Wohnen

Dass Sie sich in Pfinztal und in den eigenen vier Wänden wohl fühlen, liegt uns sehr am Herzen. Unterschiedliche Lebenseinflüsse können allerdings dazu führen, dass der bisherige Wohnraum zu klein bzw. zu groß wird oder die Kosten den eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mehr gerecht werden. Meldet ihr Vermieter Eigenbedarf an, könnte dies dazu führen, dass Sie sich wieder auf Wohnungssuche begeben müssen. Die Faktoren, welche zur Veränderung der Wohnsituation führen, sind vielfältig. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Wohnberechtigungsschein, der zum Bezug einer öffentlich geförderten Sozialwohnung berechtigt. Sind Sie von einer Kündigung oder Räumungsklage betroffen, handeln Sie bitte sofort. Erkundigen Sie sich dazu unter „Drohender Wohnungsverlust und Wohnungslosigkeit“.

Nicolas Zimmermann
Sozialbüro/Rentenberatung
Haus der Begegnungen
Tel: 07240 62-127

Wohnberechtigungsschein

Mit dem Wohnberechtigungsschein kann der Mieter nachweisen, dass er Anspruch auf eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung hat. Umgangssprachlich wird auch häufig § 8 Schein dazu gesagt. Der Wohnberechtigungsschein basiert auf dem Wohnungsbindungsgesetz (§ 5 WoBindG) und dem Wohnraumförderungsgesetz (§ 27 Abs. 3 bis 5 WoFG). Über einen Wohnberechtigungsschein haben alle ordnungsgemäß in Deutschland lebenden Personen Anspruch und Zugang zu einer im Verhältnis zu anderen Wohnungen günstigeren Sozialwohnung.

Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben all diejenigen Personen, die einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland begründen können. Hinzu kommt, dass eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden darf. Diese wird von den einzelnen Bundesländern selbst festgelegt. Rechtlich basiert diese Festlegung auf den §§ 20 bis 24 WoFG. Entsprechend wird das gesamte Einkommen aller in einem Haushalt lebenden Personen in die Berechnung mit einbezogen. Darüber hinaus regelt jede Gemeinde oder auch Stadt ein weiteres Detail individuell. So ist zur Berechtigung der Antragsstellung in vielen Fällen eine Mindestaufenthaltsdauer ausschlaggebend.Der Wohnberechtigungsschein gilt ab dem Tag der Ausstellung für jeweils ein Jahr. Er ist bundesweit gültig, allerdings ist bei Umzug mit der örtlichen Anlaufstelle aufzusuchen. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen, welche im Einzelfall greifen. Beim Umzug in eine neue Sozialwohnung ist der Wohnberechtigungsschein erneut zu beantragen.Bei der Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins werden zwei verschiedene Typen vergeben. Diese richten sich nach der Höhe des berechneten Einkommens aller Personen, die in einem Haushalt leben.Dazu gehören:

  • Ehepartner
  • Lebenspartner
  • Eltern und deren Kinder
  • Geschwister
  • Schwiegertochter
  • Schwägerin/Schwager

Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins nach § 15 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) (PDF)

Drohender Wohnungsverlust & Wohnungslosigkeit

Wenn Sie befürchten Ihre Wohnung zu verlieren, holen Sie sich Hilfe. Im Landkreis Karlsruhe ist bezahlbarer Wohnraum knapp, daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Wohnung weiterhin behalten können. Es gibt verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, wodurch Sie einen drohenden Wohnungsverlust abwenden können.

Sozialpädagogisches Beratungsangebot:

  • Amt für Grundsatz und Soziales: Sozialpädagogisches Beratungsangebot bei Räumungsklagen, Psychosoziale Betreuung bei SGB II-Bezug, Schuldnerberatung
  • Amt für Versorgung und Rehabilitation: Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, ambulante Eingliederungshilfe
  • Caritasverband Bruchsal: Ambulante Fachberatung, Tagesstätte, Betreutes Wohnen, Arbeitstherapeutische Angebote, Beratung und Begleitung von Frauen im Julius-Itzel-Haus
  • Pflegestützpunkt Stutensee bei Senioren

Mietschuldenübernahme:

  • Jobcenter: Mietschuldenübernahme im laufenden SGB II-Bezug
  • Amt für Grundsatz und Soziales: Mietschuldenübernahme bei Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialbüro der Gemeindeverwaltung:

  • Wohnberechtigungsschein, ordnungsrechtliche Unterbringung, Betreuung in den Notunterkünften

Obdachlosigkeit

Es kann viel Gründe für Obdachlosigkeit geben. Hierfür gibt es Hilfe. Nehmen Sie diese Hilfe an. Droht Ihnen ein Leben in Obdachlosigkeit, dann zögern Sie nicht und melden sich im Sozialbüro der Gemeinde Pfinztal. Oft kann eine drohende Obdachlosigkeit abgewendet werden, wenn man frühzeitig gegensteuert.

Obdachlosigkeit ist mehr als nur ein unsteter Schlafplatz – auch Menschen, die in provisorischen, unsicheren oder minderwertigen Unterkünften leben, gelten als Obdachlose. Ursachen für Obdachlosigkeit sind: Arbeitslosigkeit und Armut. Migration.
Obdachlosigkeit ist eine Lebenslage, in der Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten. Die Mehrzahl der Obdachlosen in den Industriestaaten ist männlich, unter den alleinstehenden Obdachlosen machen Männer etwa 80 % aus.
Als wohnungslos werden alle Menschen bezeichnet, die keinen Mietvertrag haben.

Obdachlosigkeit kann zum Beispiel durch eine Zwangsvollstreckung entstehen, indem ein Termin vom Amtsgereicht festgelegt wird bezüglich eines Räumungstermins. Die Zwangsräumung (auch: Räumungsvollstreckung oder Herausgabevollstreckung) ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung, um die Herausgabe einer unbeweglichen Sache zu erwirken. Gem. § 885 Abs. 1 ZPO hat der Gerichtsvollzieher dazu den Schuldner aus dem Besitz zu setzen und den Gläubiger in den Besitz einzuweisen. Mit der Räumung verschafft der Gerichtsvollzieher dem Vermieter den Besitz an der Wohnung und an den darin befindlichen Sachen. Der Mieter wird „ausgeschlossen“ und hat vor diesem Hintergrund keine Möglichkeit mehr, auf die Wohnung/die darin befindlichen Sachen zurückzugreifen. Durch eine Einweisungsverfügung weist die Behörde dem Obdachlosen eine Notunterkunft zu.
Obdachlosigkeit entsteht ebenso durch Lebenskrisen und das Unvermögen, damit umzugehen und Hilfe in der Not anzunehmen. Nicht selten ist eine psychische Erkrankung schuld daran. Das Leben auf der Straße ist gefährlich, die Lebenserwartung von Obdachlosen deutlich geringer. Und der Weg zurück ins normale Leben ist schwierig. Obdachlos sind Menschen, die keinen festen Wohnsitz und keine Unterkunft haben. Sie übernachten im öffentlichen Raum wie Parks, Gärten oder U-Bahnstationen.

Nicolas Zimmermann
Sozialbüro/Rentenberatung
Haus der Begegnungen
Tel: 07240 62-127