Bauanträge und Bauanfragen
Im ersten Tagesordnungspunkt an diesem Abend ging es um einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Dahlienstraße im Ortsteil Berghausen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird daher nach § 34 BauGB beurteilt. Ein Vorhaben wäre zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium einstimmig.
Weiter ging es mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Dachgauben an einem bestehenden Gebäude im Außenbereich des Ortsteils Kleinsteinbach. Da das Grundstück im Außenbereich liegt, wird das Vorhaben nach § 35 BauGB beurteilt. Hiernach muss es sich bei einem Vorhaben zur Erweiterung von Wohnraum, um eine verhältnismäßige Maßnahme gegenüber dem ursprünglich genehmigten Gebäude handeln. Da gemäß Aktenlage bereits Erweiterungen des Bestandsgebäudes stattgefunden haben, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu versagen. Mehrheitlich beschloss das Gremium entgegen des Vorschlags der Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Im darauffolgenden Tagesordnungspunkt ging es um eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhaues in der Scheffelstraße im Ortsteil Berghausen. Im Rahmen des Verfahrens wird die Gemeinde erneut angehört, bevor die untere Baurechtsbehörde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ersetzt. Die Verwaltung empfahl, dass gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Das Gremium beschloss mehrheitlich, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Anschließend wurde über eine Bauvoranfrage zum Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und dem Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses in der Hans-Thoma-Straße im Ortsteil Berghausen beraten. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird nach § 34 BauGB beurteilt. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Einstimmig folgte das Gremium diesem Vorschlag.
Bebauungsplan „Pfinzaue – Wohnen in der Mitte“
Zuletzt stand auf der Tagesordnung der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung für das Bebauungsplanverfahren „Pfinzaue – Wohnen in der Mitte“ im Ortsteil Berghausen. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von vier Wohngebäuden mit entsprechenden Stellplätzen geschaffen werden. Der für die frühzeitige Beteiligung vorliegende Entwurf des Bebauungsplans wurde dem Gremium vorgestellt. Einstimmig billigte das Gremium den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplans und beschloss als Empfehlung für den Gemeinderat, die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu beauftragen.