Bei vielen Feld- und Gewannwegen in Pfinztal wachsen die Sträucher und Hecken der angrenzenden Privatgrundstücke auf die gemeinschaftlich genutzten Wege. Durch das Hineinragen der Sträucher und Hecken können viele Wege nicht mehr befahren oder von der Gemeinde gepflegt werden.

Um weiterhin die Feld- und Gewannwege in Pfinztal befahren zu können, möchten wir die privaten Anlieger daran erinnern, dass sie selbst für den Rückschnitt sorgen müssen. Durch regelmäßig geschnittene Hecken sind die Grundstücke nicht nur für die Anlieger selbst, sondern auch für die Feuerwehr und Krankenwagen bei Unfällen erreichbar. An die im § 823 BGB beschriebene Schadensersatzpflicht der Grundstückseigentümer wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.

Bitte schneiden Sie Ihre Hecken im Außenbereich innerhalb der nächsten 4 Wochen.

Nach dem Naturschutzrecht ist der Hecken- und Gehölzschnitt grundsätzlich im Zeitraum 01.10. – 28.02. zulässig. Da aber aufgrund der Vernachlässigung der o.g. Rückschnitte viele Wege nahezu unbefahrbar geworden sind, wird die Gemeinde Pfinztal im Anschluss an die Vier-Wochen-Frist in ausgewählten Bereichen zugewachsene Wege schneiden, um ein Mindestmaß an Befahrbarkeit der Wege zu gewährleisten.

Es wird hierzu auch geprüft, inwieweit solche Ersatzvornahmen den Anliegern in Rechnung gestellt werden können.

Ein abschließender Hinweis:
Hecken und Feldgehölze sind voller Leben …

Mit regelmäßig geschnittenen Hecken leistet jeder Anlieger zusätzlich zur Verkehrssicherheit auch etwas Gutes für die hiesige Vogelwelt. Dichte Hecken, die durch regelmäßige Pflegeschnitte entstehen, sind für in Hecken brütende Vogelarten ganz besonders interessant.