Wichtige Hinweise zum biometrischen Lichtbild – Neuerungen ab 01. Mai 2025
Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern bei der Beantragung von Identitätsdokumenten abgeschafft wird. Ab Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet werden. Eine Verwendung von Lichtbildern in Papierform ist somit nicht mehr zulässig.
Das erforderliche digitale biometrische Lichtbild kann entweder direkt in der Personalausweisbehörde oder bei einer zertifizierten Fotografin / einem Fotografen erstellt werden.
Kosten: 6,00 Euro pro benötigtes Identitätsdokument, wenn Sie das verwendete Lichtbild in der Behörde erstellen lassen.
Weitere Informationen: https://www.e-passfoto.de
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich von Fotografen erstellte biometrische Passbilder verwendet werden dürfen.
Diese Bilder werden ab dem 01.05.2025 elektronisch bereitgestellt. Sie erhalten hierfür von Ihrem Fotografen einen ausgedruckten QR-Code, den Sie bei der Beantragung Ihrer Ausweisdokumente vor Ort vorlegen müssen.
Selbst erstellte Passbilder dürfen auch weiterhin nicht verwendet werden.