In letzter Zeit erreichen die Gemeindeverwaltung vermehrt Nachfragen zu Gegebenheiten rund um die neue Pkw- und Radunterführung.

Folgende Informationen und auch eine Bitte der Gemeindeverwaltung zur Verdeutlichung hierzu:

 

  • Die Unterführung ist für die Nutzung durch Rad- und Autofahrer ausgelegt. Fußgänger sind auf dem Radweg nicht erlaubt, da laut StVO Radwege ausschließlich Radfahrenden vorbehalten sind und eine Möglichkeit darstellen, Radfahrer aus dem Autoverkehr herauszunehmen, ohne eine Behinderung für Fußgänger zu schaffen.
    In der Bevölkerung „kursiert“ nun, dass Bußgelder an Fußgänger verhängt werden, die den Radweg nutzen.

    Wir bitten daher Betroffene darum, uns zu informieren, welche Behörde diese Bußgelder verhängt hat und auf welcher Rechtsgrundlage dies geschehen ist. Nur wenn uns diese Informationen vorliegen, können wir gegebenenfalls etwas dagegen tun, denn die Gemeindeverwaltung hat diese Bußgelder nicht verhängt.

    Da die Fahrstühle aus technischen Gründen noch nicht betriebsbereit sind (die Gemeinde ist mit den Verantwortlichen deshalb in ständigem Austausch und diese versuchen, schnellstmöglich die Nutzung zu ermöglichen), möchten wir insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen auf den „Fahrdienst der Ökumenischen Diakoniestation Pfinztal“ hinweisen, der unter folgenden Telefonnummern:
    07240 944910 von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
    0151 42259432 von 8 Uhr bis 16 Uhr
    erreichbar ist.
    Dieser kann kostenfrei gebucht werden und bringt Sie gerne auf die jeweils andere Seite der Bahnunterführung.

  • Die aufgrund polizeilicher Anordnung – da die Höhenbegrenzung beschädigt wurde – aufgestellte, mit gelber Leuchte markierte halbseitige Hinweissperrung, sagt aus, dass der Verkehr weiterhin in beiden Richtungen fahren darf und in diesem Fall die durchgezogene Linie überfahren werden darf.