Schutzgebiete

Mit einer Fläche von insgesamt 2.162 ha stehen nahezu zwei Drittel der Gemarkungsfläche der Gemeinde Pfinztal unter Landschaftsschutz. Das Landschaftsschutzgebiet „Pfinzgau“ wurde 1991 vom Landratsamt Karlsruhe als Untere Naturschutzbehörde per Verordnung festgesetzt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde.

Grundstücke
im Landschaftsschutzgebiet

Wenn sich Ihr Grundstück im Landschaftsschutzgebiet „Pfinzgau“ befindet, liegt Ihr Grundstück somit in einem Gebiet mit hoher Schutzbedürftigkeit gemäß Naturschutzgesetz (NatSchG).

Nähere Informationen finden Sie im von uns zusammengestellten Informationsblatt für Grundstückseigentümer im Landschaftsschutzgebiet PDF).

Sabine Butz
Umweltbeauftragte
Rathaus II
Tel: 07240 62-253

Frau Weiß
Landratsamt Karlsruhe
Tel. 0721 936-87400
naturschutz@landkreis-karlsruhe.de

Flächenhafte
Naturdenkmale und Naturgebilde

Nach § 24 NatSchG sind Gebiete mit naturschutzrelevanter Ausstattung bis zu einer Größe von maximal 5 ha als sogenannte „Flächenhafte Naturdenkmale“ oder „Naturgebilde“ geschützt. Die „Unterschutzstellung“ erfolgt wie bei den Landschaftsschutzgebieten durch das Landratsamt Karlsruhe als Untere Naturschutzbehörde. 

Folgende Flächenhafte Naturdenkmale sind auf unserer Gemarkung ausgewiesen:

Berghausen:

  • Schreibersklamm (Gewanne Hüber und Steinert)
  • Feuchtgebiet am Rittnerthof (Gewanne Rittnert und Ruschwäldele)

Folgende Naturgebilde sind auf unserer Gemarkung ausgewiesen:

Berghausen:

  • Ahorn/Rosskastanie/Akazie (Selmnitzstraße, Garten des ehemal. Selmnitz-Wasserschlosses)
  • Zwei Linden am Park (Erlenstraße/Friedhofstraße)

Söllingen

  • Josef-Mall-Kastanienbaum (Kirchhofstraße)
  • André Eiche (Gewann Stranzenberg)
  • Speierling (Gewann Pfaffenhalden / Baumbusch)
  • Drei Speierlinge im Riß (Gewann Riß / Burgweg)
  • Speierling im Lerchenberg (Bei Stufelweg)
  • Speierling am Friedhof (Gewann Flühlos / Burgweg)
  • Speierling im Vorderen Bohrain (Bei Panoramastraße)