Bauanträge

Im ersten Tagesordnungspunkt an diesem Abend ging es um einen Bauantrag zum Abbruch eines Schuppens und Anbau an ein bestehendes Wohnhaus in der Straße „Am Bocksgraben“ im Ortsteil Söllingen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, weshalb das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Das Vorhaben wäre zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium einstimmig.

 

Grünflächenpflege im Siedlungsbereich 2026

Abschließend wurde über die Auftragsvergabe für die Grünflächenpflege im Siedlungsbereich für das Jahr 2026 beraten und entschieden. Nach der Ausschreibung der Arbeiten in Form einer Verhandlungsvergabe lagen zwei Angebote zur Entscheidung vor. Die Verwaltung erläuterte die Details der einzelnen Angebote. Mehrheitlich fasste das Gremium den Beschluss, die Firma Bampi GmbH aus Pfinztal mit der ausgeschriebenen Grünflächenpflege im Siedlungsbereich für das Jahr 2026 zu beauftragen.