Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat beschlossen, dass es auch in diesem Jahr eine Nachrückerunde für das ELR Programm 2023 gibt. Die Anträge sind bis zum 11.05.2023 bei der Gemeinde Pfinztal einzureichen. Die Anträge sind vollständig vorzulegen, d.h. alle relevanten Unterlagen sind beizufügen. Aufgrund der kurzen Bearbeitungszeitraums können von Seiten des Regierungspräsidiums so gut wie keine fehlenden Unterlagen angefordert werden.
In die Programmvorschläge können grundsätzlich nur:
- Besonders dringliche Projekte
- mit einer besonderen strukturellen Bedeutung aufgenommen werden, bei denen bereits
- eine Baugenehmigung vorliegt.
An der für das Programmjahr 2023 eingeführten Regelung, dass Neubauten im Förderschwerpunkt Arbeiten nur noch in „Holz“ förderfähig sind, wird festgehalten.
Im ELR Programm sind Gebiete in Kleinsteinbach und Wöschbach enthalten.
Informationen zur Antragsstellung und dem Förderprogramm ELR 2023 erhalten Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Ihre Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Pfinztal:
Maike Lamprecht, Bau- und Umweltamt, Hauptstr. 70, 76327 Pfinztal
Tel.: 07240/62-242 oder per Mail: bauordnung@pfinztal.de