Ab dem 20. Juni entfällt die allgemeine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske in den Gebäuden der Gemeindeverwaltung sowohl für den Publikumsverkehr als auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2) bei einem Besuch der Verwaltungsgebäude wird weiterhin empfohlen.