Bauanträge und Bauanfragen

Im ersten Tagesordnungspunkt an diesem Abend ging es um einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Hans-Thoma-Straße im Ortsteil Berghausen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird daher nach § 34 BauGB beurteilt. Ein Vorhaben wäre zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium einstimmig.

 

Weiter ging es mit einem Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit acht Wohneinheiten und zwölf PKW-Stellplätzen und dem Neubau von Stützwänden entlang der Grenze in der Straße „Vorderer alter Berg“ im Ortsteil Wöschbach. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Vorderer alter Berg“ mit dessen entsprechenden Änderungen. Da eine von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichende Sockelhöhe/Höhenlage geplant ist, wurde eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB hierfür beantragt. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Zudem empfahl sie, der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen, da die maximal mögliche Firsthöhe bei Ausnutzung der sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überschritten werden würde. Zudem weißt das Grundstück einen steilen Geländeanstieg hinter der Verkehrsfläche auf, weshalb bei Einhaltung der Festsetzung das Erdgeschoss größtenteils im Erdreich liegen würde. Das Gremium folgte den Empfehlungen der Verwaltung und fasste mehrheitlich die Beschlüsse, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen und der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der abweichenden Sockelhöhe/Höhenlage im Einzelfall zuzustimmen.

 

Bebauungsplan „Pfinzaue – Wohnen in der Mitte“

Zuletzt stand auf der Tagesordnung die Billigung des Planentwurfs sowie der Veröffentlichungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens „Pfinzaue – Wohnen in der Mitte“ im Ortsteil Berghausen. Das Planungsbüro stellte die Änderungen vor, die sich im Vergleich zum Entwurf der frühzeitigen Beteiligung ergeben haben und erläuterte die vorgeschlagene Behandlung der eingegangenen Anregungen aus dieser. Einstimmig beschloss das Gremium als Empfehlung für den Gemeinderat, der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zuzustimmen, den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplans zu billigen und die nächsten Beteiligungsschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.