Halteverbotszone bleibt bis zum Abschluss der Markierungsarbeiten der straßenbegleitenden Stellplätze vorübergehend abgedeckt. Die Markierungsarbeiten erfolgen witterungsabhängig zeitnah. Spätestens 72 Stunden vor Beginn der Arbeiten wird die dann gültige Beschilderung freigelegt und ist verbindlich zu beachten.

Die Gemeindeverwaltung bittet, die Markierungsarbeiten nicht zu behindern, und bedankt sich für das Verständnis hinsichtlich der baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen. Weitere Anpassungen der Beschilderung bleiben der unteren Straßenverkehrsbehörde vorbehalten.