Umbau eines vorhandenen Freisitzes zu Wohnraum, Kapellenstraße, Ortsteil Söllingen

Die Bauherrenschaft beantragte den Umbau eines vorhandenen Freisitzes zu Wohnraum in der Kapellenstraße in Söllingen.

Für das Grundstück besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan, daher ist das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Bei dem Anbau an der Grundstücksgrenze handelt es sich um einen ebenerdigen Anbau über ein Stockwerk mit Flachdach. Auf dem Flachdach soll im 1. OG teilweise ein Balkon entstehen und der Rest mit einer PV-Anlage belegt werden.

Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben einstimmig zu.

 

Neubau eines Wohnhauses mit zehn Wohneinheiten, Vorderer Alter Berg, Ortsteil Wöschbach

Die Bauherrschaft beantragt die Errichtung eines Wohnhauses mit zehn Wohneinheiten in der Straße Vorderer alter Berg im Ortsteil Wöschbach. Geplant ist ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen, einem Satteldach und jeweils fünf Wohneinheiten im Erdgeschoss und Obergeschoss, die über einen Laubengang zugänglich sein sollen. Die Wohneinheiten im Erdgeschoss sollen jeweils über eine Terrasse, die Wohnungen im Obergeschoss über einen überdachten Balkon verfügen. Auf dem Grundstück sind 15 PKW-Stellplätze vorgesehen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Vorderer Alter Berg“, in Kraft getreten am 29.01.1981 und den entsprechenden Änderungen. Der Bebauungsplan setzt für die Gebäude eine Sockelhöhe von maximal 1,20 Meter gemessen vom Straßenniveau in Fassadenmitte bis zum Erschließungsgeschoss fest. Weiter wird eine Grundflächenzahl von 0,3 für dieses Grundstück festgesetzt. Für diese Festsetzungen wurden Anträge auf Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch eingereicht.

Das Gremium hat den Neubau des Wohnhauses mehrheitlich abgelehnt.

 

Errichtung einer Ganztagesschule an der Schlossgartenschule Berghausen

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) regelt ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder. Ab September 2026 haben Kinder der ersten Klassenstufe Anspruch auf acht Stunden Förderung an fünf Werktagen. Es gibt keine Pflicht, das Angebot zu nutzen. Die Ferienbetreuung ist ebenfalls Teil des An-spruchs, mit einer maximalen Schließzeit von 20 Tagen.

 

Das vorhandene Hortangebot in Pfinztal hat seit dem Schuljahr 2007/2008 den Bedarf einer Ganztagsschulkindbetreuung erfüllt. Dieses Angebot ist für die Eltern flexibel wählbar, zudem kostengünstig und bietet eine pädagogisch hochwertige Betreuung. Die Einführung des Rechtsanspruchs erfolgt zu einem Zeitpunkt an dem die Schülerzahlen steigen und bringt damit das vorhandene System an seine Grenzen.

Am Standort Berghausen steigen die Schülerzahlen der Grundschule bis zum Schuljahr 2028/2029 auf 296 Kinder an. Im Schuljahr 2029/2030 haben 270 Kinder einen Rechtsanspruch. Um dem Rechtsanspruch an der Schlossgartenschule Berghausen gerecht werden zu können müssten neun zusätzliche Horträume geschaffen und rund 19,5 zusätzliche Fachkräfte eingestellt werden. Für die zusätzlichen Horträume würde eine Betriebserlaubnis benötigt werden. Im Bereich der Ganztagsgrundschule ist keine Betriebserlaubnis erforderlich. Die Ganztagsgrundschulbetreuung kann deshalb in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden, während für einen Hortbetrieb extra Räumlichkeiten vorgeschrieben sind

Der Gemeinderat hat die Einrichtung einer Ganztagesschule an der Schlossgartenschule Berghausen ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt, das Schuljahr 2027/2028, einstimmig beschlossen. Das bestehende Hortsystem soll bis zur Einführung bestehen bleiben.

 

Teilregionalplan Windenergie Region Nordschwarzwald – Beteiligung der Gemeinde

Beim Regionalverband Nordschwarzwald läuft derzeit ein Verfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplans hinsichtlich Windenergie. Zum Gebiet der Region Nordschwarzwald gehören die Stadt Pforzheim, der Enzkreis und die Landkreise Calw und Freudenstadt.

Als benachbarte Gemeinde hat die Gemeinde Pfinztal nun die Möglichkeit, zum Entwurf des Teilregionalplans Stellung zu nehmen. Pfinztal ist indirekt durch die Ausweisung einer Vorrangfläche auf der Gemarkung Mutschelbach, angrenzend an Kleinsteinbach, betroffen.

Die Beteiligungsdokumente zum Teilregionalplan Windenergie der 2. Offenlage können unter https://nordschwarzwald-region.de/regionalplanung/teilfortschreibungen/teilregionalplan-windenergie/ eingesehen werden.

Das Gremium hat mehrheitlich beschlossen, sich in der Stellungnahme gegen die Ausweisung dieser Vorrangfläche angrenzend an die Gemarkung von Pfinztal auszusprechen.

 

Sanierung der Sporthalle in der Grundschule Söllingen

Aufgrund von Unfallgefahr wurde der nicht vorhandene Prallschutz an den Hallenwänden und die Gefährdung durch die vorhandenen Türen und Schwingtore der Geräteräume (keine flächig geschlossenen und splitterfreien Wände) von verschiedenen Fachstellen bemängelt.

Die Mängelbeseitigung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers. Die sichere Nutzung der Halle bzw. der Gerätetore, sind seit der Feststellung der Mängel nur noch sehr eingeschränkt möglich. Es wurden bereits provisorische Maßnahme ergriffen, um den Sportbetrieb bis zur fachgerechten Behebung der Mängel gewährleisten zu können.

Die Baumaßnahme wurde auf der Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben. Die Kostenberechnung lag bei 113.000,00 € brutto.

Der Auftrag für die Herstellung von Prallwänden und Sporthalleninnentüren und -toren wurde mehrheitlich für 102.042,38 € brutto an den preisgünstigsten Anbieter, Firma TOP Sport GmbH aus Rietburg, vergeben.

 

Annahme von Spenden

Im Zeitraum Februar bis August 2025 sind bei der Gemeinde Spenden in Höhe von insgesamt 3.185,00 € eingegangen.

Der Gemeinderat hat der Annahme der Spenden gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg einstimmig zugestimmt.

 

Änderung der Zusammensetzung des Gemeinderats

In der Sitzung des Gemeinderates sind die langjährigen Gemeinderätinnen Dagmar Elsenbusch-Costerousse (SPD) und Kristin Frensch (Die Linke) aus dem Gremium ausgeschieden und wurden verabschiedet. Gleichzeitig sind Frau Birgit Schneider (SPD) und Herr Jürgen Creutzmann (Die Linke) nachgerückt. Beide Ersatzbewerber besitzen die Wählbarkeit nach § 28 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und Hinderungsgründe gem. § 29 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg liegen nicht vor.

Bürgermeisterin Nicola Bodner hat die Einführung und Verpflichtung der neuen Gemeinderäte vollzogen.

Der Gemeinderat stimmte der Neubesetzung einstimmig.