PRESSEMITTEILUNG /
VERANSTALTUNGSHINWEIS 28. Juni 2022
B 293: Ortsumgehung Berghausen
Aktueller Stand Planfeststellungsverfahren: Umfangreiche Stellungnahmen zur Offenlage
Erörterungstermin in Planung
Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant im Auftrag des Bundes eine Ortsumfahrung des Pfinztaler Ortsteils Berghausen. Bei der Ortsdurchfahrt von Berghausen
handelt es sich um eine der letzten Ortsdurchfahrten im Zuge der B 293 zwischen Karlsruhe und Heilbronn. Die zukünftige Umfahrung soll nordwestlich von Berghausen auf einer Strecke von rund 1,8 Kilometern verlaufen.
In den vergangenen Jahren hat die Lärm- und Schadstoffbelastung in Berghausen aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der B 293 stetig zugenommen. Die Situation wird durch den hohen Anteil an Schwerlastverkehr noch verschärft. Ziel ist es, Berghausen vom Durchgangsverkehr zu entlasten, den Verkehrsfluss sicherzustellen und die Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Das Projekt befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren.
Bis 29. September 2021 hatte jeder, dessen Belange durch eine Zulassungsentscheidung berührt werden könnte, sowie die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit,
Einwendungen gegen den Plan zu erheben oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens zu äußern. 146 Einwendungen von Privatpersonen sowie 38 – zum
Teil recht umfangreiche – Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, Verbänden und Infrastrukturträgern sind bis Ablauf der Äußerungsfrist bei der Planfeststellungsbehörde eingegangen.
Am 10. Juni 2022 haben die Planerinnen und Planer ihre Erwiderungen der Planfeststellungsbehörde übergeben, die von dieser nun gesichtet werden.
Die Planfeststellungsbehörde beabsichtigt in dem Verfahren einen Erörterungstermin durchzuführen und dabei auch den privaten Einwendern die Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs anzubieten. Das Gesetz sieht für die Durchführung des Erörterungstermins zwar eine Frist von drei Monaten nach Ablauf der Einwendungen vor, eine spätere Durchführung bleibt jedoch möglich. Bei der Planung von Großvorhaben, zu denen auch der Bau der Ortsumfahrung Berghausen zählt, kommt es häufig vor, dass ein Erörterungstermin erst nach Ablauf von drei Monaten durchgeführt wird.
Der Termin für eine mündliche Erörterung wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren sind auf der Internetseite hier
zu finden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref17/seiten/planfeststellungsverfahren/b-293-ortsumfahrung-berghausen/
Informationen zur Straßenplanung hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt4/ref44/seiten/b293-ortsumgehung-berghausen/