Bauanträge und Bauanfragen

Im ersten Tagesordnungspunkt an diesem Abend ging es um einen Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle in der Straße „Am Stadion“ im Ortsteil Berghausen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird daher nach § 34 BauGB beurteilt. Ein Vorhaben wäre zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium einstimmig.

Weiter ging es mit einem Bauantrag zum Anbau an ein Wohnhaus in der Kapellenstraße im Ortsteil Söllingen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dahnhalden/Dammreetz“. Dieser setzt einen Gebäudeabstand von 6 m sowie eine Dachform und Dachneigung fest. Da der Anbau den vorgegebenen Abstand nicht einhält und abweichend von den Festsetzungen mit einem Flachdach geplant ist, wurden die entsprechenden Befreiungen hierzu beantragt. Da die Abstandsflächen gemäß der heutigen Gesetzgebung eingehalten werden und hierfür und auch für die Dachform der Anbauten bereits Vergleichsfälle im selben Geltungsbereich vorliegen, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen und den Befreiungen nach § 31 BauGB zuzustimmen. Einstimmig folgte das Gremium diesen Vorschlägen.

Im darauffolgenden Tagesordnungspunkt ging es um einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in der Straße „Am Steinweg“ im Ortsteil Söllingen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Steinweg“. Da die festgesetzte Sockelhöhe überschritten wird und das Untergeschoss nach damaliger Gesetzgebung ein weiteres Vollgeschoss bildet, wurden die entsprechenden Befreiungen hierfür beantragt. Da bereits Befreiungen von der Sockelhöhe im Geltungsbereich des Bebauungsplans erteilt wurden und das Untergeschoss nach der heutigen Gesetzeslage nicht als Vollgeschoss einzustufen ist, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen und den Befreiungen nach § 31 BauGB zuzustimmen. Einstimmig fasst das Gremium diese Beschlüsse.

 

Bebauungsplan „Heilbrunn-Engelfeld“ 2. Änderung – Sportanlage, OT Söllingen

Zuletzt stand die Billigung des Planentwurfs und die Fassung des Veröffentlichungsbeschlusses für das Bebauungsplanverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Heilbrunn-Engelfeld“ im Ortsteil Söllingen als Vorberatung für den Gemeinderat auf der Tagesordnung. An diesem Abend wurde über die Vorschläge zur Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beraten. Die Beschlussvorschläge der Verwaltung lauteten, den vorgeschlagenen Behandlungen der Stellungnahmen zuzustimmen, dem Gemeinderat die Billigung des Entwurfs zur Teiländerung des Bebauungsplans zu empfehlen und die Verwaltung zu beauftragen, die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Mehrheitlich fasste das Gremium diese Beschlüsse als Empfehlungen für den Gemeinderat.