Bebauungsplanentwurf „SO Gartenhausgebiet Reute“ in Berghausen

In Berghausen gilt derzeit ein Bebauungsplan „Gartenhausgebiete“ aus dem Jahr 1980 mit einer Fläche von insgesamt über rund 61 ha. Das Gebiet umfasst verschiedene, räumliche getrennte Teilbereiche innerhalb Berghausen. Tatsächlich wird in diesem Gebiet nur ein geringer Anteil für Gartenhäuser genutzt. Teilweise sind Bereiche für Gartenhäuser nicht sinnvoll nutzbar, anderen Teilbereichen wird aus landschaftsplanerischer Sicht dem Natur- und Landschaftsschutz Vorrang eingeräumt. Aus diesem Grund soll der aktuelle Bebauungsplan neu geordnet werden. Einige Bereiche sollen weiterhin für die Gartenhausnutzung zur Verfügung stehen, andere Bereiche wieder in die freie Landschaft, also den sog. „Außenbereich“, zurückgegeben werden. Aus Praktikabilitäts- und Kapazitätsgründen soll der bisherige Bebauungsplan nicht in einem Verfahren, sondern in einzelnen Teilbereichen nacheinander bearbeitet werden. Begonnen wurde mit dem Teilbereich „Reute“.

Da zu diesem Thema noch Klärungsbedarf innerhalb des Gemeinderats aber auch mit den Bürgerinnen und Bürger besteht, wurde die Beschlussfassung auf eine andere Sitzung vertagt.

 

Bedarfsplanung der Schülerhorte in Pfinztal

Derzeit stehen in der Gesamtgemeinde für die Betreuung vor dem Unterricht 155 Hortplätze zur Verfügung, nach dem Unterricht werden 381 Plätze angeboten. Im Durchschnitt nehmen ca. 62 % aller Grundschüler die Hortbetreuung in Anspruch. Die Gesamtzahl der Grundschüler wird in den nächsten Jahren steigen. Demnach sollen bis im Jahr 2026/2027 insgesamt 771 Kinder die Pfinztaler Grundschulen besuchen. Dies stellt einen Zuwachs von 149 Schüler:innen im Vergleich zum aktuellen Schuljahr dar.

Ziel ist es, für die Nachmittagsbetreuung in Berghausen und Söllingen eine Versorgungsquote von 80 % und in den Schülerhorten Kleinsteinbach und Wöschbach von 70 % zu erreichen. Damit besteht im kommenden Schuljahr in ganz Pfinztal ein Ausbaubedarf von 42 Plätzen und in der Nachmittagsbetreuung von 85 Plätzen. Lösungsvorschläge der Verwaltung waren in Wöschbach einen zusätzlichen Raum zur Verfügung zu stellen und in Kleinsteinbach den Raumbedarf durch den Umzug der ausgelagerten Kindergartengruppe in den Kindergarten „Unterm Regenbogen“ zu decken. In Söllingen wurde ein Architekturbüro mit einer Machbarkeitsstudie für das Schul- und Sportzentrum Sparrenberg beauftragt.

Der Gemeinderat nahm die Informationen zustimmend zur Kenntnis.

 

Erweiterung des Schülerhorts Söllingen

In der Sitzung des Gemeinderats wurden mögliche Varianten für eine Auslagerung des Schülerhorts Söllingen auf dem Schulgelände Sparrenberg dargestellt. Ziel ist es, neue Hortplätze zu schaffen um den erhöhten Bedarf in den nächsten Jahren zu decken. Bei den drei verschiedenen Möglichkeiten handelt es sich um einen Neubau des Schülerhorts mit Provisorium (Container) als Interimslösung, eine Modulbauweise sowie ein Container Modulsystem.

Der Gemeinderat hat die Möglichkeiten hinsichtlich der zeitlichen Planung, der Bewertung des Architekturbüros sowie der Kostenschätzungen erörtert und sich einstimmig für den Neubau des Schülerhorts mit Containern als Interimszeit ausgesprochen. Die Gesamtkosten für den Neubau sowie die Containerlösung betragen ca. 6.300.000,00 € brutto. Hierfür wurden 200.000 € überplanmäßige Auszahlungen für die Interimslösung zugestimmt.

 

Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pfinztal

Bereits in der Sitzung am 24.05.2022 hat der Gemeinderat per Beschluss die Absicht geäußert, die Ortschaftsverfassung im Zuge der nächsten Kommunalwahl 2024 abzuschaffen. Hierfür ist die Zustimmung der Ortschaftsräte der einzelnen Ortsteile notwendig. Im Zeitraum von Juli bis Oktober haben sich alle vier Ortschaftsräte in ihren Sitzungen mit der Thematik auseinandergesetzt und Beschlüsse gefasst. Die Ortschaftsräte Kleinsteinbach, Söllingen und Berghausen haben ihre Auflösung beschlossen, der Ortschaftsrat Wöschbach wird sich nicht auflösen und bleibt auch nach der Kommunalwahl 2024 weiterbestehen. Die örtlichen Verwaltungsstellen sollen dennoch zukünftig in allen vier Ortsteilen weiter erhalten bleiben. Für jeden Ortsteil ohne Ortsvorsteher soll es ab 2024 einen Ortsbeauftragten geben.

Entsprechend der Beschlüsse der Ortschaftsräte muss nun die Hauptsatzung geändert werden. Der Gemeinderat stimmt der Änderung mehrheitlich zu. Die Änderungssatzung ist in den öffentlichen Bekanntmachungen abgedruckt und wurde auf der Internetseite der Gemeinde Pfinztal veröffentlicht.