Bauanträge und Bauanfragen
Im ersten Tagesordnungspunkt ging es um die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und einem Laden sowie einem Wohnhaus mit neun Wohneinheiten in der Hauptstraße im Ortsteil Söllingen. Im Rahmen des Verfahrens wird die Gemeinde erneut angehört, bevor die untere Baurechtsbehörde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ersetzt. Die Verwaltung empfahl, dass gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Das Gremium beschloss mehrheitlich, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Anschließend wurde über den Umbau und die Erweiterung einer Wohnung im Wohn- und Betriebsgebäude in der Wesostraße im Ortsteil Wöschbach beraten. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird nach § 34 BauGB beurteilt. Hiernach wäre ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Vorschlag folgte das Gremium einstimmig.

Weiter ging es mit einem Bauantrag zur Erweiterung des Waldkindergartens im Gewann Breitenfeld im Ortsteil Berghausen. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und wird deshalb nach § 35 BauGB beurteilt. Das Vorhaben wäre im Einzelfall zulässig, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Einstimmig folgte das Gremium diesem Beschlussvorschlag.

Im darauffolgenden Tagesordnungspunkt lag ein Bauantrag zur Schaffung von zwei abschließbaren Wohnungen durch Nutzungsänderung in der Karlsruher Straße im Ortsteil Berghausen vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Obere Au – 2. Änderung“. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans, weshalb die Bauherrschaft einen Antrag auf Befreiung gestellt hat. Da das Vorhaben nur temporär umgesetzt und genutzt werden soll, empfahl die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen und der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen. Das Gremium folgte diesem Vorschlag mehrheitlich.

Anschließend wurde über einen Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zum Aufbau einer DHL-Packstation in der Dieselstraße im Ortsteil Berghausen beraten. Die Packstation ist teilweise außerhalb des durch Bebauungsplan festgesetzten Baufensters geplant. Hierfür wurde eine Befreiung beantragt. Da im Gebiet dieses Bebauungsplans bereits eine Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze erteilt wurde, empfahl die Verwaltung, dieser Befreiung ebenfalls zuzustimmen. Mehrheitlich folgte das Gremium diesem Vorschlag.

Als nächstes wurde über einen weiteren Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zum Aufbau einer DHL-Packstation in der Händelstraße im Ortsteil Berghausen beraten. Da die Packstation komplett außerhalb des Baufensters geplant ist und bisher keine Befreiungen in dem bestehenden Bebauungsplangebiet erteilt wurden, empfahl die Verwaltung, der Befreiung nicht zuzustimmen. Diesem Vorschlag folgte das Gremium mehrheitlich.

Im darauffolgenden Tagesordnungspunkt ging es um eine Nutzungsänderung zu einer Verkaufs-/ Gaststätte zur Herstellung und dem Verkauf von Eis in der Hauptstraße im Ortsteil Söllingen. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und fügt sich nach Ansicht der Verwaltung in die Umgebung ein. Dem Vorschlag der Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen, folgte das Gremium einstimmig.

Weiter ging es mit einem Bauantrag zum Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses und der Teilumnutzung der Garage in der Söllinger Straße im Ortsteil Kleinsteinbach. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Das Gremium folgte diesem Vorschlag einstimmig.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde über den Umbau eines bestehenden Wohnhauses und die Errichtung von zwei Dachgauben in der Panoramastraße im Ortsteil Söllingen beraten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Da das Vorhaben die festgesetzte Grundflächenzahl übersteigen würde, wurde ein Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB gestellt. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen und der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zuzustimmen. Einstimmig folgte das Gremium diesem Vorschlag.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde über eine Bauvoranfrage für die Nutzung des hinteren Bereichs eines Grundstücks in der Hauptstraße in Söllingen beraten. Im Rahmen des Verfahrens wird die Gemeinde erneut angehört, bevor die untere Baurechtsbehörde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ersetzt. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Mehrheitlich versagte das Gremium das gemeindliche Einvernehmen.

Vergaben
Weiter ging es mit der Auftragsvergabe für die Rohbauarbeiten im Rahmen der Containeranlage des Schülerhorts im Ortsteil Söllingen. Nach Ausschreibung wurden zwei Angebote abgegeben. Die Verwaltung empfahl, die Firma Bandner Bauunternehmung GmbH aus Karlsruhe zu beauftragen. Diesem Vorschlag folgte das Gremium einstimmig.
Außerdem wurde für das selbe Vorhaben über die Auftragsvergabe der Sanitär- und Heizungsarbeiten beraten. Nach Ausschreibung wurde ein Angebot abgegeben. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete, den oben genannten Auftrag an die Firma Kurt Pailer GmbH & Co. KG aus Remchingen zu vergeben. Das Gremium folgte diesem Vorschlag einstimmig.

Bebauungsplan „Heilbrunn – Engelfeld“ 2. Änderung – OT Söllingen
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde über die 2. Änderung des Bebauungsplans „Heilbrunn-Engelfeld“ beraten. Durch die Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bestehende Sportanlage und den Kinderspielplatz geschaffen werden. In dieser Sitzung wurde ein erster Entwurf zur Bebauungsplanänderung vorgestellt. Das Gremium fasste mehrheitlich den Beschluss als Empfehlung an den Gemeinderat, den Bebauungsplan „Heilbrunn-Engelfeld“ zu ändern und die Bebauungsplanänderung mit der Bezeichnung „Heilbrunn – Engelfeld“, 2. Änderung, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.

Bebauungsplan „Sparrenberg“ – OT Söllingen
Zuletzt stand auf der Tagesordnung der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung für das Bebauungsplanverfahren „Sparrenberg“ im Ortsteil Söllingen. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau des Horts und des Kindergartens. Einstimmig beschloss das Gremium als Empfehlung für den Gemeinderat, die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu beauftragen.