Bauanträge
Im ersten Tagesordnungspunkt an diesem Abend ging es um einen Bauantrag zur Umnutzung einer ehemaligen Bankfiliale in eine Selbstbedienungsfiliale und ein Bürgerbüro der Gemeinde Pfinztal in der Hauptstraße im Ortsteil Söllingen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, weshalb das Vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Das bedeutet, dass sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Mehrheitlich folgte das Gremium diesem Vorschlag.
Bauanfragen
Weiter ging es mit einer Bauvoranfrage für den Neubau eines Doppelhauses in der Straße „Am Hohberg“ im Ortsteil Wöschbach. Da das Grundstück im Außenbereich liegt, wird das Vorhaben nach § 35 BauGB beurteilt. Da keine Privilegierung für das Vorhaben vorliegt, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu versagen. Das Gremium fasste mehrheitlich, entgegen des Vorschlags der Verwaltung, den Beschluss, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde eine Bauvoranfrage für die Errichtung von 12 Einfamilienhäusern und zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils neun Wohneinheiten in der Wöschbacher Straße im Ortsteil Berghausen behandelt. Die Verwaltung empfahl aufgrund der Lage der Grundstücke im Außenbereich, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu versagen. Mehrheitlich beschloss das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu versagen.
Belieferung Holzhackschnitzel – Betrieb Feuerungsanlage
Zuletzt stand die Belieferung von Holzhackschnitzel und der Betrieb der Feuerungsanlage auf der Tagesordnung. Dem Gremium wurde die derzeitige Vertragsgestaltung zur Wärmelieferung in Berghausen, ein Kostenvergleich zum Bezug von Hackschnitzel und Entscheidungsvorschläge für den zukünftigen Herkunftsort der Holzhackschnitzel für das Bildungszentrum in Berghausen und die Heizzentrale der Grundschule Söllingen vorgestellt. Die Verwaltung empfahl, die Vorstellungen zur Kenntnis zu nehmen. Weiter lautete der Beschlussvorschlag der Verwaltung, eine Entscheidung zum zukünftigen Herkunftsort der Holzhackschnitzel zu treffen und die Verwaltung mit der Ausschreibung zur Lieferung zu beauftragen. Einstimmig nahm das Gremium die Vorstellungen zur Kenntnis. Die Entscheidungen zu den Herkunftsorten des Hackschnitzels für das Bildungszentrum Berghausen und der Grundschule Söllingen, sowie die Vornahme der Ausschreibungen werden vertagt.